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BGSA · AHV
Aktualisiert Juni 2026

🚫 Darf ich in der Schweiz schwarzarbeiten?

Nein
Kurze Antwort

Nein — Schwarzarbeit ist illegal. Nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) müssen Arbeitgeber jede angestellte Person bei den Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) melden, die Beiträge abrechnen und die steuer- und ausländerrechtlichen Pflichten erfüllen. Wer «schwarz» arbeitet oder beschäftigt, verstösst gegen das Gesetz. Für kleine Löhne (z. B. im Privathaushalt) gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren: eine einfache jährliche Abrechnung über die AHV-Ausgleichskasse mit einem pauschalen Quellensteuersatz von 5%. Verstösse führen zu Nachzahlungen, Strafzuschlägen auf nicht bezahlten Beiträgen und können zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu fünf Jahre führen. Kurz: nein — jede Anstellung ist korrekt zu melden.

📋 Die Regeln

  • Arbeitgeber müssen Angestellte bei der AHV melden
  • Beiträge und Steuern korrekt abrechnen
  • Kleine Löhne: vereinfachtes Abrechnungsverfahren (5%)
  • Verstösse: Nachzahlung + Strafzuschläge
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis 5 Jahre

🔓 Ausnahmen

  • Vereinfachtes Verfahren: Lohn je Person und Gesamtlohn unter bestimmten Grenzen
  • Strafzuschlag auf Beiträgen: 50% beim ersten Mal, bis 100% bei Wiederholung
  • Hohe Kosten, wenn ein nicht gemeldeter Mitarbeiter verunfallt

⚠️ Strafen & Bussen

Wer schwarz beschäftigt, muss die Beiträge nachzahlen und schuldet bei einer Verurteilung einen Strafzuschlag auf den nicht bezahlten AHV-Beiträgen (50% beim ersten Mal, bis 100% bei Wiederholung). Dazu kommen Strafen nach Sozialversicherungs-, Steuer- und Ausländerrecht sowie der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Subventionskürzungen für bis zu fünf Jahre. Vorsicht vor einem Mythos: «bei einem kleinen Putzjob im Haushalt muss ich nichts melden» — falsch; auch dafür gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Tipp: melde jede Anstellung korrekt, nutze für kleine Löhne das vereinfachte Verfahren über die Ausgleichskasse und kläre die Pflichten vorab.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Ist Schwarzarbeit in der Schweiz erlaubt?

Nein. Nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit müssen Arbeitgeber jede angestellte Person bei den Sozialversicherungen melden, die Beiträge abrechnen und die steuer- und ausländerrechtlichen Pflichten erfüllen. Wer schwarz arbeitet oder jemanden schwarz beschäftigt, verstösst gegen das Gesetz und riskiert Sanktionen.

Was ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren?

Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist eine einfache Möglichkeit, kleine Löhne korrekt abzurechnen, etwa im Privathaushalt. Du rechnest die Beiträge einmal jährlich über die AHV-Ausgleichskasse ab, und die Steuer wird mit einem pauschalen Satz von 5 Prozent an der Quelle erhoben. So vermeidest du Schwarzarbeit unkompliziert.

Welche Sanktionen drohen?

Wer schwarz beschäftigt, muss die Beiträge nachzahlen und schuldet bei einer Verurteilung einen Strafzuschlag auf den nicht bezahlten AHV-Beiträgen, 50 Prozent beim ersten Mal und bis 100 Prozent bei Wiederholung. Zudem droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und die Kürzung von Subventionen für bis zu fünf Jahre.

Muss ich eine Putzhilfe anmelden?

Ja. Auch eine Putzhilfe oder andere Hilfe im Privathaushalt musst du bei der AHV anmelden und die Beiträge abrechnen. Für solche kleinen Löhne ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren vorgesehen, das die Anmeldung und Abrechnung einfach macht. Ohne Anmeldung handelt es sich um Schwarzarbeit.

Was passiert bei einem Unfall ohne Anmeldung?

Wenn ein nicht gemeldeter Mitarbeiter verunfallt, können hohe Kosten auf dich zukommen, da kein Versicherungsschutz über die obligatorische Unfallversicherung besteht. Du haftest dann unter Umständen selbst für die Folgen. Schon deshalb lohnt es sich, jede Anstellung korrekt zu melden und zu versichern.

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