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§ 13 StVO · Zeichen 314 + Scheibe
Aktualisiert Juni 2026

🅿️ Wie muss ich die Parkscheibe einstellen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ankunftszeit einstellen, auf die nächste halbe Stunde aufrunden. Wo ein Schild mit Parkscheiben-Symbol (Zeichen 314 mit Zusatz) gilt, musst du eine genormte blaue Parkscheibe nutzen und darauf die Ankunftszeit einstellen — und zwar aufgerundet auf die nächste halbe Stunde (kommst du um 10:10 an, stellst du 10:30 ein). Die Scheibe muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen. Die erlaubte Höchstparkdauer steht auf dem Schild. Das Weiterdrehen während des Parkens (um die Zeit zu „verlängern") ist nicht erlaubt.

📋 Die Regeln

  • Nur die Ankunftszeit einstellen, auf die nächste halbe Stunde aufrunden
  • Genormte blaue Parkscheibe verwenden, gut sichtbar auslegen
  • Höchstparkdauer laut Zusatzschild einhalten
  • Nicht weiterdrehen, um die Zeit zu verlängern
  • Elektronische Parkscheiben sind erlaubt, wenn sie der Norm entsprechen

🔓 Ausnahmen

  • Außerhalb der auf dem Schild genannten Zeiten (z. B. nachts) ist oft keine Scheibe nötig
  • In Mischzonen kann zusätzlich ein Parkschein gelten — Beschilderung beachten
  • Bewohner mit Parkausweis sind in ihrer Zone teils von der Scheibenpflicht befreit

⚠️ Strafen & Bußgelder

Fehlt die Parkscheibe oder ist die Zeit falsch eingestellt, kostet das in der Regel 20 €; bei deutlicher Überschreitung der Höchstparkdauer steigt es gestaffelt bis etwa 40 €. Wer die Scheibe während des Parkens weiterdreht, riskiert den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit (manipuliertes Parken). In Halteverbots- oder Behinderungsfällen kann zusätzlich abgeschleppt werden.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Welche Zeit stelle ich auf der Parkscheibe ein?

Die Ankunftszeit — aufgerundet auf die nächste halbe Stunde. Kommst du um 14:05 Uhr an, stellst du 14:30 ein. So hast du etwas Puffer, und die erlaubte Parkdauer beginnt ab dieser eingestellten Zeit.

Darf ich die Parkscheibe weiterdrehen?

Nein. Die Scheibe muss die tatsächliche Ankunftszeit zeigen. Sie während des Parkens vorzustellen, um die Höchstparkdauer zu umgehen, ist nicht erlaubt und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Welche Parkscheibe ist erlaubt?

Eine genormte blaue Parkscheibe in der vorgeschriebenen Form. Auch elektronische Parkscheiben sind zulässig, wenn sie der Norm entsprechen. Fantasie- oder Werbescheiben in anderen Farben erfüllen die Pflicht unter Umständen nicht.

Was kostet eine falsche oder fehlende Parkscheibe?

Meist 20 €. Überschreitest du die erlaubte Höchstparkdauer deutlich, steigt das Verwarnungsgeld gestaffelt bis etwa 40 €. Bei Behinderung oder im Halteverbot kann zusätzlich abgeschleppt werden.

Brauche ich die Scheibe auch nachts?

Nur, wenn das Schild keine zeitliche Einschränkung enthält. Häufig gilt die Parkscheibenpflicht z. B. „werktags 8–18 Uhr". Außerhalb dieser Zeiten brauchst du dann keine Scheibe — achte genau auf das Zusatzschild.

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