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Ab 16 ohne Ausweis, mit 14 nur mit Kat. M — und höchstens 20 km/h.
Aktualisiert julio 2026

🛴 Darf ich in Liechtenstein mit dem E-Scooter auf die Strasse?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja, aber nur nach den Regeln für Motorfahrräder — ein E-Scooter ist rechtlich kein Spielzeug, sondern ein Leicht-Motorfahrrad. Massgeblich ist das liechtensteinische Strassenverkehrsgesetz (SVG, LR 741.01), das dieselbe Nummer trägt wie das Schweizer Recht und inhaltlich mit ihm übereinstimmt; ein E-Scooter darf baulich höchstens 20 km/h fahren. Unter 14 Jahren ist das Fahren verboten, von 14 bis 16 braucht man den Führerausweis der Kategorie M (Mofa), ab 16 ist kein Ausweis mehr nötig. Gefahren wird auf Radweg oder Strasse, nie auf dem Trottoir, mit eingeschaltetem Licht und stets allein. Der Mythos: „Ein E-Scooter ist wie ein Kickboard, da gelten keine Verkehrsregeln." Falsch — es gelten Promillegrenze, Licht- und Ausrüstungspflicht sowie Bussen wie für jedes Fahrzeug im Verkehr.

📋 Die Regeln

  • Höchstens 20 km/h. Als Leicht-Motorfahrrad darf ein E-Scooter bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Getunte oder schnellere Geräte sind auf öffentlichen Strassen nicht zugelassen und gelten als Motorfahrzeug ohne Zulassung.
  • Mindestalter 14. Unter 14 Jahren ist das Fahren im Verkehr verboten. Von 14 bis 16 ist der Führerausweis der Kategorie M nötig, ab dem 16. Geburtstag darf man ohne Ausweis fahren.
  • Radweg oder Strasse, nie das Trottoir. E-Scooter gehören auf den Radstreifen oder die Fahrbahn; das Fahren auf dem Gehsteig ist untersagt. Wo ein Radweg vorhanden ist, muss er benutzt werden.
  • Licht, Bremsen, eine Person. Vorgeschrieben sind Bremsen und bei Dämmerung Licht; mitgeführt werden darf keine zweite Person. Ein Helm ist nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen.
  • Gleiche Regeln wie in der Schweiz, eigenes Gesetz. Liechtenstein wendet über sein SVG (LR 741.01) praktisch dieselben Verkehrsregeln an wie die Schweiz, auch die Promillegrenze von 0,5 gilt. Es bleibt aber liechtensteinisches Recht mit eigener Vollzugsbehörde.

🔓 Ausnahmen

  • Privatgelände. Abseits öffentlicher Strassen — auf Privatgrund mit Erlaubnis des Eigentümers — gelten die Zulassungs- und Altersregeln nicht. Sobald eine öffentlich zugängliche Fläche befahren wird, greift wieder das SVG.
  • Selbstbalancierende Geräte. Für E-Skateboards, Monowheels und Hoverboards ohne Lenkstange ist die Rechtslage enger; sie sind auf öffentlichen Strassen meist nicht zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände benutzt werden.
  • Schnelle E-Trottinette. Geräte über 20 km/h fallen in eine andere Fahrzeugkategorie und brauchen Zulassung, Kontrollschild und Versicherung sowie einen höheren Führerausweis — ohne das ist der Betrieb im Verkehr verboten.

⚠️ Bussen und Folgen

Wer ohne Berechtigung oder mit einem zu schnellen Gerät fährt, riskiert mehr als eine kleine Busse. Fahren unter 14 oder ohne die nötige Kategorie M wird als Fahren ohne Berechtigung geahndet; für Minderjährige haften die Eltern mit. Ein getuntes Trottinett gilt als nicht zugelassenes Motorfahrzeug — das bedeutet Busse, Beschlagnahme und den Vorwurf des Fahrens ohne Versicherung. Besonders teuer wird Alkohol: Ab 0,5 Promille drohen dieselben Konsequenzen wie beim Auto, bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung. Wer auf dem Trottoir fährt oder ohne Licht unterwegs ist, kassiert eine Ordnungsbusse. Der grösste Posten ist aber die Haftung: Verursacht ein nicht zugelassenes oder unversichertes Gerät einen Unfall, kann die Versicherung Regress nehmen, und der Fahrer zahlt Personen- und Sachschaden aus eigener Tasche. Bei einem Kind trifft das die Familie.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Wie schnell darf ein E-Scooter in Liechtenstein fahren?

Als Leicht-Motorfahrrad darf ein E-Scooter bauartbedingt höchstens 20 km/h fahren. Schnellere oder getunte Geräte sind auf öffentlichen Strassen nicht zugelassen und werden als Motorfahrzeug ohne Zulassung behandelt.

Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?

Unter 14 Jahren ist das Fahren im Verkehr verboten, von 14 bis 16 braucht man den Führerausweis der Kategorie M. Ab dem 16. Geburtstag ist kein Ausweis mehr nötig, die übrigen Verkehrsregeln gelten aber weiterhin.

Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren?

Nein, E-Scooter gehören auf den Radweg oder die Fahrbahn und nicht auf den Gehsteig. Wo ein Radweg vorhanden ist, muss dieser benutzt werden, und auf gemeinsam genutzten Flächen haben Fussgänger stets Vorrang, weshalb dort nur Schrittgeschwindigkeit gilt.

Gilt beim E-Scooter eine Promillegrenze?

Ja, es gilt dieselbe Grenze von 0,5 Promille wie beim Auto, weil der E-Scooter ein Motorfahrzeug ist. Bei einem Verstoss drohen Busse und sogar der Entzug der Fahrberechtigung, wie bei anderen Fahrzeugen auch.

Sind die Regeln gleich wie in der Schweiz?

Inhaltlich ja, denn Liechtenstein wendet über sein eigenes Strassenverkehrsgesetz praktisch dieselben Regeln an wie die Schweiz. Es bleibt jedoch liechtensteinisches Recht mit eigener Landespolizei und eigenem Amt für Strassenverkehr als Vollzugsbehörde.

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