Wer darf in Liechtenstein ein Kind adoptieren?
Adoptieren darf, wer die Altersvorgaben erfüllt und vom Amt für Soziale Dienste als geeignet beurteilt wird — in der Praxis geht es fast immer um Kinder aus dem Ausland. Nach dem liechtensteinischen ABGB (§ 179 ff, LR 210.0) muss der Wahlvater 30 und die Wahlmutter 28 Jahre alt sein; beide müssen mindestens 18 Jahre älter als das Kind sein. Ehepaare adoptieren in der Regel gemeinsam, auch Einzelpersonen können adoptieren. Der Mythos: „In Liechtenstein adoptiert man einfach ein einheimisches Baby." Falsch — seit über 20 Jahren wurde im Land praktisch kein Kind mehr zur Adoption freigegeben, es geht fast nur um internationale Adoption nach dem Haager Übereinkommen (Beitritt 2009). Anders als die Schweiz stützt sich Liechtenstein dabei auf sein österreichisch geprägtes ABGB, nicht auf das ZGB — mit eigenen Altersgrenzen.
📋 Die Regeln
- Mindestalter der Wahleltern: Nach § 179 ff ABGB muss der Wahlvater das 30. und die Wahlmutter das 28. Lebensjahr vollendet haben. Diese Grenzen sind höher als im Schweizer Recht und stammen aus der österreichischen Tradition.
- Altersabstand von 18 Jahren: Wahlvater und Wahlmutter müssen jeweils mindestens 18 Jahre älter als das anzunehmende Kind sein. Das soll ein natürliches Eltern-Kind-Verhältnis abbilden.
- Zuständig ist das Amt für Soziale Dienste: Es berät, erstellt den Sozialbericht (Home Study) und prüft die Eignung — Leumund, Gesundheit, Erziehungsfähigkeit und wirtschaftliche Verhältnisse der Bewerber.
- Faktisch nur Auslandsadoption: Da im Inland kaum Kinder freigegeben werden, läuft fast jede Adoption über das Haager Übereinkommen von 1993, dem Liechtenstein 2009 beigetreten ist, und die zentrale Behörde des Herkunftsstaates.
- Offen für alle Paare: Seit der Ehe für alle adoptieren verheiratete Paare unabhängig vom Geschlecht gemeinschaftlich; die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ist bereits seit 2023 möglich.
🔓 Ausnahmen
- Einzeladoption: Auch eine alleinstehende Person kann ein Kind adoptieren; die Eignungsprüfung ist dieselbe. Eine vorgeschriebene Ehedauer kennt das liechtensteinische Recht nicht.
- Recht des Herkunftslands: Neben den liechtensteinischen Vorgaben gelten die Bedingungen des Abgabestaats — etwa eigene Altersgrenzen oder eine Mindestehedauer, die strenger sein können als hier.
- Erwachsenenadoption: Das ABGB erlaubt unter Voraussetzungen auch die Annahme Volljähriger; sie folgt anderen Regeln als die Adoption eines Kindes und dient meist der Absicherung bestehender Bindungen.
⚠️ Bussen und Folgen
Eine Adoption ohne Bewilligung ist keine Adoption — ohne das Amt für Soziale Dienste und den Gerichtsbeschluss entsteht kein rechtliches Kindesverhältnis. Wer ein Kind aus dem Ausland an den Behörden vorbei ins Land bringt, riskiert, dass die Adoption nicht anerkannt wird und das Kind ohne gesicherten Status dasteht. Die Kosten sind erheblich: Erfahrungsgemäss liegen sie zwischen CHF 10'000 und 20'000, dazu kommt eine Gebühr des Amts von CHF 900. Ein Verfahren dauert oft zwei bis vier Jahre, und selbst dann ist ein Kindervorschlag nicht garantiert. Nicht offensichtlich: Wer sich auf unseriöse Vermittler einlässt, gerät in die Nähe von Kinderhandel — genau das soll das Haager Übereinkommen verhindern. Und wer die vorgeschriebenen Nachberichte an das Herkunftsland nicht liefert, gefährdet künftige Adoptionen für alle.
📎 Offizielle Quellen
- Amt für Soziale Dienste — Adoption und Pflegekinder (Landesverwaltung) →
- Serviceportal Liechtenstein — Adoption eines Kindes (Landesverwaltung) →
- LILEX — Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB, LR 210.0) (Rechtsregister-Startseite) →
❓ Häufige Fragen
Wie alt muss ich für eine Adoption in Liechtenstein sein?
Nach dem liechtensteinischen ABGB muss der Wahlvater das 30. und die Wahlmutter das 28. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich müssen beide mindestens 18 Jahre älter sein als das anzunehmende Kind, weshalb die Altersgrenzen höher liegen als im Schweizer Recht.
Kann ich in Liechtenstein ein einheimisches Kind adoptieren?
Das ist praktisch kaum möglich, weil seit über 20 Jahren fast kein Kind im Inland zur Adoption freigegeben wurde. In der Realität geht es fast immer um internationale Adoptionen über das Haager Übereinkommen.
Dürfen gleichgeschlechtliche Paare adoptieren?
Ja, seit der Ehe für alle im Jahr 2025 können verheiratete Paare unabhängig vom Geschlecht gemeinsam adoptieren. Die Stiefkindadoption steht gleichgeschlechtlichen Paaren sogar schon seit 2023 offen, nachdem der Staatsgerichtshof das frühere Verbot beanstandet hatte.
Was kostet eine Adoption und wie lange dauert sie?
Die Kosten liegen erfahrungsgemäss zwischen CHF 10'000 und 20'000, dazu kommt eine Amtsgebühr von CHF 900. Ein Verfahren dauert in der Regel zwei bis vier Jahre, ohne dass ein Kindervorschlag garantiert ist.
Muss ich verheiratet sein, um zu adoptieren?
Nein, auch eine alleinstehende Person kann ein Kind adoptieren und durchläuft dieselbe Eignungsprüfung. Eine vorgeschriebene Mindestehedauer kennt das liechtensteinische Recht nicht, wohl aber teils das Herkunftsland des Kindes.
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