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§ 536 BGB · Mietmangel
Aktualisiert Juni 2026

🔧 Darf ich die Miete bei Mängeln mindern?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja, bei einem echten Mangel. Ist die Wohnung mangelhaft — z. B. Heizungsausfall, Schimmel, undichtes Dach, anhaltender Baulärm, Ausfall warmen Wassers —, ist die Miete nach § 536 BGB kraft Gesetzes gemindert, solange der Mangel besteht. Voraussetzung: Der Mangel ist erheblich (nicht bloß Bagatelle) und du hast ihn dem Vermieter angezeigt. Die Höhe richtet sich nach der Schwere (Minderungsquote); Gerichte haben dazu Tabellen. Wichtig: nicht eigenmächtig zu viel einbehalten — am besten unter Vorbehalt zahlen oder fachkundig prüfen lassen.

📋 Die Regeln

  • Bei einem erheblichen Mangel ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB)
  • Du musst den Mangel dem Vermieter anzeigen (am besten schriftlich)
  • Die Quote richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung
  • Gemindert wird von der Bruttomiete (warm), für die Dauer des Mangels
  • Nicht eigenmächtig zu viel einbehalten — sonst droht Kündigung wegen Zahlungsverzugs

🔓 Ausnahmen

  • Bagatellen (kurzer Ausfall, geringfügige Mängel) berechtigen nicht zur Minderung
  • Bei Vertragsschluss bekannte oder selbst verschuldete Mängel: keine Minderung
  • Zeigst du den Mangel nicht an, kann der Minderungsanspruch entfallen

⚠️ Strafen & Bußgelder

Hier geht es um deine Rechte, nicht um Bußgelder. Minderst du berechtigt, schuldest du nur die reduzierte Miete; der Vermieter muss den Mangel beheben. Behältst du aber zu viel oder unberechtigt ein und gerätst mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, riskierst du eine fristlose Kündigung. Sicherer ist daher, strittige Beträge unter Vorbehalt zu zahlen und die Quote prüfen zu lassen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wann darf ich die Miete mindern?

Wenn die Wohnung einen erheblichen Mangel hat, der den Gebrauch beeinträchtigt — etwa Heizungsausfall, Schimmel, undichte Fenster oder dauerhaften Baulärm. Du musst den Mangel dem Vermieter anzeigen; ab dann ist die Miete kraft Gesetzes gemindert.

Wie viel darf ich mindern?

Das hängt von der Schwere ab. Für viele Mängel gibt es Orientierungswerte aus der Rechtsprechung (Minderungstabellen) — von wenigen Prozent bis, bei völliger Unbewohnbarkeit, 100 %. Gemindert wird von der Warmmiete, für die Dauer des Mangels.

Muss ich den Mangel vorher melden?

Ja. Erst mit der Mängelanzeige an den Vermieter setzt die Minderung sicher ein, und der Vermieter bekommt die Chance zur Reparatur. Zeigst du den Mangel nicht an, kann dein Anspruch ganz entfallen.

Kann ich einfach weniger überweisen?

Riskant. Setzt du die Quote zu hoch an und gerätst mit über zwei Monatsmieten in Rückstand, droht die fristlose Kündigung. Besser zahlst du strittige Beträge unter Vorbehalt und lässt die Höhe fachkundig prüfen.

Gilt das auch bei Lärm von der Baustelle nebenan?

Oft ja, wenn der Lärm erheblich und dauerhaft ist. Auch von außen kommende Beeinträchtigungen können ein Mangel sein — es kommt auf das Ausmaß und darauf an, was bei Vertragsschluss zu erwarten war.

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