Wie viel Mietkaution darf der Vermieter verlangen?
Höchstens drei Nettokaltmieten. Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Monatsmieten betragen — und zwar die Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten). Du hast das Recht, sie in drei gleichen Monatsraten zu zahlen; die erste mit Mietbeginn. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Konto insolvenzfest und verzinst anlegen — die Zinsen stehen dir zu. Nach dem Auszug muss er zügig abrechnen und die Kaution (ggf. abzüglich berechtigter Forderungen) zurückzahlen.
📋 Die Regeln
- Höchstens 3 Nettokaltmieten (§ 551 BGB)
- Zahlung in 3 Monatsraten möglich — erste Rate zu Mietbeginn
- Vermieter legt die Kaution getrennt, insolvenzfest und verzinst an
- Zinsen stehen dem Mieter zu
- Nach Auszug: zügige Abrechnung und Rückzahlung
🔓 Ausnahmen
- Bei Staffel-/Indexmiete ist die Nettokaltmiete zu Vertragsbeginn maßgeblich
- Statt Geld sind auch eine Bürgschaft oder Kautionsversicherung möglich (freiwillig)
- Der Vermieter darf für offene Forderungen (Schäden, Nachzahlungen) einen angemessenen Teil einbehalten
⚠️ Strafen & Bußgelder
Verlangt der Vermieter mehr als drei Nettokaltmieten, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam — du kannst den überzahlten Teil zurückfordern. Legt er die Kaution nicht getrennt an, kannst du die Mietzahlung in Höhe der Kaution zurückbehalten, bis er es korrigiert. Zahlt er nach dem Auszug die Kaution trotz Abrechnung nicht zurück, kannst du sie einklagen (samt Zinsen).
📎 Offizielle Quellen
- § 551 BGB · Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten →
- Deutscher Mieterbund · Mietkaution →
- Verbraucherzentrale · Mietkaution — Höhe, Anlage, Rückzahlung →
❓ Häufige Fragen
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten — also die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Verlangt der Vermieter mehr, ist die Abrede insoweit unwirksam und du kannst zu viel Gezahltes zurückfordern.
Kann ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja. Du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den folgenden Mieten.
Wie muss der Vermieter die Kaution anlegen?
Getrennt von seinem eigenen Vermögen, insolvenzfest und verzinst — klassisch auf einem Kautionskonto. Die anfallenden Zinsen gehören dir und erhöhen die Sicherheit.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Nach dem Auszug, sobald der Vermieter abgerechnet hat. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht, üblich sind einige Wochen bis wenige Monate. Für mögliche Nebenkostennachzahlungen darf er einen angemessenen Teil vorübergehend einbehalten.
Darf der Vermieter etwas einbehalten?
Ja, aber nur für berechtigte Forderungen — etwa von dir verursachte Schäden (über normale Abnutzung hinaus) oder offene Nachzahlungen. Den Rest muss er zügig auszahlen, sonst kannst du ihn einklagen.
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