Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?
In der Regel drei Monate. Als Mieter einer Wohnung kannst du den unbefristeten Mietvertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen — unabhängig davon, wie lange du schon dort wohnst (§ 573c BGB). Die Kündigung muss schriftlich (mit Unterschrift, kein E-Mail/Fax) erfolgen und bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen, dann zählt dieser Monat mit. Einen Grund brauchst du nicht zu nennen. Anders als beim Vermieter verlängert sich die Frist für dich nicht mit der Wohndauer.
📋 Die Regeln
- Mieter-Kündigungsfrist: 3 Monate, unabhängig von der Wohndauer (§ 573c BGB)
- Kündigung schriftlich mit Unterschrift (nicht per E-Mail/Fax)
- Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats — dann zählt der Monat mit
- Kein Grund erforderlich
- Für den Vermieter gelten dagegen 3/6/9 Monate je nach Mietdauer
🔓 Ausnahmen
- Zeitmietvertrag (befristet): ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen
- Vereinbarter Kündigungsausschluss (max. 4 Jahre) kann die Kündigung zeitweise sperren
- Bei Pflichtverletzung des Vermieters ist eine fristlose Kündigung möglich (§ 543 BGB)
⚠️ Strafen & Bußgelder
Hier drohen keine Bußgelder. Kündigst du verspätet oder formfehlerhaft (z. B. nur per E-Mail), verschiebt sich das Mietende — du schuldest die Miete entsprechend länger. Eine wirksame, fristgerechte Kündigung beendet das Mietverhältnis dagegen sicher zum berechneten Termin; eine Begründung oder Zustimmung des Vermieters ist nicht nötig.
📎 Offizielle Quellen
- § 573c BGB · Fristen der ordentlichen Kündigung →
- Deutscher Mieterbund · Kündigung durch den Mieter →
- Verbraucherzentrale · Mietvertrag kündigen →
❓ Häufige Fragen
Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Mieter?
Drei Monate — egal, wie lange du schon in der Wohnung wohnst. Anders als beim Vermieter verlängert sich deine Frist nicht mit der Mietdauer. Du kannst also auch nach vielen Jahren mit drei Monaten kündigen.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Als Mieter brauchst du für die ordentliche Kündigung keinen Grund. Es genügt eine schriftliche, unterschriebene Kündigung, die fristgerecht beim Vermieter eingeht.
Bis wann muss die Kündigung ankommen?
Bis zum dritten Werktag eines Monats, damit dieser Monat noch mitzählt. Geht sie später ein, beginnt die Dreimonatsfrist erst im Folgemonat. Schicke sie am besten rechtzeitig und nachweisbar.
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen — E-Mail oder Fax genügen nicht. Am sichersten ist ein unterschriebener Brief, den du nachweisbar zustellst.
Was gilt bei einem befristeten Mietvertrag?
Bei einem echten Zeitmietvertrag ist die ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen — er endet zum vereinbarten Datum. Auch ein vereinbarter Kündigungsausschluss (höchstens vier Jahre) kann die Kündigung vorübergehend sperren.
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