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EU/EWR-Ausweise nie umschreiben — Drittstaaten-Ausweise binnen 12 Monaten.
Aktualisiert julio 2026

🪪 Muss ich meinen ausländischen Führerschein in Liechtenstein umschreiben?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Es kommt auf das Herkunftsland an — einen EU- oder EWR-Führerschein müssen Sie in Liechtenstein gar nicht umschreiben. Weil Liechtenstein zum EWR gehört, werden EU- und EWR-Führerausweise anerkannt und müssen nicht getauscht werden, solange das Dokument gültig ist. Genau hier trennt sich Liechtenstein von der Schweiz: Wer in die Schweiz zieht, muss auch einen EU-Ausweis innert 12 Monaten umschreiben, in Liechtenstein entfällt das. Der Mythos: „Ich muss meinen EU-Führerschein wie in der Schweiz innert eines Jahres tauschen." Falsch — nur wer einen Ausweis aus einem Drittstaat besitzt, muss ihn nach der Wohnsitznahme innert 12 Monaten beim Amt für Strassenverkehr umschreiben, oft mit einer Kontrollfahrt. Nach Ablauf der Frist darf mit dem alten Ausweis nicht mehr gefahren werden.

📋 Die Regeln

  • EU- und EWR-Ausweise gelten weiter. Als EWR-Mitglied anerkennt Liechtenstein Führerausweise aus der EU und dem EWR ohne Umschreibung. Sie müssen den Ausweis nicht tauschen, solange er gültig ist.
  • Drittstaaten: 12 Monate. Wer einen Ausweis aus einem Drittstaat hat und Wohnsitz nimmt, darf damit höchstens 12 Monate fahren und muss ihn danach umschreiben lassen. Danach ist Fahren mit dem alten Ausweis unzulässig.
  • Kontrollfahrt möglich. Bei der Umschreibung eines Drittstaaten-Ausweises verlangt das Amt für Strassenverkehr je nach Land eine Kontrollfahrt, mit der die Fahrkompetenz überprüft wird.
  • Zuständig ist das Amt für Strassenverkehr. Anlaufstelle für Umschreibung, Kontrollfahrt und Ausweisfragen ist das Amt für Strassenverkehr (ASV); die Regeln stehen in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV, LR 741.51).
  • Gültigkeit und Papiere. Umzuschreiben ist ein gültiger Ausweis; nötig sind Wohnsitznachweis, ein Sehtest und ein Passfoto. Ein abgelaufener oder entzogener Ausweis kann nicht einfach übertragen werden.

🔓 Ausnahmen

  • Kurzaufenthalt und Touristen. Wer nur vorübergehend in Liechtenstein ist und keinen Wohnsitz begründet, darf mit einem gültigen ausländischen Ausweis fahren; die 12-Monats-Frist beginnt erst mit der Wohnsitznahme.
  • Neue Kategorien. Auch ein EU/EWR-Ausweis muss umgeschrieben werden, wenn sich etwas ändert — etwa beim Erwerb einer höheren Kategorie oder wenn das Dokument verloren geht oder abläuft.
  • Berufsfahrer. Für Chauffeure und Berufsfahrten gelten zusätzliche Regeln (Chauffeurzulassung); die blosse Anerkennung des Privatausweises genügt für gewerbliche Personentransporte nicht.

⚠️ Bussen und Folgen

Wer die 12-Monats-Frist verpasst, fährt schnell ohne gültige Berechtigung — mit ernsten Folgen. Nach Ablauf der Frist gilt der Drittstaaten-Ausweis in Liechtenstein nicht mehr; wer weiterfährt, begeht Fahren ohne Führerausweis, was Busse und Anzeige nach sich zieht. Richtig teuer wird es bei einem Unfall: Ohne gültige Fahrberechtigung kann die Versicherung Regress nehmen, und Sie zahlen Personen- und Sachschaden mit. Nicht offensichtlich ist das Zusammenspiel mit dem Aufenthalt: Wer meint, sein alter Ausweis genüge, riskiert auch Probleme bei einer Kontrolle im nahen Ausland, wo die liechtensteinische Anerkennung nicht automatisch weitergilt. Wer eine verlangte Kontrollfahrt nicht besteht, muss sie wiederholen und darf bis dahin nicht auf den betreffenden Ausweis fahren. Und wer bei der Umschreibung falsche Angaben macht oder einen im Ausland entzogenen Ausweis verschweigt, riskiert ein Strafverfahren.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Muss ich meinen deutschen oder österreichischen Führerschein umschreiben?

Nein, als EWR-Mitglied anerkennt Liechtenstein Führerausweise aus der EU und dem EWR ohne Umschreibung. Sie dürfen mit dem gültigen Ausweis fahren und müssen ihn nur tauschen, wenn er abläuft oder sich Kategorien ändern.

Wie lange darf ich mit einem Drittstaaten-Führerschein fahren?

Nach der Wohnsitznahme dürfen Sie höchstens zwölf Monate mit dem ausländischen Ausweis fahren. Danach müssen Sie ihn beim Amt für Strassenverkehr umschreiben lassen, sonst ist das Fahren mit dem alten Ausweis unzulässig.

Ist das gleich wie in der Schweiz?

Nein, das ist ein wichtiger Unterschied: In der Schweiz müssen Sie auch einen EU-Ausweis innert zwölf Monaten umschreiben. Als EWR-Staat erkennt Liechtenstein EU- und EWR-Ausweise dagegen dauerhaft an, ohne dass ein Tausch nötig ist.

Brauche ich für die Umschreibung eine Kontrollfahrt?

Bei einem Ausweis aus einem Drittstaat kann das Amt für Strassenverkehr je nach Herkunftsland eine Kontrollfahrt verlangen. Bei EU- und EWR-Ausweisen entfällt das, weil sie ohnehin ohne Umschreibung anerkannt werden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Nach Ablauf der zwölf Monate gilt der Drittstaaten-Ausweis nicht mehr, und wer weiterfährt, begeht Fahren ohne Führerausweis. Das führt zu Busse und Anzeige, und bei einem Unfall kann die Versicherung Regress nehmen.

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