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Kein gesetzlicher Mindestlohn — aber ave-GAV und zwei NAV binden trotzdem
Aktualisiert julio 2026

💰 Darf mein Arbeitgeber mir weniger als 20 Franken pro Stunde zahlen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja — Liechtenstein kennt keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Ausserhalb eines Gesamtarbeitsvertrags gilt § 1173a Art. 1 ABGB: Lohn ist, was verabredet ist. Verbindliche Lohnuntergrenzen bestehen nur, wo ein allgemeinverbindlich erklärter GAV (ave-GAV) gilt — im Detailhandel CHF 18.80/Std. bzw. CHF 3'500 pro Monat für Un- und Angelernte — und über die Normalarbeitsverträge Hauswirtschaft und Landwirtschaft. Der Mythos lautet: «Der Mindestlohn liegt bei rund CHF 2'600.» Halb falsch — und die Nuance ist der ganze Punkt. Ein arbeitsrechtlicher Mindestlohn ist das nicht; einklagen kann man daraus nichts. Es ist eine Verwaltungsschwelle des Ausländer- und Passamts für Bewilligungen.

📋 Die Regeln

  • Kein staatlicher Mindestlohn. Das Amt für Volkswirtschaft hält fest, Mindestlöhne seien nur für jene Branchen definiert, in welchen ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag in Kraft ist. Ausserhalb gilt § 1173a Art. 1 ABGB: Lohn ist, was verabredet ist.
  • Detailhandel (ave-GAV, Lohnvereinbarung 1.4.2025–31.3.2027): Un-/Angelernte CHF 18.80/Std. bzw. CHF 3'500/Monat ab dem 1. Berufsjahr; CHF 19.85 bzw. CHF 3'700 ab dem 4. Berufsjahr; 3-jährige Berufslehre CHF 21.50 bzw. CHF 4'000; 4-jährige Lehre CHF 22.55 bzw. CHF 4'200. Auf die Stundensätze kommen 8.33 % Ferien- und 4.0 % Feiertagsanteil.
  • Rund zwei Drittel der GAV sind allgemeinverbindlich erklärt; dort gilt der Mindestlohn für alle Betriebe, auch für Nichtmitglieder der Verbände. Gastronomie und Hotellerie haben in Liechtenstein keinen GAV — dort besteht folglich keine Lohnuntergrenze. Auf 1. August 2026 treten in mehreren Branchen neue Lohnvereinbarungen in Kraft: massgebend ist immer die aktuelle Vereinbarung Ihres GAV.
  • Zwei Normalarbeitsverträge binden auch ausserhalb des ave-GAV-Systems: NAV Hauswirtschaft (LR 215.215.112) Art. 8 Abs. 2 — «Die Mindestlohn-Richtlinien der Regierung sind vom Arbeitgeber einzuhalten» — und NAV Landwirtschaft (LR 215.215.113) Art. 17 Abs. 1, gleichlautend.
  • In Branchen ohne ave-GAV überwacht die Dreigliedrige Kommission die Löhne (§ 1173a Art. 111b ABGB). Bei missbräuchlicher Unterbietung der orts- und branchenüblichen Löhne kann sie bei der Regierung einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen beantragen (Art. 109/110).

🔓 Ausnahmen

  • Entsendung: Wer Arbeitnehmer aus dem Ausland nach Liechtenstein entsendet, muss die ave-GAV-Mindestlöhne zwingend einhalten — auch wenn im Herkunftsland tiefere Löhne gelten. Kontrolliert wird das über das EWR-Entsenderecht.
  • Abweichung im NAV möglich: Der NAV Landwirtschaft gilt nur als verbindlicher Vertragswille, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist (Art. 7). Ein Normalarbeitsvertrag ist also weicher als ein ave-GAV.
  • Unterschreitung innerhalb des ave-GAV: Im Personalverleih dürfen die Mindestlöhne für Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, für Praktikanten sowie für Schüler und Studenten ab 18 um höchstens 10 % unterschritten werden.

⚠️ Bussen und Folgen

In ave-GAV-Branchen zieht die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) die Nachzahlung ein und kann Konventionalstrafen verhängen — der zu tiefe Lohn wird also nicht nur korrigiert, er kostet den Betrieb zusätzlich. Der Zweitschaden trifft den Arbeitnehmer, und niemand rechnet damit: Ein zu tiefer Lohn frisst sich in AHV, betriebliche Personalvorsorge und Arbeitslosenversicherung — das Taggeld beträgt 80 % des versicherten Verdienstes, und der ist dann eben zu klein. Und Lohnforderungen verjähren nach fünf Jahren (§ 1173a Art. 69 Abs. 2 ABGB): Wer zu spät klagt, verliert die Differenz endgültig.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Gibt es nun 2'600 Franken Mindestlohn oder nicht?

Beides stimmt ein bisschen: Als Lohnanspruch existiert die Zahl nicht, einklagen lässt sie sich nicht. Sie ist eine Verwaltungsschwelle des Ausländer- und Passamts für Bewilligungen; die Belege dafür stammen aus 2019/20, prüfen Sie den aktuellen Stand beim Amt.

Was verdiene ich mindestens im Detailhandel?

Für Un- und Angelernte ab dem ersten Berufsjahr CHF 18.80 pro Stunde oder CHF 3'500 im Monat. Auf den Stundenlohn kommen noch 8.33 % Ferien- und 4.0 % Feiertagsanteil dazu.

Und wenn meine Branche keinen GAV hat?

Dann gibt es keine gesetzliche Lohnuntergrenze — in Gastronomie und Hotellerie etwa besteht kein GAV. Bei missbräuchlicher Unterbietung kann die Dreigliedrige Kommission aber einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen beantragen.

Gilt der GAV auch für meinen Betrieb, wenn er in keinem Verband ist?

Ja, sobald der GAV allgemeinverbindlich erklärt ist. Das ist bei rund zwei Dritteln der GAV der Fall, und dann bindet der Mindestlohn auch Betriebe, die keinem Verband angehören.

Ich arbeite im Privathaushalt — schützt mich etwas?

Ja. Der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft verpflichtet den Arbeitgeber ausdrücklich auf die Mindestlohn-Richtlinien der Regierung. Dasselbe gilt in der Landwirtschaft — beide binden ausserhalb des ave-GAV-Systems.

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