Wie viele Stunden darf ich in der Schweiz arbeiten?
Es kommt auf die Branche an — das Arbeitsgesetz setzt klare Obergrenzen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Büro-, Industrie- und technische Angestellte sowie Verkaufspersonal in Grossbetrieben, und 50 Stunden für alle übrigen. Man unterscheidet Überstunden (über die vertragliche, aber innerhalb der gesetzlichen Zeit; +25% oder Freizeit, der Zuschlag ist schriftlich verzichtbar) und Überzeit (über die gesetzliche Höchstzeit; nur begrenzt erlaubt, mit Caps von 170/140 Stunden pro Jahr). Es gelten Ruhezeiten: mindestens 11 Stunden täglich, Pausen je nach Arbeitsdauer. Nacht- und Sonntagsarbeit brauchen eine Bewilligung. Kurz: ja, bis 45 bzw. 50 Stunden — darüber gelten strenge Regeln.
📋 Die Regeln
- Höchstarbeitszeit 45 Std (Büro/Industrie/Detailhandel)
- 50 Std für alle übrigen
- Überstunden: +25% oder Freizeit (Zuschlag verzichtbar)
- Überzeit: Cap 170/140 Std/Jahr
- Ruhezeit min. 11 Std täglich + Pausen
🔓 Ausnahmen
- Höhere leitende Angestellte: vom ArG teils ausgenommen
- Pausen: ¼ Std ab 5,5 Std, ½ Std ab 7 Std, 1 Std ab 9 Std
- Nacht-/Sonntagsarbeit: bewilligungspflichtig, mit Zuschlägen
⚠️ Strafen & Bussen
Wer als Arbeitgeber die Höchstarbeitszeit oder die Ruhezeiten missachtet, verstösst gegen das Arbeitsgesetz; die kantonalen Arbeitsinspektorate können Massnahmen und Bussen verhängen. Nicht abgegoltene Überstunden können zivilrechtlich nachgefordert werden. Vorsicht vor einem Mythos: «Überstunden müssen immer mit 25% Zuschlag bezahlt werden» — bei Überstunden ist der Zuschlag schriftlich verzichtbar (häufig bei Monatslohn), während er bei eigentlicher Überzeit für gewisse Gruppen nicht verzichtbar ist. Tipp: Arbeitszeiten dokumentieren, das hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstarbeitszeit?
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden für Arbeitnehmende in Industrie, Büros und technischen Berufen sowie für Verkaufspersonal in grossen Detailhandelsbetrieben. Für alle übrigen Arbeitnehmenden liegt sie bei 50 Stunden pro Woche, gemäss Arbeitsgesetz.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Überzeit?
Überstunden sind Stunden über die vertragliche, aber innerhalb der gesetzlichen Höchstzeit. Überzeit ist Arbeit über die gesetzliche Höchstzeit von 45 oder 50 Stunden hinaus. Überzeit ist nur begrenzt erlaubt und unterliegt jährlichen Höchstgrenzen von 170 oder 140 Stunden.
Müssen Überstunden mit Zuschlag bezahlt werden?
Überstunden werden mit einem Zuschlag von 25 Prozent oder durch gleichwertige Freizeit abgegolten. Der Zuschlag kann jedoch schriftlich wegbedungen werden, was bei Angestellten im Monatslohn häufig vorkommt. Bei eigentlicher Überzeit gilt für gewisse Gruppen ein nicht verzichtbarer Zuschlag.
Welche Ruhezeiten gelten?
Es gilt eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 zusammenhängenden Stunden. Dazu kommen Pausen: eine Viertelstunde ab 5,5 Stunden Arbeit, eine halbe Stunde ab 7 Stunden und eine Stunde ab 9 Stunden. Die Tages- und Abendarbeit liegt im Fenster von 6 bis 23 Uhr.
Brauche ich für Nachtarbeit eine Bewilligung?
Ja. Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich bewilligungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Für regelmässige Nachtarbeit gibt es einen Zeitzuschlag, für vorübergehende Sonntagsarbeit einen Lohnzuschlag. Die Details regelt das Arbeitsgesetz.
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