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Keine Winterreifenpflicht — aber „von O bis O" ist ein Mythos, und haften tun Sie trotzdem.
Aktualisiert julio 2026

❄️ Muss ich in Liechtenstein im Winter Winterreifen montieren?

Nein
Kurze Antwort

Nein — eine gesetzliche Winterreifenpflicht kennt Liechtenstein nicht, doch das befreit Sie nicht von der Verantwortung. Wie die Schweiz schreibt das Strassenverkehrsgesetz (SVG, LR 741.01) keine bestimmten Reifen für bestimmte Monate vor. Massgeblich ist, dass das Fahrzeug jederzeit betriebssicher und den Verhältnissen angepasst ist. Der Mythos: „In Liechtenstein gilt die Regel von O bis O — von Oktober bis Ostern sind Winterreifen Pflicht." Falsch — diese Faustregel stammt aus Deutschland und Österreich, die eine situative Winterreifenpflicht kennen; Liechtenstein und die Schweiz haben keine solche Vorschrift. Wer aber mit Sommerreifen im Schnee stecken bleibt, den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, dem drohen eine Ordnungsbusse und ein Mitverschulden. Schneeketten sind Pflicht, wo sie signalisiert sind.

📋 Die Regeln

  • Keine Reifenpflicht nach Kalender. Das SVG (LR 741.01) schreibt keine Winterreifen für bestimmte Monate vor. Anders als Deutschland oder Österreich kennt Liechtenstein — wie die Schweiz — keine situative Winterreifenpflicht.
  • Fahrzeug muss angepasst sein. Der Fahrer muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug betriebssicher und den Strassen- und Witterungsverhältnissen angepasst ist. Bei Schnee und Eis heisst das faktisch: geeignete Reifen mit genügend Profil.
  • Schneeketten nach Signal. Wo das Signal „Schneeketten obligatorisch" steht, dürfen Sie nur mit Ketten weiterfahren. Es empfiehlt sich, im Winter Ketten mitzuführen, auch wenn keine generelle Pflicht besteht.
  • Spikes nur im Winterhalbjahr. Spikereifen sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t etwa von 1. November bis 30. April erlaubt, mit Tempolimit 80 und in der Regel nicht auf Autobahnen — ausserhalb dieser Zeit sind sie unzulässig.
  • Profil und Sicht. Reifen müssen ausreichend Profil haben, und Scheiben, Lichter und Kennzeichen sind im Winter von Schnee und Eis zu befreien, bevor man losfährt — sonst droht bereits eine Busse.

🔓 Ausnahmen

  • Signalisierte Kettenpflicht. Die einzige „echte" Pflicht entsteht durch das Verkehrssignal: Wo Schneeketten vorgeschrieben sind, gilt das unabhängig von Ihren Reifen und ohne Ausnahme.
  • Ganzjahresreifen. Allwetterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol gelten als wintertauglich; ob sie genügen, hängt von Profil und Verhältnissen ab, nicht von einem festen Datum.
  • Stehendes Fahrzeug. Wer sein Auto im Winter nicht bewegt, braucht keine Winterreifen. Die Pflicht zur Anpassung entsteht erst, wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen tatsächlich losfahren.

⚠️ Bussen und Folgen

Es gibt keine Busse „für fehlende Winterreifen" — teuer wird das Fahren mit ungeeigneten Reifen erst über Umwege. Wer mit Sommerreifen im Schnee den Verkehr behindert, liegen bleibt oder gar rutscht, verletzt die Pflicht, das Fahrzeug den Verhältnissen anzupassen, und kassiert eine Ordnungsbusse. Der grosse Posten ist die Haftung: Verursachen Sie einen Unfall, wird Ihnen ein Mitverschulden angerechnet, und die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder bei der Motorfahrzeug-Haftpflicht Regress nehmen. Auf ungeeigneten Reifen bleibt schnell ein Teil des Schadens an Ihnen hängen. Wer bei signalisierter Kettenpflicht ohne Ketten weiterfährt, wird gebüsst und haftet zusätzlich. Und wer mit vereisten Scheiben oder verdeckten Lichtern losfährt, riskiert schon vor dem ersten Meter eine Busse. Unter dem Strich ist der Verzicht auf Winterreifen also erlaubt, aber im Schadensfall oft das teuerste Sparen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Sind Winterreifen in Liechtenstein Pflicht?

Nein, es gibt keine gesetzliche Winterreifenpflicht nach dem Kalender, wie sie Deutschland oder Österreich kennen. Vorgeschrieben ist nur, dass das Fahrzeug betriebssicher und den Witterungsverhältnissen angepasst ist, was bei Schnee faktisch geeignete Reifen bedeutet.

Gilt die Regel von O bis O auch hier?

Nein, die Faustregel von Oktober bis Ostern stammt aus dem deutschsprachigen Ausland und gilt in Liechtenstein nicht. Wie in der Schweiz entscheidet nicht das Datum, sondern ob Ihre Reifen den tatsächlichen Verhältnissen genügen.

Was passiert bei einem Unfall auf Sommerreifen?

Verursachen Sie mit Sommerreifen bei Schnee einen Unfall, wird Ihnen in der Regel ein Mitverschulden angerechnet. Die Versicherung kann Leistungen kürzen oder Regress nehmen, sodass Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen.

Muss ich Schneeketten dabeihaben?

Eine generelle Pflicht besteht nicht, doch wo das Signal Schneeketten vorschreibt, dürfen Sie nur mit Ketten weiterfahren. Es ist deshalb ratsam, im Winter auf Bergstrecken Ketten mitzuführen, um nicht umkehren zu müssen.

Wann sind Spikereifen erlaubt?

Spikereifen sind bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen etwa vom 1. November bis 30. April zulässig. Es gilt ein Tempolimit von 80 km/h, und auf Autobahnen sind sie in der Regel nicht gestattet, ausserhalb dieser Zeit sind sie unzulässig.

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