Darf mein Arbeitgeber bestimmen, wann ich Ferien nehme?
Ja — «Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien». So steht es in § 1173a Art. 32 Abs. 2 ABGB. Er muss auf Ihre Wünsche nur so weit Rücksicht nehmen, als das mit den Interessen des Betriebs vereinbar ist. Der Anspruch, den Sie haben, betrifft die Dauer, nicht die Lage: mindestens 4 Wochen pro Dienstjahr, bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen (Art. 30 Abs. 1). Der zweite verbreitete Irrtum: «Was ich nicht beziehe, lasse ich mir auszahlen.» Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist die Abgeltung durch Geld gesetzlich untersagt (Art. 33 Abs. 2) — ansparen und auszahlen lassen ist keine zulässige Abrede.
📋 Die Regeln
- Mindestens 4 Wochen Ferien pro Dienstjahr; für Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens 5 Wochen (§ 1173a Art. 30 Abs. 1 ABGB).
- Zeitpunkt und Lage bestimmt der Arbeitgeber (Art. 32 Abs. 2). Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im laufenden Dienstjahr zu gewähren, spätestens im folgenden; bei jugendlichen Arbeitnehmern müssen mindestens zwei Wochen zusammenhängen (Art. 32 Abs. 1).
- Kürzung (Art. 31): Sind Sie in einem Dienstjahr insgesamt mehr als einen Monat an der Arbeit verhindert, darf der Arbeitgeber die Ferien für jeden vollen Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kürzen. Bis zu einem Monat unverschuldeter Abwesenheit: keine Kürzung.
- Während des Arbeitsverhältnisses dürfen Ferien nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 33 Abs. 2). Während der Ferien ist der gesamte darauf entfallende Lohn geschuldet (Art. 33 Abs. 1).
- Abweichungen von den Art. 30, 31 und 32 Abs. 1 sind nur durch NAV oder GAV möglich — und nur, wenn die Regelung für die Arbeitnehmer im ganzen mindestens gleichwertig ist (Art. 34).
🔓 Ausnahmen
- Schwangerschaft und Niederkunft: Ist eine Arbeitnehmerin deswegen bis zu fünf Monate an der Arbeitsleistung verhindert, dürfen die Ferien überhaupt nicht gekürzt werden (Art. 31 Abs. 3).
- GAV geben oft mehr: Im ave-GAV Detailhandel gibt es ab dem Monat des 50. Geburtstags 5 Wochen (25 Tage; Stundenlohn-Zuschlag 10.64 % statt 8.33 %). Der NAV Landwirtschaft gibt 5 Wochen an unter 20-Jährige, an ab 50-Jährige und ab dem 10. Dienstjahr.
- Arbeiten während der Ferien: Der Ferienlohn kann verweigert oder zurückgefordert werden, wenn Sie während der Ferien entgeltlich für einen Dritten arbeiten und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzen (Art. 33 Abs. 3).
⚠️ Bussen und Folgen
Es gibt hier keine Busse — verweigert der Arbeitgeber Ferien oder Ferienlohn, ist das eine zivilrechtliche Forderung, durchzusetzen vor dem Landgericht. Der nicht offensichtliche Zweitschaden liegt in den Fristen: Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verjähren nach fünf Jahren (Art. 69 Abs. 2). Auf unabdingbare Ansprüche kann während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach gar nicht gültig verzichtet werden (Art. 69 Abs. 1): Eine Verzichtserklärung beim Austritt ist innerhalb dieses Monats nichtig — danach aber wirksam. Wer beim Austritt zu schnell unterschreibt, verschenkt Ferienlohn.
📎 Offizielle Quellen
- Gesetze.li · § 1173a Art. 30–34 ABGB (Ferien) →
- Gesetze.li · Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitnehmer →
- LANV · Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband (Startseite) →
❓ Häufige Fragen
Wie viele Ferienwochen stehen mir zu?
Mindestens vier Wochen pro Dienstjahr, und bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf (§ 1173a Art. 30 Abs. 1 ABGB). Ein GAV kann mehr geben — im Detailhandel etwa fünf Wochen ab dem 50. Geburtstag.
Kann mein Arbeitgeber die Ferien einfach ansetzen?
Ja, er bestimmt den Zeitpunkt (Art. 32 Abs. 2). Auf Ihre Wünsche muss er nur so weit Rücksicht nehmen, als das mit den Betriebsinteressen vereinbar ist — Ihr Anspruch betrifft die Dauer, nicht die Lage.
Kann ich mir die Ferien auszahlen lassen?
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht: Die Abgeltung von Ferien durch Geld ist gesetzlich untersagt (Art. 33 Abs. 2). Eine Vereinbarung, Ferien anzusparen und auszahlen zu lassen, ist unzulässig.
Werden die Ferien gekürzt, wenn ich lange krank bin?
Erst ab mehr als einem Monat Abwesenheit pro Dienstjahr, und dann um einen Zwölftel je vollen Monat (Art. 31). Bis zu einem Monat unverschuldeter Verhinderung wird gar nicht gekürzt.
Darf ich in den Ferien anderswo arbeiten?
Rechnen Sie damit, dass es Sie den Ferienlohn kostet. Arbeiten Sie während der Ferien entgeltlich für einen Dritten und verletzen dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers, kann er den Ferienlohn verweigern oder zurückfordern.
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