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Ja — und anders als in der Schweiz braucht ein handschriftliches Testament kein Datum, um gültig zu sein.
Aktualisiert julio 2026

✍️ Darf ich in Liechtenstein mein Testament selbst handschriftlich schreiben?

Ja
Kurze Antwort

Ja — das eigenhändige Testament ist der einfachste Weg. Nach § 578 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB, LR 210.0) müssen Sie es vollständig eigenhändig schreiben und mit Ihrem Namen unterschreiben — mehr braucht es nicht: keine Zeugen, keine Beglaubigung. Die Beisetzung von Tag, Monat, Jahr und Ort ist ausdrücklich „nicht notwendig“, wohl aber „zur Vermeidung von Streitigkeiten rätlich“. Der Mythos: „Ein handschriftliches Testament ohne Datum ist ungültig.“ Falsch für Liechtenstein — das ist die Schweizer Regel: Dort verlangt Art. 505 ZGB ausdrücklich das Datum, ein fehlendes kann das Testament kippen. Liechtenstein folgt dem österreichischen ABGB, nicht dem ZGB. Wichtig bleibt der Pflichtteil von Nachkommen und Ehegatten — ganz frei sind Sie beim Verteilen also nicht.

📋 Die Regeln

  • Eigenhändiges Testament (§ 578 ABGB): Vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben — ohne Zeugen gültig. Datum und Ort sind nicht notwendig, aber ausdrücklich empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
  • Fremdhändiges Testament braucht Zeugen (§ 579 ABGB): Ein nicht eigenhändig geschriebenes (etwa getipptes) Testament ist nur mit drei fähigen Zeugen und den vorgeschriebenen Bestätigungen gültig. Getippt und nur unterschrieben genügt nicht.
  • Testierfähigkeit ab 18 (§ 569 ABGB): Ein schriftliches Testament kann errichten, wer volljährig ist. Mündige Minderjährige (14 bis 17) können — ausser im Notfall — nur mündlich vor Gericht oder Notar testieren; unter 14 ist man testierunfähig.
  • Der Pflichtteil begrenzt Ihren Willen: Nachkommen und der Ehegatte haben Anspruch auf einen Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) und können nur bei einem gesetzlichen Enterbungsgrund übergangen werden.
  • Andere Fundstelle als in der Schweiz: Das liechtensteinische Erbrecht stammt aus dem österreichischen ABGB; abgewickelt wird der Nachlass im Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht. Die Schweizer Formregel steht dagegen in Art. 505 ZGB.

🔓 Ausnahmen

  • Fremdhändig oder notariell: Wer nicht selbst schreiben kann oder will, errichtet ein fremdhändiges Testament mit drei Zeugen (§ 579) oder ein öffentliches Testament vor Notar oder Gericht — beides gültige Alternativen mit strengerer Form.
  • Mündige Minderjährige: Zwischen 14 und 18 ist ein Testament nur mündlich vor Gericht oder Notar möglich; die Erklärung wird in einem Protokoll festgehalten. Das eigenhändige Schreiben allein genügt hier nicht.
  • Nottestament (§ 584 ABGB): In einer echten Notlage ist eine erleichterte Form (mündlich vor Zeugen) zulässig — sie ist jedoch nur befristet gültig und ersetzt kein reguläres Testament.

⚠️ Bussen und Folgen

Wer die Form verfehlt, wird nicht bestraft — aber der letzte Wille verpufft. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Blatt ist kein gültiges eigenhändiges Testament; fehlen bei einem fremdhändigen die drei Zeugen, ist es unwirksam. Dann greift die gesetzliche Erbfolge — und Ihr Vermögen geht möglicherweise an ganz andere Personen, als Sie wollten. Ein Testament, das den Pflichtteil von Kindern oder Ehegatten übergeht, wird auf deren Pflichtteilsklage hin gekürzt. Fehlt das (empfohlene) Datum und existieren mehrere Fassungen, ist unklar, welche gilt — das führt zu teuren Streitigkeiten im Verlassenschaftsverfahren beim Landgericht. Nicht offensichtlich: Ein zu Hause verstecktes Testament kann verschwinden oder übersehen werden; sicherer ist die gerichtliche oder notarielle Hinterlegung.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Muss mein handschriftliches Testament ein Datum tragen?

Nein, nach § 578 ABGB ist die Angabe von Tag, Monat, Jahr und Ort nicht notwendig, sondern nur zur Vermeidung von Streit empfohlen. Das ist der Unterschied zur Schweiz, wo Art. 505 ZGB das Datum ausdrücklich verlangt.

Brauche ich Zeugen für mein Testament?

Für ein eigenhändiges Testament nicht, es genügt, dass Sie es ganz von Hand schreiben und unterschreiben. Zeugen brauchen Sie erst für ein fremdhändiges Testament, das nach § 579 ABGB drei fähige Zeugen verlangt.

Darf ich mein Testament am Computer tippen?

Ein getipptes und nur unterschriebenes Testament ist kein gültiges eigenhändiges Testament, weil dieses vollständig von Hand geschrieben sein muss. Getippt wäre es nur als fremdhändiges Testament mit drei Zeugen wirksam.

Ab welchem Alter darf ich ein Testament errichten?

Ein schriftliches Testament kann errichten, wer volljährig, also 18 ist. Mündige Minderjährige zwischen 14 und 18 können nur mündlich vor Gericht oder Notar testieren, unter 14 gilt man als testierunfähig.

Kann ich meine Kinder komplett enterben?

In der Regel nicht, weil Nachkommen und der Ehegatte einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils haben. Ein vollständiger Ausschluss ist nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Enterbungsgrundes möglich.

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