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ESTV · Vermögens-/Einkommenssteuer
Aktualisiert Juni 2026

🪙 Muss ich Kryptowährungen in der Schweiz versteuern?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — Krypto gehört in die Steuererklärung, meist als Vermögen. Kryptowährungen im Privatvermögen werden als Vermögen zum Jahresendwert deklariert; die ESTV veröffentlicht dazu offizielle Jahresend-Kurse für die wichtigsten Coins. Private Kursgewinne sind als Kapitalgewinne steuerfrei (entsprechende Verluste nicht abziehbar) — sofern du als privater Investor giltst und nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler (dann sind die Gewinne Einkommen). Einkommen aus Mining und Staking ist zum Marktwert bei Zufluss steuerbar. Die Vermögenssteuer ist kantonal (rund 0,15–1%), mit Freibeträgen, sodass kleine Bestände oft kaum belastet werden. Kurz: ja, als Vermögen deklarieren — private Gewinne aber steuerfrei.

📋 Die Regeln

  • Krypto im Privatvermögen: Vermögenssteuer (Jahresendwert)
  • ESTV veröffentlicht die Jahresend-Kurse
  • Private Kursgewinne: steuerfrei (Verluste nicht abziehbar)
  • Gewerbsmässiger Handel: Gewinne sind Einkommen
  • Mining/Staking: Einkommen zum Marktwert

🔓 Ausnahmen

  • Kriterien für privat vs. gewerblich: Haltedauer ≥6 Monate, kein Fremdkapital u. a.
  • Vermögenssteuer kantonal (~0,15–1%) mit Freibeträgen
  • Kleine Bestände oft effektiv unbesteuert

⚠️ Strafen & Bussen

Wer Krypto-Vermögen nicht deklariert, begeht Steuerhinterziehung mit Nachsteuer und Busse; bei gewerbsmässigem Handel sind nicht deklarierte Gewinne zudem als Einkommen nachzuversteuern. Vorsicht vor einem Mythos: «Krypto ist anonym und muss nicht deklariert werden» — falsch; Kryptobestände gehören als Vermögen in die Steuererklärung, auch wenn die privaten Kursgewinne steuerfrei sind. Tipp: notiere die Bestände per 31. Dezember, nutze die ESTV-Kursliste für die Bewertung und dokumentiere deine Transaktionen, damit du den privaten Charakter belegen kannst.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Muss ich meine Krypto versteuern?

Ja, als Vermögen. Kryptowährungen im Privatvermögen werden zum Jahresendwert in der Steuererklärung deklariert und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Die ESTV veröffentlicht für die wichtigsten Coins offizielle Jahresend-Kurse, die du für die Bewertung deiner Bestände verwenden kannst.

Sind Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei?

Für private Investoren sind Kursgewinne aus Kryptowährungen steuerfreie Kapitalgewinne, und entsprechende Verluste sind nicht abziehbar. Das gilt aber nur, wenn du nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wirst. In diesem Fall werden die Gewinne als Einkommen besteuert.

Wann gelte ich als gewerblicher Händler?

Die ESTV nennt Kriterien, die für privaten Handel sprechen, etwa eine Haltedauer von mindestens sechs Monaten, kein Fremdkapital, ein begrenztes Transaktionsvolumen und Gewinne unter der Hälfte des Einkommens. Wer diese deutlich überschreitet, kann als gewerbsmässiger Händler gelten, mit Besteuerung der Gewinne als Einkommen.

Wie werden Mining und Staking besteuert?

Einkommen aus Mining und Staking ist zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses steuerbar und gehört in die Steuererklärung als Einkommen. Die so erhaltenen Coins zählen danach zum Vermögen und werden zum Jahresendwert deklariert. Dokumentiere die Zuflüsse und ihren Wert sorgfältig.

Wie viel Vermögenssteuer zahle ich?

Die Vermögenssteuer ist kantonal und liegt grob zwischen 0,15 und 1 Prozent, mit persönlichen Freibeträgen. Kleine Krypto-Bestände werden dadurch oft kaum oder gar nicht besteuert. Massgebend ist dein gesamtes steuerbares Vermögen, zu dem die Krypto zum Jahresendwert hinzugerechnet wird.

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