Bekomme ich in der Schweiz bei Krankheit weiter Lohn?
Ja — aber nur für eine befristete Zeit. Nach OR 324a zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, wenn du unverschuldet (Krankheit, Unfall, Schwangerschaft) arbeitsunfähig bist und das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat oder dafür eingegangen wurde. Im ersten Dienstjahr sind es mindestens 3 Wochen 100% Lohn, danach «angemessen länger». Die Gerichte verwenden dafür Skalen (Berner, Basler, Zürcher Skala): z. B. 2. Jahr 8 Wochen, 3. Jahr 9 Wochen, danach rund 1 Woche mehr pro Jahr. Häufig wird die Lohnfortzahlung durch eine Krankentaggeldversicherung ersetzt (meist 80% während 720 Tagen), wenn sie mindestens gleichwertig ist. Kurz: ja, befristet — und in vielen Betrieben über das Krankentaggeld.
📋 Die Regeln
- Lohnfortzahlung ab über 3 Monaten Anstellung (OR 324a)
- 1. Jahr: mindestens 3 Wochen 100% Lohn
- Danach länger nach Zürcher/Berner/Basler Skala
- Skala ist Gerichtspraxis, GAV/Vertrag kann mehr geben
- Ersatz durch Krankentaggeld (meist 80%, 720 Tage)
🔓 Ausnahmen
- Anstellung unter 3 Monaten: kein Anspruch nach OR 324a
- Krankentaggeld nur gültig, wenn mindestens gleichwertig (schriftlich)
- Wartetage beim Krankentaggeld werden meist überbrückt
⚠️ Strafen & Bussen
Es geht nicht um Bussen, aber zahlt der Arbeitgeber die geschuldete Lohnfortzahlung nicht, kannst du den Anspruch zivilrechtlich durchsetzen. Eine Krankentaggeldlösung darf die gesetzliche Lohnfortzahlung nur ersetzen, wenn sie schriftlich vereinbart und mindestens gleichwertig ist (Arbeitgeber zahlt mind. die Hälfte der Prämien). Vorsicht vor einem Mythos: «ich bekomme bei Krankheit unbegrenzt vollen Lohn» — falsch; ohne Versicherung ist die Lohnfortzahlung zeitlich begrenzt nach Skala. Tipp: prüfe deinen Vertrag und ein allfälliges Krankentaggeld, und melde eine Arbeitsunfähigkeit frühzeitig mit Arztzeugnis.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Bekomme ich bei Krankheit weiter Lohn?
Ja, befristet. Wenn du unverschuldet arbeitsunfähig bist und das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat, zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Im ersten Jahr sind es mindestens drei Wochen zu vollem Lohn, danach angemessen länger nach einer der gerichtlichen Skalen.
Was ist die Zürcher Skala?
Die Zürcher Skala ist eine von den Gerichten verwendete Tabelle, die festlegt, wie viele Wochen Lohnfortzahlung pro Dienstjahr geschuldet sind. Beispielhaft sind es im zweiten Jahr acht, im dritten neun Wochen, danach rund eine Woche mehr pro Jahr. Sie ist Praxis, nicht Gesetz.
Was ist Krankentaggeld?
Krankentaggeld ist eine Versicherung, die bei Krankheit meist 80 Prozent des Lohns während bis zu 720 Tagen zahlt. Sie kann die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen, wenn sie schriftlich vereinbart und mindestens gleichwertig ist und der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämien übernimmt.
Gilt das auch in den ersten drei Monaten?
Nein. Die gesetzliche Lohnfortzahlung nach OR 324a greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. In den ersten Wochen einer kürzeren Anstellung besteht ohne besondere Vereinbarung kein Anspruch.
Brauche ich ein Arztzeugnis?
In der Regel ja, vor allem bei längerer Abwesenheit. Viele Arbeitgeber verlangen ein Arztzeugnis ab dem dritten Krankheitstag, manche früher. Melde eine Arbeitsunfähigkeit frühzeitig und reiche das Zeugnis ein, damit die Lohnfortzahlung oder das Krankentaggeld reibungslos läuft.
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