Wie kann ich in der Schweiz meine Wohnung kündigen?
Es kommt darauf an, wer kündigt — aber die Fristen und Formvorschriften sind klar. Bei einer Wohnung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens drei Monate (Art. 266c OR), bei Geschäftsräumen sechs Monate. Gekündigt wird auf die ortsüblichen Termine, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; der Vermieter muss das amtliche Formular verwenden, sonst ist die Kündigung nichtig (Art. 266l/266o). Bei einer Familienwohnung ist beiden Ehegatten getrennt zu kündigen. Gegen eine missbräuchliche Kündigung kannst du innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde vorgehen; zudem ist eine Erstreckung möglich. Kurz: ja, mit Frist, Form und auf den richtigen Termin.
📋 Die Regeln
- Wohnung: min. 3 Monate Frist (Geschäft 6)
- Auf die ortsüblichen Termine
- Immer schriftlich
- Vermieter: amtliches Formular, sonst nichtig
- Anfechtung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde
🔓 Ausnahmen
- Möblierte Zimmer / einzelne Parkplätze: 2 Wochen auf Monatsende
- Familienwohnung: getrennte Kündigung an beide Ehegatten
- Erstreckung bis 4 Jahre (Wohnung) / 6 Jahre (Geschäft) möglich
⚠️ Strafen & Bussen
Eine Kündigung ohne amtliches Formular durch den Vermieter oder eine Kündigung an einer Familienwohnung an nur einen Ehegatten ist nichtig und entfaltet keine Wirkung. Eine missbräuchliche Kündigung (gegen Treu und Glauben, z. B. als Rache nach einer berechtigten Forderung) ist anfechtbar. Vorsicht vor einem Mythos: «der Vermieter kann jederzeit und formlos kündigen» — falsch; er braucht das amtliche Formular und muss Frist und Termin einhalten. Tipp: Kündigung immer eingeschrieben und fristgerecht schicken und die 30-Tage-Frist für eine Anfechtung im Auge behalten.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Bei einer Wohnung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist mindestens drei Monate, bei Geschäftsräumen sechs Monate. Bei möblierten Zimmern oder einzelnen Parkplätzen sind es zwei Wochen auf Monatsende. Vertraglich darf die Frist verlängert, aber nicht verkürzt werden.
Auf welchen Termin muss ich kündigen?
Du kündigst auf die ortsüblichen Termine, sofern im Vertrag nichts anderes steht. Verbreitet sind Ende März, Juni und September, oft nicht Dezember, aber das ist lokal unterschiedlich. Prüfe deinen Vertrag und die ortsüblichen Termine deiner Gemeinde.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja, für beide Seiten muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Der Vermieter muss zusätzlich das amtliche kantonale Formular verwenden, sonst ist seine Kündigung nichtig. Als Mieter genügt eine schriftliche Kündigung, am besten eingeschrieben, damit du den Versand belegen kannst.
Was gilt bei einer Familienwohnung?
Bei einer Familienwohnung muss der Vermieter beiden Ehegatten getrennt kündigen, auf je eigenem Formular. Geschieht das nicht, ist die Kündigung nichtig. Auch der kündigende Mieter sollte beachten, dass beide Ehegatten in die Auflösung des Mietverhältnisses einzubeziehen sind.
Kann ich eine Kündigung anfechten?
Ja. Eine Kündigung, die gegen Treu und Glauben verstösst, kannst du innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Zudem ist eine Erstreckung des Mietverhältnisses möglich, bei Wohnungen bis zu vier Jahren. Halte die kurze Frist von 30 Tagen unbedingt ein.
🔎 Häufige Suchanfragen
Wonach Leute suchen, wenn sie hier landen:
- “mietvertrag kündigen schweiz”
- “kündigungsfrist wohnung schweiz”
- “amtliches formular kündigung schweiz”
- “kündigung anfechten schweiz”
- “ortsübliche termine kündigung”
- “mietkündigung familienwohnung schweiz”