Darf ich meine Drohne über Liechtenstein fliegen?
Ja, aber nach EASA-Regeln über Schweizer Recht — und "unter 250 g bin ich frei" stimmt nicht. Registrierungspflichtig ist jede Drohne ab 250 g oder mit Kamera; ausgenommen ist nur, wer unter 250 g ohne Kamera fliegt. Maximale Flughöhe: 120 m über Grund. Die Landespolizei verlangt eine Haftpflichtdeckung von mindestens CHF 1 Mio., ausgestellt auf den Piloten und beim Flug mitzuführen. Der Mythos: "In Liechtenstein braucht man nichts — bis 30 kg auf Sicht, keine Registrierung." Das stammt aus der alten Schweizer Ordnung vor 2023 und ist überholt. Wer bewilligungspflichtig ohne Bewilligung fliegt, riskiert nach LFG Art. 19 eine Busse bis CHF 50'000 — verhängt vom Landgericht.
📋 Die Regeln
- Anwendbares Recht — doppelt abgeleitet: Das Luftfahrtgesetz vom 11. April 2024 (LFG, in Kraft seit 1. Juni 2024) erklärt die schweizerische Luftfahrtgesetzgebung für massgeblich (Notenaustausch von 2003) und verweist ausdrücklich auf die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Vollzogen wird das durch das schweizerische BAZL und das Amt für Hochbau und Raumplanung.
- Registrierung — die Kamera ist der Auslöser: Die Betreiberregistrierung ist Pflicht; ausgenommen ist nur, wer eine Drohne unter 250 g OHNE Kamera fliegt. Eine Drohne unter 250 g mit Kamera ist also registrierungspflichtig. Kosten CHF 10, Mindestalter 12 Jahre; registriert wird der Betreiber, nicht die Drohne.
- Offene Kategorie — die Abstände: maximale Flughöhe 120 m über Grund. A1 (unter 250 g): Überflug Unbeteiligter erlaubt. A2: horizontaler Mindestabstand 30 m zu Unbeteiligten (5 m im Langsamflugmodus). A3: mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Über Menschenansammlungen, über 120 m, ausserhalb der Sichtweite oder über 25 kg: nur mit Bewilligung.
- Kompetenznachweis: Online-Theorieprüfung A1/A3, 60 Minuten, CHF 20, 5 Jahre gültig in allen EASA-Staaten; A2 ist eine Präsenzprüfung. Für Drohnen unter 250 g in A1 ist kein Zertifikat nötig. Mindestalter Fernpilot: 12 Jahre.
- Haftpflicht — und bei 250,0 g widersprechen sich die Behörden. Die Landespolizei schreibt: "Wer eine Drohne … mit mehr als 250 Gramm Gewicht betreibt, muss … eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Mio. Franken gewährleisten"; der Nachweis muss auf den Piloten ausgestellt sein und mitgeführt werden. Das BAZL formuliert dagegen "250 g oder mehr". Bei exakt 250,0 g divergieren die beiden offiziellen Quellen — wir mitteln sie nicht.
🔓 Ausnahmen
- Permanente Flugverbotszone Vaduz: Das Gebiet "Regierungsgebäude – Landtag – Schloss Vaduz" ist laut Landespolizei ganzjährig gesperrt. Wer das Postkartenmotiv aus der Luft will, macht sich strafbar.
- Balzers — obwohl Liechtenstein keinen Flughafen hat: "Teile des Gemeindegebietes von Balzers … befinden sich aufgrund der Nähe des Helikopterlandeplatzes sowie des Flugplatzes Bad Ragaz in einer Flugverbotszone" (Landespolizei). Massgeblich ist die Drohnenkarte des BAZL, die laut Landespolizei "auch in Liechtenstein ihre Anwendung findet".
- Kamera an = Datenschutzrecht an: Laut Datenschutzstelle befinden Sie sich im Anwendungsbereich von DSGVO und DSG, "sobald eine Kamera in Betrieb ist" — auch bei blosser Live-Übertragung ohne Speicherung. Aufnahmen öffentlich zugänglicher Räume unterliegen zusätzlich der Meldepflicht nach Art. 5 Abs. 7 DSG.
⚠️ Bussen und Folgen
LFG Art. 19: Vom Landgericht wird wegen Übertretung mit Busse bis zu CHF 50'000 bestraft, im Nichteinbringlichkeitsfall mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, wer bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne Bewilligung durchführt — bei Fahrlässigkeit halbiert sich die Obergrenze. Bei Firmen haftet das Unternehmen solidarisch (Art. 20). Dazu kommen DSGVO-Bussen und Zivilklagen. Nicht offensichtlich: (a) Ohne Haftpflichtnachweis auf den Piloten haften Sie bei einem Absturz persönlich. (b) Es ist eine gerichtliche Übertretung — kein Verwaltungsverfahren. Ob die Drohne im Regelfall eingezogen wird, liess sich in keiner offiziellen Quelle belegen — wir behaupten es deshalb nicht.
📎 Offizielle Quellen
- Landespolizei Liechtenstein — Informationen zu Drohnen, Flugverbotszonen und Haftpflicht (Startseite) →
- LILEX — Luftfahrtgesetz (LFG, LR 748.0) vom 11. April 2024 (Rechtsregister-Startseite) →
- Datenschutzstelle Liechtenstein — Themen A–Z, Rubrik Drohnen (Startseite) →
❓ Häufige Fragen
Muss ich meine Drohne unter 250 g registrieren?
Ja, sobald sie eine Kamera hat. Ausgenommen von der Registrierungspflicht ist nur, wer eine Drohne unter 250 g ohne Kamera fliegt — eine kleine Kameradrohne fällt also klar unter die Pflicht.
Gilt die Haftpflichtgrenze ab genau 250,0 Gramm?
Das ist widersprüchlich geregelt, und wir sagen es offen. Die Landespolizei schreibt "mehr als 250 Gramm", das BAZL schreibt "250 g oder mehr" — bei exakt 250,0 g divergieren die beiden offiziellen Quellen.
Wie hoch darf ich fliegen?
Maximal 120 Meter über Grund in der offenen Kategorie. Alles darüber — ebenso wie Flüge über Menschenansammlungen, ausserhalb der Sichtweite oder mit über 25 kg — ist nur in der speziellen Kategorie mit Bewilligung zulässig.
Darf ich Schloss Vaduz aus der Luft filmen?
Nein. Das Gebiet Regierungsgebäude, Landtag und Schloss Vaduz ist laut Landespolizei ganzjährig gesperrt. Auch Teile von Balzers sind wegen des Helikopterlandeplatzes und des Flugplatzes Bad Ragaz Flugverbotszone.
Was kostet ein Flug ohne Bewilligung?
Nach LFG Art. 19 eine Busse bis zu CHF 50 000, verhängt vom Landgericht, im Nichteinbringlichkeitsfall bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe. Bei Fahrlässigkeit halbiert sich die Obergrenze.
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