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Beide mindestens 18 und urteilsfähig — und seit 1. Januar 2025 steht die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen.
Aktualisiert julio 2026

💍 Welche Voraussetzungen gelten für eine Heirat in Liechtenstein?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Heiraten dürfen zwei Personen, die beide 18 und urteilsfähig sind. Grundlage ist das eigenständige Ehegesetz (EheG, LR 212.10) — nicht der Schweizer ZGB. Rechtsverbindlich ist nur die standesamtliche Trauung durch den Zivilstandsbeamten. Mindestens eine Person muss liechtensteinischer Staatsbürger sein oder Wohnsitz im Land haben; zwei im Ausland wohnhafte Ausländer können hier nicht heiraten. Vor der Trauung steht die Verkündung: Nach dem Verkündungsgesuch erfolgt ein 14-tägiger Aushang, und die Trauung ist frühestens am 15. Tag danach möglich; zwei volljährige Trauzeugen müssen dabei sein. Der Mythos: „In Liechtenstein können sich gleichgeschlechtliche Paare nur verpartnern.“ Überholt — seit dem 1. Januar 2025 gilt die Ehe für alle; neue eingetragene Partnerschaften gibt es seither nicht mehr.

📋 Die Regeln

  • Ehefähigkeit: beide 18 und urteilsfähig (EheG, LR 212.10): Voraussetzung ist, dass beide Heiratswilligen das 18. Lebensjahr vollendet haben und urteilsfähig sind. Das Ehegesetz ist ein eigenständiges Gesetz, nicht Teil des Schweizer ZGB.
  • Nur standesamtlich verbindlich: Rechtlich gültig ist allein die Trauung durch den Zivilstandsbeamten. Eine rein kirchliche Feier begründet keine gültige Ehe im Rechtssinn.
  • Bezug zum Land nötig: Mindestens eine Person muss liechtensteinischer Staatsbürger sein oder Wohnsitz im Fürstentum haben. Zwei im Ausland wohnhafte Ausländer können in Liechtenstein nicht heiraten.
  • Verkündung, Aushang, Fristen: Nach dem Verkündungsgesuch wird das Eheversprechen 14 Tage öffentlich ausgehängt; die Trauung ist frühestens am 15. Tag möglich. Unterlagen sind frühestens sechs Monate, spätestens drei Wochen vorher einzureichen, zwei volljährige Trauzeugen sind nötig.
  • Ehe für alle seit 1. Januar 2025: Die Ehe steht nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen; neue eingetragene Partnerschaften gibt es nicht mehr, bestehende können in eine Ehe umgewandelt werden. Die Schweiz regelt die Ehe im ZGB — Liechtenstein im eigenen EheG.

🔓 Ausnahmen

  • Fristen und Unterlagen: Die Dokumente müssen im Original und je nach Herkunftsstaat unterschiedlich vorliegen; Urkunden von EU-/EWR-Bürgern dürfen nicht älter als sechs Monate sein und sind nötigenfalls ins Deutsche zu übersetzen.
  • Umwandlung bestehender Partnerschaften: Paare, die vor 2025 eine eingetragene Partnerschaft geschlossen haben, können diese seit der Eheöffnung in eine Ehe umwandeln lassen.
  • Sprache und Dolmetscher: Trauungen sind auf Wunsch auch auf Englisch, Französisch oder Spanisch möglich; wer keine dieser Sprachen versteht, muss einen Dolmetscher beiziehen.

⚠️ Bussen und Folgen

Fehlt eine Voraussetzung, gibt es keine Busse — aber auch keine gültige Ehe: Das Zivilstandsamt führt die Trauung nicht durch, solange nicht alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Fehlende oder abgelaufene Unterlagen verzögern den Termin, und wer die Fristen (sechs Monate bis drei Wochen vorher) verpasst, muss neu planen. Wird eine Ehe nur geschlossen, um aufenthalts- oder bürgerrechtliche Vorteile zu erschleichen (Scheinehe), kann sie für ungültig erklärt werden und zieht behördliche und strafrechtliche Folgen nach sich. Nicht offensichtlich: Eine Heirat verschafft kein automatisches Aufenthaltsrecht, und die im Ausland geschlossene Ehe wird nur anerkannt, wenn die Voraussetzungen des jeweiligen Heimatrechts erfüllt sind. Beglaubigungen, Übersetzungen und Gebühren summieren sich; erkundigen Sie sich früh beim Zivilstandsamt.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Wie alt muss man sein, um in Liechtenstein zu heiraten?

Beide Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und urteilsfähig sein. Das ergibt sich aus dem eigenständigen Ehegesetz (EheG, LR 212.10), das anders als in der Schweiz nicht Teil des Zivilgesetzbuchs ist, sondern ein eigenes Gesetz bildet.

Können gleichgeschlechtliche Paare heiraten?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 gilt in Liechtenstein die Ehe für alle, sodass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Neue eingetragene Partnerschaften werden seither nicht mehr geschlossen, bestehende lassen sich jedoch in eine Ehe umwandeln.

Muss ich in Liechtenstein wohnen, um hier zu heiraten?

Mindestens eine der beiden Personen muss liechtensteinischer Staatsbürger sein oder Wohnsitz im Land haben. Zwei im Ausland wohnhafte Ausländer können im Fürstentum nicht heiraten, weshalb Sie den Bezug zum Land vorab mit dem Zivilstandsamt klären sollten.

Wie läuft die Verkündung und wann ist die Trauung möglich?

Nach dem Verkündungsgesuch wird das Eheversprechen 14 Tage öffentlich ausgehängt, und die Trauung ist frühestens am 15. Tag danach möglich. Die Unterlagen sind frühestens sechs Monate und spätestens drei Wochen vor dem Termin einzureichen.

Ist das Eherecht wie in der Schweiz geregelt?

Nein, Liechtenstein hat ein eigenes Ehegesetz (EheG, LR 212.10), während die Schweiz die Ehe im ZGB regelt. Gleiches Thema, andere Fundstelle — zuständig ist das Liechtensteinische Zivilstandsamt in Vaduz.

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