← FFCheckDarf Ich?EN
Kommunalabgaben · Hundesteuersatzung
Aktualisiert Juni 2026

🐶 Muss ich meinen Hund anmelden und Hundesteuer zahlen?

Ja
Kurze Antwort

Ja. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer: Jeder Hundehalter muss seinen Hund bei der Stadt/Gemeinde anmelden und Steuer zahlen — meist innerhalb weniger Wochen nach Aufnahme des Hundes. Die Höhe legt jede Kommune selbst fest (häufig 90–150 € pro Jahr für den Ersthund; der Zweithund und sogenannte „Kampfhunde"/Listenhunde kosten oft deutlich mehr). Du bekommst eine Steuermarke, die der Hund tragen soll. Abmelden musst du den Hund bei Wegzug, Abgabe oder Tod. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht — entscheidend ist die örtliche Hundesteuersatzung.

📋 Die Regeln

  • Anmeldepflicht bei der Gemeinde, meist binnen weniger Wochen
  • Höhe legt die Kommune fest (oft 90–150 €/Jahr Ersthund)
  • Zweithund und Listenhunde sind in der Regel teurer
  • Du erhältst eine Steuermarke für das Halsband
  • Abmelden bei Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes

🔓 Ausnahmen

  • Ermäßigung/Befreiung oft für Blindenführ-, Assistenz- und Diensthunde sowie Tierheim-Hunde (zeitweise)
  • Manche Gemeinden gewähren ein steuerfreies erstes Jahr für übernommene Tierheimhunde
  • Reine Nutztiere (z. B. Herdenschutz) können je nach Satzung anders behandelt werden

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Steuerhinterziehung auf kommunaler Ebene): Es drohen Bußgelder und die Nachzahlung der Steuer, oft rückwirkend ab Aufnahme des Hundes. Die Kommunen führen Kontrollen durch (z. B. Steuermarke, Meldeabgleich). Wer korrekt anmeldet und die fällige Steuer zahlt, ist auf der sicheren Seite.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Muss ich jeden Hund anmelden?

Ja. Jeder Hund muss bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden, meist innerhalb weniger Wochen nach der Aufnahme. Du zahlst dann die kommunale Hundesteuer und bekommst eine Steuermarke.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Das legt jede Kommune selbst fest. Üblich sind etwa 90 bis 150 € pro Jahr für den ersten Hund. Ein zweiter Hund und sogenannte Listen-/„Kampfhunde" kosten oft deutlich mehr — teils mehrere hundert Euro.

Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein Bußgeld und die rückwirkende Nachzahlung der Steuer ab Aufnahme des Hundes. Die Gemeinden kontrollieren das, etwa über die Steuermarke und Meldedaten.

Gibt es Ermäßigungen oder Befreiungen?

Häufig ja — zum Beispiel für Blindenführ- und Assistenzhunde, Diensthunde oder vorübergehend für übernommene Tierheimhunde. Die Voraussetzungen stehen in der örtlichen Hundesteuersatzung; ein Antrag ist meist nötig.

Muss ich den Hund auch abmelden?

Ja. Bei Umzug in eine andere Gemeinde, Abgabe oder Tod des Hundes musst du ihn bei der bisherigen Gemeinde abmelden, damit die Steuerpflicht endet. Sonst zahlst du unter Umständen weiter.

🔎 Häufige Suchanfragen

Wonach Leute suchen, wenn sie hier landen:

  • “hund anmelden pflicht gemeinde”
  • “hundesteuer höhe 2026”
  • “hund nicht angemeldet bußgeld”
  • “hundesteuer zweithund kampfhund”
  • “hundesteuer befreiung assistenzhund”
  • “hund abmelden steuer”

🔗 Verwandte Fragen