Darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Ja, aber nur begrenzt und begründet. Bei einer laufenden Wohnung darf der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben (§ 558 BGB) — aber mit Bremsen: Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung auf höchstens 20 % in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 %. Die Erhöhung ist frühestens 15 Monate nach Einzug bzw. der letzten Erhöhung möglich, muss schriftlich begründet sein (z. B. Mietspiegel) und du musst zustimmen — Frist: bis Ende des übernächsten Monats. Bei Neuvermietung in angespannten Lagen gilt zusätzlich die Mietpreisbremse (bis 2029 verlängert).
📋 Die Regeln
- Erhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
- Kappungsgrenze: max. 20 % in 3 Jahren, in angespannten Märkten 15 %
- Frühestens 15 Monate nach Einzug/letzter Erhöhung
- Schriftliche Begründung nötig (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten)
- Mieter muss zustimmen (Frist: Ende des übernächsten Monats)
🔓 Ausnahmen
- Modernisierung: bis zu 8 % der Kosten dürfen jährlich umgelegt werden (eigene Kappung)
- Index- oder Staffelmiete: Erhöhung folgt der Vereinbarung, nicht § 558
- Mietpreisbremse begrenzt bei Neuvermietung in angespannten Märkten auf ortsübliche Miete + 10 %
⚠️ Strafen & Bußgelder
Hier drohen keine Bußgelder — es geht um Wirksamkeit. Eine Erhöhung, die die Kappungsgrenze, die Frist oder die Begründungspflicht verletzt, ist unwirksam; du musst ihr nicht zustimmen und kannst zu viel Gezahltes zurückfordern. Stimmst du einer berechtigten Erhöhung nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse kannst du die überhöhte Miete rügen und zurückverlangen.
📎 Offizielle Quellen
- § 558 BGB · Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete →
- Deutscher Bundestag · Mietpreisbremse bis 2029 verlängert →
- Deutscher Mieterbund · Mieterhöhung →
❓ Häufige Fragen
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und höchstens alle 15 Monate. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um maximal 20 % steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 % (Kappungsgrenze).
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?
Bei einer formal korrekten, begründeten Erhöhung bis zur Vergleichsmiete ja — du hast dafür bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit. Stimmst du nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen. Eine fehlerhafte Erhöhung musst du nicht akzeptieren.
Wie hoch darf die Erhöhung sein?
Nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und im Rahmen der Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren, 15 % in angespannten Märkten. Modernisierungen folgen eigenen Regeln (bis 8 % der Kosten pro Jahr).
Was ist die Mietpreisbremse?
Sie begrenzt bei der Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten die zulässige Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 %. Sie wurde bis Ende 2029 verlängert. Verlangt der Vermieter mehr, kannst du das rügen und zu viel Gezahltes zurückfordern.
Muss die Erhöhung begründet werden?
Ja. Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich begründen — etwa mit dem örtlichen Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Fehlt die Begründung, ist die Erhöhung unwirksam.
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