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30 Jahre Wohnsitz oder eine Gemeindeabstimmung — und der alte Pass muss weg.
Aktualisiert julio 2026

🇱🇮 Wie kann ich in Liechtenstein eingebürgert werden?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Möglich ja, aber schwer — Liechtenstein hat eine der strengsten Einbürgerungen Europas. Grundlage ist das Bürgerrechtsgesetz (BüG, LR 141.0). Einen Rechtsanspruch hat seit 2000, wer 30 Jahre im Land gelebt hat, die letzten fünf durchgehend; die bis zum 20. Lebensjahr verbrachten Jahre zählen doppelt. Ohne diese Frist bleibt das ordentliche Verfahren: Die Gemeinde entscheidet per Abstimmung über das Gemeindebürgerrecht — nach zehn Jahren Wohnsitz —, dann stimmen Landtag und Fürst zu. Der Mythos: „Nach ein paar Jahren bekommt man den Pass." Falsch — ohne die 30-Jahres- oder die Ehe-Regel entscheidet die Nachbarschaft an der Urne. Seit 2008 braucht es zudem Deutsch B1, Staatskunde, guten Leumund und Solvenz. Und der bisherige Pass muss abgegeben werden — anders als in der Schweiz.

📋 Die Regeln

  • 30-Jahres-Regel als Anspruch: Seit 2000 hat einen Rechtsanspruch, wer 30 Jahre im Land wohnt, davon die letzten fünf durchgehend. Die Jahre bis zum 20. Lebensjahr zählen doppelt, was die Frist faktisch verkürzt.
  • Ordentliches Verfahren mit Volksabstimmung: Ohne Anspruch entscheidet die Gemeinde per Abstimmung über das Gemeindebürgerrecht — Voraussetzung sind zehn Jahre Wohnsitz —, danach folgen Landtag und Fürst. Dieser Weg ist selten geworden.
  • Einbürgerung durch Ehe: Ehegatten und eingetragene Partner von Landesbürgern können frühestens fünf Jahre nach der Heirat und bei zehn Jahren Wohnsitz eingebürgert werden.
  • Sprache, Staatskunde, Leumund: Seit 2008 verlangt das Gesetz von allen Deutsch auf Niveau B1, Staatskundekenntnisse, guten Leumund und Solvenz. Ohne Gemeindebürgerrecht gibt es kein Landesbürgerrecht.
  • Alter Pass muss weg: Wer eingebürgert wird, muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (BüG, LR 141.0). Die Schweiz verlangt nur zehn Jahre und lässt die Doppelbürgerschaft zu — Liechtenstein nicht.

🔓 Ausnahmen

  • Staatenlose von Geburt: Wer von Geburt an staatenlos ist und fünf Jahre im Land wohnt, kann bis zum 21. Lebensjahr erleichtert eingebürgert werden.
  • Rückbürgerung: Ehemalige Liechtensteiner und Frauen, die das Bürgerrecht früher durch Heirat mit einem Ausländer verloren, können es unter erleichterten Bedingungen wiedererlangen.
  • Ehrenbürgerrecht: Der Fürst kann besonders verdienten Personen das Landesehrenbürgerrecht verleihen — meist ohne Gemeindebürgerrecht und ohne Wohnsitzerfordernis, aber sehr selten.

⚠️ Bussen und Folgen

Die Einbürgerung ist kein Formular, sondern ein Verfahren mit vielen Hürden — und teuren Rückschlägen. Wer den Deutsch-B1- oder Staatskundetest nicht besteht, wird abgewiesen. Im ordentlichen Verfahren entscheidet die Gemeindeversammlung: Ein Nein der Nachbarn beendet den Antrag, ohne dass ein Gericht die politische Entscheidung ersetzt. Die Gemeindegebühren sind spürbar — Triesen etwa verlangte 2019 rund CHF 3'000. Dazu kommt der Verzicht auf den bisherigen Pass mit allen Folgen für Erb-, Grundstücks- und Rentenrechte im Herkunftsland. Wer im Antrag falsche Angaben macht oder eine zweite Staatsangehörigkeit verschweigt, riskiert, dass die Einbürgerung später widerrufen wird. Und wer die Fristen falsch berechnet — etwa die Doppelzählung der Jugendjahre —, verliert Zeit und stellt vergeblich einen Antrag.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Wie lange muss ich in Liechtenstein leben, um einen Anspruch zu haben?

Einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Sie nach 30 Jahren Wohnsitz, davon die letzten fünf durchgehend. Die bis zum 20. Lebensjahr verbrachten Jahre zählen doppelt, sodass sich die Frist faktisch verkürzt.

Was ist das ordentliche Verfahren mit Gemeindeabstimmung?

Ohne Anspruch entscheidet die Gemeinde nach zehn Jahren Wohnsitz per Abstimmung über das Gemeindebürgerrecht. Erst danach stimmen Landtag und Fürst zu, weshalb dieser Weg unsicher und selten geworden ist.

Kann ich mich über die Ehe schneller einbürgern lassen?

Ehegatten und eingetragene Partner von Landesbürgern können frühestens fünf Jahre nach der Heirat eingebürgert werden. Zusätzlich sind zehn Jahre Wohnsitz im Land erforderlich, und auch in diesem Fall muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden.

Muss ich meinen alten Pass wirklich abgeben?

Ja, wer eingebürgert wird, muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Anders als die Schweiz, die die Doppelbürgerschaft zulässt, verlangt Liechtenstein diesen Verzicht bei jeder Einbürgerung.

Welche Kenntnisse werden geprüft?

Seit 2008 müssen alle Antragsteller Deutsch auf Niveau B1 und Staatskundekenntnisse nachweisen sowie guten Leumund und Solvenz haben. Ohne Gemeindebürgerrecht ist kein Landesbürgerrecht möglich.

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