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§ 45 SGB V · Kinderkrankengeld
Aktualisiert Juni 2026

🧸 Darf ich bei einem kranken Kind zu Hause bleiben?

Ja
Kurze Antwort

Ja. Ist dein gesetzlich versichertes Kind unter 12 Jahren krank und braucht Betreuung, hast du Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 45 SGB V) und auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. 2026 gilt: je 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr, für Alleinerziehende 30 Tage; bei mehreren Kindern höchstens 35 bzw. 70 Tage. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung („Kind-krank-AU"). Viele Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen für einzelne Tage zudem eine bezahlte Freistellung vor.

📋 Die Regeln

  • Anspruch bei krankem Kind unter 12 (gesetzlich versichert)
  • 2026: 15 Tage je Kind und Elternteil, Alleinerziehende 30 Tage
  • Obergrenze: 35 Tage (Alleinerziehende 70) bei mehreren Kindern
  • Ärztliche Bescheinigung nötig (Kind-krank-AU)
  • Kinderkrankengeld zahlt die Krankenkasse (anteilig vom Nettolohn)

🔓 Ausnahmen

  • Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt die Altersgrenze von 12 nicht
  • Bei sehr schwerer/​unheilbarer Erkrankung gibt es unbegrenztes Kinderkrankengeld
  • Privatversicherte haben keinen Anspruch auf gesetzliches Kinderkrankengeld — hier zählt der Arbeitsvertrag

⚠️ Strafen & Bußgelder

Es geht um einen Anspruch. Der Arbeitgeber muss dich freistellen, wenn kein anderer im Haushalt das Kind betreuen kann — eine Kündigung allein deswegen wäre unzulässig. Die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB kann der Arbeitsvertrag aber wirksam ausschließen; dann springt das Kinderkrankengeld der Kasse ein. Melde dich rechtzeitig krank und reiche die Bescheinigung ein, um Lohn-/Leistungslücken zu vermeiden.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf ich bei einem kranken Kind zu Hause bleiben?

Ja. Ist dein gesetzlich versichertes Kind unter 12 krank und braucht Betreuung, hast du Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse — vorausgesetzt, niemand sonst im Haushalt kann das Kind betreuen.

Wie viele Kind-krank-Tage habe ich 2026?

Je 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr, für Alleinerziehende 30 Tage. Bei mehreren Kindern liegt die Obergrenze bei 35 Tagen je Elternteil bzw. 70 Tagen für Alleinerziehende.

Bekomme ich weiter Geld?

In der Regel ja — über das Kinderkrankengeld der Krankenkasse, das einen Großteil deines ausgefallenen Nettolohns ersetzt. Manche Arbeitsverträge zahlen für einzelne Tage zunächst den Lohn weiter (§ 616 BGB); das kann der Vertrag aber ausschließen.

Brauche ich eine Bescheinigung?

Ja. Du benötigst eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung und Betreuungsbedürftigkeit des Kindes („Kind-krank-AU"), die du der Krankenkasse vorlegst. Melde dich außerdem rechtzeitig beim Arbeitgeber.

Gilt das auch für ältere Kinder?

Grundsätzlich nur bis zum 12. Geburtstag. Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, entfällt diese Altersgrenze. Bei schwerstkranken Kindern gibt es zudem ein zeitlich unbegrenztes Kinderkrankengeld.

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