Darf mein Arbeitgeber mich von heute auf morgen entlassen?
Nur aus «wichtigen Gründen» — sonst nicht. Die fristlose Entlassung setzt Umstände voraus, bei denen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist (§ 1173a Art. 53 ABGB). Sonst gelten die ordentlichen Fristen: 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2. bis 9., 3 Monate ab dem 10. — je auf ein Monatsende (Art. 45c). Der verbreitetste Irrtum: «Eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich ist.» Falsch — das liechtensteinische Arbeitsvertragsrecht verlangt keine Schriftform; auch die mündliche Kündigung wirkt. Schriftlich nachzuliefern ist nur die Begründung, und das nur auf Verlangen. Und: Krankheit darf nie wichtiger Grund sein.
📋 Die Regeln
- Kündigungsfristen (§ 1173a Art. 45c ABGB): nach der Probezeit 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9., 3 Monate danach — immer auf Monatsende. Abweichungen nur schriftlich; unter einen Monat nur durch GAV und nur im ersten Dienstjahr.
- Probezeit: von Gesetzes wegen der erste Monat, Kündigungsfrist 7 Tage auf Ende einer Arbeitswoche. Durch schriftliche Abrede oder GAV verlängerbar auf höchstens 3 Monate (Art. 45b).
- Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen keine unterschiedlich langen Fristen vereinbart werden. Steht doch Widersprüchliches im Vertrag, gilt für beide die längere Frist (Art. 45a).
- Fristlos nur bei wichtigem Grund (Art. 53). Das Gericht darf die unverschuldete Arbeitsverhinderung durch Krankheit oder Unfall in keinem Fall als wichtigen Grund anerkennen (Abs. 3).
- Ungerechtfertigte fristlose Entlassung (Art. 56): Anspruch auf alles, was bis zum ordentlichen Kündigungstermin verdient worden wäre, plus richterliche Entschädigung bis 6 Monatslöhne. Missbräuchliche ordentliche Kündigung: ebenfalls bis 6 Monatslöhne (Art. 47).
🔓 Ausnahmen
- Sperrfristen (Art. 49): Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen, solange Sie unverschuldet krank oder verunfallt sind — 30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage ab dem 2., 180 Tage ab dem 6. — sowie während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft. Eine in der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
- Abgangsentschädigung (Art. 62–64): nur wer beim Ende mindestens 50 Jahre alt ist und 20 Dienstjahre hat — dann mindestens 2, höchstens 8 Monatslöhne. Sie entfällt aber, soweit die Personalvorsorgeeinrichtung Leistungen über die Arbeitnehmerbeiträge hinaus erbringt: In der Praxis läuft der Anspruch meist ins Leere.
- Befristete Verträge: enden ohne Kündigung; nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist kündbar (Art. 44 Abs. 3). Kettenverträge sind auf 3 Verlängerungen bzw. total 5 Jahre begrenzt (Art. 44a).
⚠️ Bussen und Folgen
Der Fallstrick liegt bei den Fristen, nicht bei den Bussen: Wer sich gegen eine missbräuchliche Kündigung wehren will, muss bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben und innert 180 Tagen nach Beendigung klagen — sonst ist der Anspruch verwirkt (Art. 48). Der Zweitschaden: Wer selber fristlos geht, schuldet dem Arbeitgeber ein Viertel eines Monatslohns (Art. 57) und wird bei der Arbeitslosenversicherung eingestellt (Art. 38 ALVG). Eine Zahl von Einstelltagen nennen wir nicht — das ALVG sagt nur: nach dem Grad des Verschuldens. Die kursierenden 60 Tage sind Schweizer Praxis.
📎 Offizielle Quellen
- Gesetze.li · § 1173a ABGB, Arbeitsvertragsrecht (konsolidierte Fassung) →
- Landesverwaltung · Amt für Volkswirtschaft, Arbeitslosenversicherung (Startseite) →
- LANV · Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband, Arbeitsvertragsrecht →
❓ Häufige Fragen
Muss eine Kündigung schriftlich sein?
Nein — das liechtensteinische Arbeitsvertragsrecht kennt kein Schriftformerfordernis, auch eine mündliche Kündigung ist wirksam. Schriftlich nachzuliefern ist nur die Begründung, und das nur auf Verlangen der Gegenpartei.
Wie lang ist meine Kündigungsfrist?
Ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis neunten, drei Monate ab dem zehnten — immer auf ein Monatsende (§ 1173a Art. 45c ABGB). Ihr GAV oder Vertrag kann längere Fristen vorsehen.
Darf man mir während der Krankheit kündigen?
Nein, nicht während der Sperrfrist: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 ab dem zweiten, 180 ab dem sechsten. Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig, und Krankheit ist nie ein wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung.
Was bekomme ich bei einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung?
Alles, was Sie bis zum ordentlichen Kündigungstermin verdient hätten, plus eine richterliche Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 56). Denselben Rahmen kennt die missbräuchliche ordentliche Kündigung.
Was passiert bei der Arbeitslosenversicherung, wenn ich selbst gehe?
Sie werden in der Anspruchsberechtigung eingestellt (Art. 38 ALVG), und zwar nach dem Grad des Verschuldens. Eine feste Zahl von Einstelltagen nennt das Gesetz nicht — die oft zitierten 60 Tage stammen aus der Schweiz.
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