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Obligationenrecht (OR 257e)
Aktualisiert Juni 2026

🔑 Wie viel Mietkaution darf der Vermieter verlangen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Höchstens drei Monatsmieten — und das Geld gehört geschützt. Nach Art. 257e OR darf die Kaution (Mietzinsdepot) bei einer Wohnung maximal drei Monatsmieten betragen. Bargeld oder Wertpapiere müssen auf einem Sperrkonto auf deinen Namen bei einer Bank liegen; der Vermieter kommt nicht frei daran. Die Zinsen gehören dir. Die Bank gibt das Geld nur frei mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf ein rechtskräftiges Urteil bzw. einen Zahlungsbefehl. Macht der Vermieter innert eines Jahres nach Mietende keinen Anspruch geltend, kannst du die Freigabe direkt bei der Bank verlangen. Kurz: max drei Monatsmieten, auf deinem Sperrkonto.

📋 Die Regeln

  • Wohnung: max 3 Monatsmieten (Art. 257e OR)
  • Geld auf Sperrkonto auf deinen Namen
  • Zinsen gehören dem Mieter
  • Freigabe nur mit Zustimmung beider oder per Urteil
  • Kein Anspruch innert 1 Jahr: direkte Freigabe möglich

🔓 Ausnahmen

  • Geschäftsräume: keine gesetzliche Obergrenze
  • Mietkautionsversicherung als freiwillige Alternative zum Sperrkonto
  • Vermieter darf nicht frei auf das Konto zugreifen

⚠️ Strafen & Bussen

Verlangt der Vermieter mehr als drei Monatsmieten oder legt er das Geld nicht auf ein Sperrkonto auf deinen Namen, verstösst er gegen Art. 257e OR; du kannst die korrekte Hinterlegung und Freigabe über die Schlichtungsbehörde durchsetzen. Vorsicht vor einem Mythos: «der Vermieter darf die Kaution behalten, bis er entscheidet» — falsch; nach Mietende und ohne geltend gemachten Anspruch innert eines Jahres kannst du die Freigabe direkt bei der Bank verlangen. Tipp: bestehe auf einem Sperrkonto auf deinen Namen und dokumentiere den Wohnungszustand bei Ein- und Auszug.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wie hoch darf die Kaution sein?

Bei einer Wohnung darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen, nach Artikel 257e des Obligationenrechts. Für Geschäftsräume gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Verlangt der Vermieter mehr, ist das unzulässig und du kannst die Reduktion verlangen.

Wo muss das Geld liegen?

Bargeld oder Wertpapiere müssen auf einem Sperrkonto, dem Mietzinsdepot, bei einer Bank auf deinen Namen hinterlegt werden. Der Vermieter kann nicht frei darauf zugreifen. Die Zinsen, die das Konto abwirft, gehören dir als Mieterin oder Mieter, nicht dem Vermieter.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Die Bank gibt das Geld frei, wenn beide Parteien zustimmen, oder gestützt auf ein rechtskräftiges Urteil oder einen Zahlungsbefehl. Macht der Vermieter innert eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch geltend, kannst du die Freigabe direkt bei der Bank verlangen.

Gibt es eine Alternative zum Sperrkonto?

Ja. Es gibt Mietkautionsversicherungen als freiwillige Alternative, bei denen du keine Barkaution hinterlegst, sondern eine Prämie zahlst. Die gesetzliche Grundvariante bleibt aber das Sperrkonto auf deinen Namen. Prüfe die Kosten, denn die Prämie ist in der Regel nicht rückzahlbar.

Was, wenn der Vermieter zu viel verlangt?

Verlangt der Vermieter mehr als drei Monatsmieten oder hinterlegt er das Geld nicht korrekt auf einem Sperrkonto auf deinen Namen, verstösst er gegen das Gesetz. Du kannst die korrekte Hinterlegung und später die Freigabe über die Schlichtungsbehörde durchsetzen.

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