Kann ich in Liechtenstein noch eine eingetragene Partnerschaft eingehen?
Nein — seit dem 1. Januar 2025 kann in Liechtenstein keine neue eingetragene Partnerschaft mehr begründet werden. Mit der Ehe für alle steht die Ehe seither auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, und das Partnerschaftsgesetz (PartG, LR 212.41) von 2011 wurde für Neueintragungen geschlossen. Bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben gültig; die Paare können sie weiterführen oder beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln lassen. Der Mythos: „Gleichgeschlechtliche Paare in Liechtenstein müssen sich mit der Partnerschaft begnügen." Falsch — genau das hat sich umgekehrt: Die Partnerschaft ist zum Auslaufmodell geworden, die Ehe ist der neue Standard. Wie die Schweiz, die ihre Partnerschaften bereits 2022 schloss, trägt Liechtenstein zwar ein Gesetz mit gleichem Namen, aber eigener Nummer — die Öffnung kam hier erst 2025, als letztes deutschsprachiges Land.
📋 Die Regeln
- Keine Neueintragung mehr: Seit 1. Januar 2025 nimmt das Zivilstandsamt keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr entgegen. Grundlage ist die Öffnung der Ehe, die das Partnerschaftsgesetz (LR 212.41) für die Zukunft überflüssig macht.
- Bestehende bleiben gültig: Wer vor 2025 eine Partnerschaft eingetragen hat, bleibt rechtsgültig verpartnert. Niemand wird zur Umwandlung gezwungen — die Partnerschaft läuft unverändert weiter, bis die Beteiligten etwas anderes wünschen.
- Umwandlung in eine Ehe: Eingetragene Paare können ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln lassen. Damit gelten für sie fortan die Regeln des Eherechts statt jene des Partnerschaftsgesetzes.
- Ehe statt Partnerschaft: Für gleichgeschlechtliche Paare ist die Eheschliessung seit 2025 der reguläre Weg. Sie umfasst neu auch Bereiche, die der Partnerschaft früher verwehrt waren, etwa die gemeinschaftliche Adoption.
- Gleicher Name, eigene Nummer: Wie die Schweiz kennt Liechtenstein ein Partnerschaftsgesetz (PartG) — es ist aber ein eigenes Landesgesetz (LR 212.41), nicht das Schweizer (SR 211.231), und wurde später eingeführt und geschlossen.
🔓 Ausnahmen
- Umwandlung ist freiwillig: Es gibt keine Frist und keinen Zwang, eine bestehende Partnerschaft in eine Ehe zu überführen — wer verpartnert bleiben will, kann das unbefristet tun.
- Ausländische Partnerschaften: Im Ausland begründete Partnerschaften werden nach den Regeln des internationalen Privatrechts anerkannt; ob und wie sie hier eingetragen oder umgewandelt werden, ist im Einzelfall zu klären.
- Auflösung wie gehabt: Eine bestehende Partnerschaft wird nicht „geschieden", sondern nach dem Partnerschaftsgesetz aufgehoben — mit eigenen Voraussetzungen, die den Scheidungsregeln ähneln.
⚠️ Bussen und Folgen
Wer trotz der geschlossenen Regelung eine „neue" Partnerschaft eintragen lassen will, wird schlicht abgewiesen — bestraft wird das nicht. Praktisch relevant sind eher die Folgen des Übergangs: Wer meint, seine alte Partnerschaft sei mit der Ehe für alle automatisch zur Ehe geworden, irrt — ohne aktive Umwandlung bleibt es rechtlich eine Partnerschaft, mit Unterschieden bei Namen, Adoption und teils im Ausland. Das kann bei Erbschaft, Vorsorge oder einer Auslandsreise unerwartet ins Gewicht fallen. Wer die Partnerschaft auflösen will, durchläuft ein förmliches Verfahren mit Aufteilung von Vermögen und allfälligem Unterhalt; wird eine Vereinbarung nicht eingehalten, drohen Betreibung und Lohnpfändung. Und wer im Ausland auf die Anerkennung seines Status vertraut, sollte vorher prüfen, ob das Zielland die liechtensteinische Partnerschaft überhaupt kennt.
📎 Offizielle Quellen
- LILEX — Partnerschaftsgesetz (PartG, LR 212.41) (Rechtsregister-Startseite) →
- Zivilstandsamt — Ehe für alle und eingetragene Partnerschaft (Landesverwaltung) →
- Serviceportal Liechtenstein — Ehe und eingetragene Partnerschaft (Landesverwaltung) →
❓ Häufige Fragen
Kann ich mich in Liechtenstein noch verpartnern lassen?
Nein, seit dem 1. Januar 2025 werden keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr eingetragen. Gleichgeschlechtliche Paare heiraten seither wie alle anderen auch über die reguläre Eheschliessung beim Zivilstandsamt.
Was passiert mit meiner bestehenden eingetragenen Partnerschaft?
Sie bleibt uneingeschränkt gültig, und Sie müssen nichts unternehmen, wenn Sie verpartnert bleiben wollen. Auf Wunsch können Sie die Partnerschaft aber jederzeit beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln lassen.
Wird meine Partnerschaft automatisch zur Ehe?
Nein, eine automatische Umwandlung findet nicht statt und muss aktiv beantragt werden. Ohne diesen Schritt bleibt Ihr Status rechtlich eine eingetragene Partnerschaft mit ihren eigenen Regeln.
Ist das in Liechtenstein anders als in der Schweiz?
Beide Länder haben ihre Partnerschaften mit der Öffnung der Ehe für Neueintragungen geschlossen, die Schweiz bereits 2022 und Liechtenstein 2025. Das liechtensteinische Partnerschaftsgesetz ist aber ein eigenes Gesetz mit eigener Nummer und nicht das schweizerische.
Können verpartnerte Paare jetzt gemeinsam adoptieren?
Mit der Umwandlung in eine Ehe stehen ihnen dieselben Rechte offen wie Ehepaaren, einschliesslich der gemeinschaftlichen Adoption. Bereits seit 2023 ist zudem die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich.
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