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Obligationenrecht (OR 329a)
Aktualisiert Juni 2026

🏖️ Wie viele Ferien stehen mir in der Schweiz zu?

Ja
Kurze Antwort

Ja — dir stehen mindestens vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr zu. Nach OR 329a beträgt der gesetzliche Mindestanspruch 4 Wochen pro Jahr, für Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen. Das Minimum kann vertraglich nur erhöht, nicht gekürzt werden. Mindestens 2 Wochen müssen zusammenhängend bezogen werden (OR 329c). Der Arbeitgeber legt die Ferien fest, muss aber die Wünsche der Arbeitnehmenden berücksichtigen, soweit vereinbar. Während des Arbeitsverhältnisses dürfen die Ferien nicht durch Geld ersetzt werden (OR 329d) — sie dienen der Erholung. Restferien können bei Beendigung ausbezahlt werden. Kurz: ja, mindestens vier Wochen, in der Regel als freie Zeit.

📋 Die Regeln

  • Mindestens 4 Wochen pro Jahr (OR 329a)
  • Bis zum 20. Altersjahr 5 Wochen
  • Mindestens 2 Wochen am Stück
  • Minimum nur erhöhbar, nicht kürzbar
  • Keine Auszahlung statt Ferien während der Anstellung

🔓 Ausnahmen

  • Auszahlung von Restferien bei Beendigung möglich
  • Kürzung pro rata bei längerer Abwesenheit (1/12 pro Monat)
  • Schmale Ausnahme für unregelmässige Teilzeit (separat ausweisen)

⚠️ Strafen & Bussen

Der Ferienanspruch ist ein zivilrechtlicher Anspruch, keine Bussen-Sache: Gewährt der Arbeitgeber zu wenig Ferien oder zahlt er sie unzulässig aus, kannst du den Anspruch vor dem Zivilgericht durchsetzen; Ansprüche verjähren nach 5 Jahren. Vorsicht vor einem Mythos: «ich kann meine Ferien einfach auszahlen lassen» — während der Anstellung in der Regel nicht; die Ferien dienen der Erholung und sind als freie Zeit zu beziehen. Tipp: Ferien frühzeitig planen und mindestens zwei Wochen am Stück nehmen, und Restferien beim Austritt geltend machen.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie viele Ferien stehen mir zu?

Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt vier Wochen bezahlte Ferien pro Jahr. Für Arbeitnehmende bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr sind es fünf Wochen. Vertraglich oder über einen Gesamtarbeitsvertrag kann mehr vereinbart werden, weniger als das gesetzliche Minimum jedoch nicht.

Müssen die Ferien am Stück bezogen werden?

Mindestens zwei Ferienwochen pro Jahr müssen zusammenhängend bezogen werden. Die übrigen Ferientage können aufgeteilt werden. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt, muss aber die Wünsche der Arbeitnehmenden berücksichtigen, soweit dies mit dem Betrieb vereinbar ist.

Kann ich Ferien auszahlen lassen?

Während des Arbeitsverhältnisses dürfen die Ferien grundsätzlich nicht durch Geld ersetzt werden, da sie der Erholung dienen. Eine schmale Ausnahme gibt es bei unregelmässiger Teilzeitarbeit. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses können nicht bezogene Restferien ausbezahlt werden.

Können Ferien gekürzt werden?

Ja, bei längerer Abwesenheit. Pro vollem Monat der Abwesenheit kann der Anspruch um einen Zwölftel gekürzt werden, bei eigenem Verschulden ab dem ersten Monat, bei unverschuldeter Verhinderung ab dem zweiten. Für gesetzliche Mutterschafts- oder Betreuungsurlaube gibt es keine Kürzung.

Wann verjährt mein Ferienanspruch?

Ferienansprüche verjähren nach fünf Jahren. Es lohnt sich aber, die Ferien laufend zu beziehen, da sie der Erholung dienen und ein Aufschieben über Jahre nicht im Sinn des Gesetzes ist. Bei Austritt solltest du nicht bezogene Ferien rechtzeitig geltend machen.

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