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Hausrecht · § 123 StGB
Aktualisiert Juni 2026

🚪 Darf mein Vermieter meine Wohnung betreten?

Nein
Kurze Antwort

Nur mit Ankündigung und Grund. Mit Abschluss des Mietvertrags geht das Hausrecht vollständig auf dich über — du entscheidest, wer deine Wohnung betritt. Der Vermieter hat kein allgemeines Zutrittsrecht, selbst wenn ihm das Haus gehört und er einen Schlüssel besitzt. Er darf nur bei einem konkreten Anlass (z. B. dringende Reparatur, Ablesung, Besichtigung mit Mietinteressenten) herein, muss dies rechtzeitig ankündigen (von der Rechtsprechung meist mind. 24 Stunden) und braucht deine Zustimmung. Einen Zweitschlüssel darf er nicht eigenmächtig benutzen.

📋 Die Regeln

  • Mit dem Mietvertrag liegt das Hausrecht beim Mieter
  • Kein allgemeines Zutrittsrecht des Vermieters — auch nicht mit Schlüssel
  • Zutritt nur bei konkretem Anlass (Reparatur, Ablesung, Besichtigung)
  • Ankündigung nötig — von Gerichten meist mind. 24 Stunden vorher
  • Ohne Zustimmung kein Betreten; eigenmächtiges Eindringen kann Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) sein

🔓 Ausnahmen

  • Akute Gefahr (Brand, Gasaustritt, Wasserrohrbruch): Betreten auch ohne Zustimmung erlaubt
  • Vereinbarte Termine in Abwesenheit nur mit ausdrücklicher Erlaubnis
  • Wiederkehrende Ablesungen werden in der Regel rechtzeitig angekündigt

⚠️ Strafen & Bußgelder

Betritt der Vermieter die Wohnung unangekündigt oder gar mit dem Zweitschlüssel, verletzt er dein Hausrecht — das kann den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erfüllen. In schweren Fällen rechtfertigt es eine fristlose Kündigung durch den Mieter sowie Schadensersatz. Verweigerst du umgekehrt einen berechtigten, angekündigten Zutritt grundlos, kann der Vermieter auf Duldung klagen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Darf der Vermieter einfach reinkommen?

Nein. Mit dem Mietvertrag liegt das Hausrecht bei dir. Der Vermieter hat kein allgemeines Zutrittsrecht — auch nicht, wenn ihm das Haus gehört oder er einen Schlüssel hat. Er braucht einen konkreten Grund, eine Ankündigung und deine Zustimmung.

Wie früh muss er den Besuch ankündigen?

Rechtzeitig — die Gerichte verlangen in der Regel mindestens 24 Stunden Vorlauf, bei Besichtigungen oft mehr. Termin und Anlass sollten klar genannt werden, und der Zeitpunkt muss dir zumutbar sein (z. B. werktags zu üblichen Zeiten).

Darf er einen Zweitschlüssel behalten und nutzen?

Behalten darf er normalerweise keinen Schlüssel ohne deine Zustimmung, und benutzen schon gar nicht eigenmächtig. Geht er ohne Erlaubnis mit dem Schlüssel hinein, kann das Hausfriedensbruch sein und dich zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Wann darf er ohne Ankündigung rein?

Nur bei akuter Gefahr — etwa Brand, Gasgeruch oder einem Wasserrohrbruch während deiner Abwesenheit, um größeren Schaden abzuwenden. Außerhalb solcher Notfälle braucht er immer Ankündigung und Zustimmung.

Muss ich Besichtigungen oder Reparaturen dulden?

Ja, wenn sie berechtigt und angekündigt sind. Bei Reparaturen, Ablesungen oder Besichtigungen mit Kauf-/Mietinteressenten musst du zumutbare Termine ermöglichen. Eine grundlose Verweigerung kann der Vermieter gerichtlich durchsetzen.

🔎 Häufige Suchanfragen

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