An welchen Feiertagen darf ich in der Schweiz nicht arbeiten?
Es kommt auf den Kanton an — nur der 1. August gilt landesweit. Einziger eidgenössischer Feiertag, der landesweit einem Sonntag gleichgestellt ist, ist der 1. August (Bundesfeiertag). Alle anderen Feiertage sind kantonal: Die Kantone dürfen bis zu 8 weitere Tage den Sonntagen gleichstellen (Art. 20a Arbeitsgesetz). An solchen sonntäglich gleichgestellten Feiertagen ist die Beschäftigung von Arbeitnehmenden grundsätzlich verboten; Arbeit an diesen Tagen braucht eine Bewilligung für Sonntagsarbeit. Beispiel Kanton Zürich (illustrativ): u. a. Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag. Welche Tage genau gelten, ist je Kanton unterschiedlich. Kurz: am 1. August landesweit, sonst je nach Kanton.
📋 Die Regeln
- Nur der 1. August ist eidgenössischer Feiertag
- Alle anderen Feiertage sind kantonal
- Kantone: bis zu 8 weitere den Sonntagen gleichstellen
- An solchen Tagen: Beschäftigung grundsätzlich verboten
- Arbeit braucht eine Bewilligung für Sonntagsarbeit
🔓 Ausnahmen
- Zürich: 9 gesetzliche, sonntäglich gleichgestellte Feiertage
- Lokale, kommunal anerkannte Feiertage zusätzlich möglich
- Ausgefallene Zeit muss nicht nachgeholt werden
⚠️ Strafen & Bussen
Wer als Arbeitgeber an einem sonntäglich gleichgestellten Feiertag ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigt, verstösst gegen das Arbeitsgesetz und riskiert Bussen und Auflagen der Behörden. Vorsicht vor einem Mythos: «alle Feiertage gelten in der ganzen Schweiz gleich» — falsch; nur der 1. August ist eidgenössisch, alle anderen Feiertage und ihre Zahl unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Tipp: prüfe die Feiertagsliste deines Kantons (und allfällige kommunale Feiertage), plane Arbeit an Feiertagen mit der nötigen Bewilligung und beachte, dass ausgefallene Arbeitszeit nicht nachgeholt werden muss.
📎 Offizielle Quellen
❓ Häufige Fragen
Welche Feiertage gelten in der ganzen Schweiz?
Nur der 1. August, der Bundesfeiertag, ist ein eidgenössischer Feiertag und landesweit einem Sonntag gleichgestellt. Alle anderen Feiertage sind kantonal geregelt. Die Kantone dürfen bis zu acht weitere Tage den Sonntagen gleichstellen, weshalb die Feiertage von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind.
Darf ich an einem Feiertag arbeiten?
An einem sonntäglich gleichgestellten Feiertag ist die Beschäftigung von Arbeitnehmenden grundsätzlich verboten, wie an einem Sonntag. Arbeit an solchen Tagen braucht eine Bewilligung für Sonntagsarbeit. Selbständige sind nicht direkt betroffen, doch für Angestellte gelten die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes.
Welche Feiertage gelten im Kanton Zürich?
Im Kanton Zürich gelten unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, der 1. August, Weihnachten und der Stephanstag als gesetzliche, sonntäglich gleichgestellte Feiertage. Dazu können lokal anerkannte Feiertage kommen. Andere Kantone haben teils andere Feiertage.
Muss ich ausgefallene Arbeitszeit nachholen?
Nein. Fällt wegen eines sonntäglich gleichgestellten Feiertags Arbeitszeit aus, muss diese nicht nachgeholt werden. Der Feiertag wird wie ein arbeitsfreier Sonntag behandelt. Das gilt für die kantonal anerkannten Feiertage. Prüfe die konkrete Regelung deines Kantons und deines Arbeitsverhältnisses.
Gelten überall dieselben Feiertage?
Nein. Ausser dem 1. August sind alle Feiertage kantonal, und sowohl die Zahl als auch die Tage unterscheiden sich. Manche Kantone kennen zusätzliche religiöse Feiertage, andere weniger. Prüfe deshalb die Feiertagsliste deines Wohn- und Arbeitskantons, da sie für deine Arbeitszeit massgebend ist.
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