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In der Regel 80 %, nicht 100 % · Krankengeld ist in Liechtenstein obligatorisch versichert
Aktualisiert julio 2026

🤒 Darf mein Arbeitgeber mir bei Krankheit den Lohn streichen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Streichen nicht — aber rechnen Sie mit 80 %, nicht mit 100 %. Jeder Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein muss seine Arbeitnehmer obligatorisch für Krankengeld versichern (KVG Art. 7 Abs. 1 Bst. b) — eine liechtensteinische Eigenheit ohne Schweizer Gegenstück, wo die Taggeldversicherung freiwillig ist. Das Krankengeld beträgt mindestens 80 % des versicherten Verdienstes und läuft während höchstens 720 von 900 Tagen (Art. 14). Der Mythos: «Bei Krankheit läuft der Lohn zu 100 % weiter, und ein Arztzeugnis braucht es erst ab dem dritten Tag.» Beides steht nicht im Gesetz. Sobald die Versicherung vier Fünftel deckt, schuldet der Arbeitgeber gar keinen Lohn mehr (§ 1173a Art. 19 ABGB).

📋 Die Regeln

  • Obligatorium: Über 15-jährige Arbeitnehmer, die in Liechtenstein für einen Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung im Land tätig sind, sind für Krankengeld obligatorisch versichert (KVG Art. 7 Abs. 1 Bst. b). Die Beiträge tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (Art. 24 Abs. 8).
  • Leistung: Krankengeld ab dem 2. Tag nach dem Tag der Erkrankung bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 %; mindestens 80 % des versicherten Verdienstes; längstens 720 von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Es wird auch dann ausbezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis inzwischen beendet ist (Art. 14).
  • Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: im ersten Dienstjahr 3 Wochen, danach «für eine angemessene längere Zeit» je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 1173a Art. 18 Abs. 2 ABGB). Eine fixe Wochenstaffel für die Folgejahre steht nicht im Gesetz — die kursierenden Berner und Zürcher Skalen sind Schweizer Recht.
  • Die Verzahnung: Der Arbeitgeber schuldet keinen Lohn, wenn die obligatorischen Versicherungsleistungen mindestens vier Fünftel (80 %) des Lohnes decken; sind sie geringer, zahlt er die Differenz bis zu vier Fünfteln (§ 1173a Art. 19 Abs. 1 und 2 ABGB). Der Leistungsbeginn des Krankengeldes darf für die Dauer der Lohnfortzahlung aufgeschoben werden, höchstens 360 Tage (KVG Art. 14 Abs. 2).
  • Arztzeugnis: Das Gesetz nennt keinen fixen Tag. Massgebend sind Vertrag oder GAV — im ave-GAV Gebäudereinigung etwa ab dem zweiten Tag, und ab dem ersten, wenn die Versicherung ihre Leistung davon abhängig macht.

🔓 Ausnahmen

  • Die ersten drei Monate: Lohnfortzahlung nach Art. 18 ABGB besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde. Unter drei Monaten entfällt zudem die Krankengeld-Versicherungspflicht — in dieser Konstellation kann tatsächlich nichts fliessen.
  • Kleinstpensen: Nach der Darstellung des ave-GAV Gebäudereinigung sind Personen mit weniger als 8 Wochenstunden beim selben Arbeitgeber nicht krankentaggeldpflichtig versichert. Lassen Sie sich das im Zweifel von Ihrer Kasse bestätigen.
  • GAV können besser sein — Verschulden ist schlechter: Im ave-GAV Gebäudereinigung leistet der Arbeitgeber trotz aufgeschobenem Taggeld ab dem 1. Tag mindestens 80 %, also ohne Karenztag. Umgekehrt verlangt Art. 18 Abs. 1 eine Verhinderung «ohne sein Verschulden»: Wer selbstverschuldet krank wird, verliert den Anspruch.

⚠️ Bussen und Folgen

Arbeitgeber, die nicht oder nicht im gesetzlichen Umfang versichert haben, haften mindestens für die entgangenen Versicherungsleistungen (KVG Art. 25 Abs. 1); die AHV führt eine Anschlusskontrolle durch. Eine Kündigung während der krankheitsbedingten Sperrfrist ist nichtig (30/90/180 Tage je nach Dienstjahr, § 1173a Art. 49), und Krankheit darf nie wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung sein (Art. 53 Abs. 3). Der Zweitschaden, den niemand kommen sieht: Bei mehr als einem Monat Krankheit pro Dienstjahr darf der Arbeitgeber die Ferien um 1/12 je vollem Monat kürzen (Art. 31) — die Krankheit kostet zusätzlich Ferientage.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-07-12

❓ Häufige Fragen

Bekomme ich bei Krankheit 100 % Lohn?

In der Regel nicht — der Standard sind 80 % des versicherten Verdienstes. Sobald die obligatorische Versicherung vier Fünftel des Lohnes deckt, schuldet der Arbeitgeber gar keinen Lohn mehr (§ 1173a Art. 19 ABGB).

Ab welchem Tag brauche ich ein Arztzeugnis?

Das Gesetz nennt keinen fixen Tag; massgebend sind Vertrag oder GAV. Die «Drei-Tage-Regel» existiert im liechtensteinischen Recht nicht — im ave-GAV Gebäudereinigung ist es der zweite, für die Versicherungsleistung sogar der erste Tag.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Längstens 720 Tage innerhalb von 900 aufeinanderfolgenden Tagen (KVG Art. 14). Es wird auch dann weiter ausbezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis in der Zwischenzeit beendet worden ist.

Ist die Krankentaggeldversicherung freiwillig wie in der Schweiz?

Nein, und das ist die entscheidende Abweichung: In Liechtenstein ist die Krankengeldversicherung für Arbeitnehmer obligatorisch. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge je zur Hälfte.

Wie hoch ist der maximal versicherte Verdienst?

Wir nennen keine Zahl: Die beiden offiziellen Quellen, die wir geprüft haben, widersprechen sich, und ohne den Verordnungstext lässt sich das nicht auflösen. Fragen Sie den konkreten Höchstbetrag bei Ihrer Krankenkasse nach.

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