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§ 573 BGB · § 574 BGB
Aktualisiert Juni 2026

🏠 Darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Ja, aber nur unter Voraussetzungen. Eine Eigenbedarfskündigung ist nach § 573 BGB zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die Kündigung muss schriftlich und konkret begründet sein (für wen, warum) und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten (3 bis 9 Monate, je nach Mietdauer). Der Bedarf muss ernsthaft und nachvollziehbar sein — ein vorgetäuschter Eigenbedarf macht schadensersatzpflichtig. Du kannst der Kündigung als Härtefall nach § 574 BGB widersprechen (z. B. hohes Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum).

📋 Die Regeln

  • Zulässig für sich selbst, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige (§ 573 BGB)
  • Kündigung muss schriftlich und konkret begründet sein
  • Fristen: 3 Monate (bis 5 J.), 6 (bis 8 J.), 9 (über 8 J. Mietdauer)
  • Der Bedarf muss ernsthaft sein — vorgetäuschter Eigenbedarf ist schadensersatzpflichtig
  • Mieter kann Härtefall-Widerspruch einlegen (§ 574 BGB)

🔓 Ausnahmen

  • Bei besonderer Härte (Alter, Krankheit, Schwangerschaft, kein zumutbarer Ersatz) kann der Mieter Fortsetzung verlangen
  • Sperrfristen nach Umwandlung in Eigentum (oft 3, regional bis 10 Jahre) verzögern die Kündigung
  • Naher Angehörigenkreis ist begrenzt — entfernte Verwandte/​rein wirtschaftliche Gründe reichen nicht

⚠️ Strafen & Bußgelder

Wird ein vorgetäuschter Eigenbedarf aufgedeckt (die Wohnung wird z. B. doch vermietet oder verkauft), kann der Mieter Schadensersatz verlangen — Umzugs-, Makler- und Mehrkosten, teils erheblich. Eine formell fehlerhafte oder unbegründete Kündigung ist unwirksam. Legt der Mieter fristgerecht Härtefall-Widerspruch ein, entscheidet im Streit das Gericht über die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?

Wenn er die Wohnung ernsthaft für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die Kündigung muss schriftlich sein und konkret benennen, für wen und warum der Bedarf besteht.

Welche Fristen gelten?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Mietdauer: 3 Monate bis 5 Jahre, 6 Monate bis 8 Jahre, 9 Monate bei über 8 Jahren. Bei Sonderkündigungsschutz oder nach Umwandlung in Eigentum können Sperrfristen hinzukommen.

Kann ich der Kündigung widersprechen?

Ja, mit einem Härtefall-Widerspruch nach § 574 BGB. Liegt eine besondere Härte vor — etwa hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft oder fehlender zumutbarer Ersatzwohnraum — kannst du die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

Was ist vorgetäuschter Eigenbedarf?

Wenn der Vermieter Eigenbedarf nur vorschiebt und die Wohnung danach anderweitig vermietet oder verkauft. Fliegt das auf, kannst du Schadensersatz verlangen — etwa Umzugs-, Makler- und Mehrkosten für die teurere Ersatzwohnung.

Reicht ein wirtschaftliches Interesse?

Nein. Reine Gewinn- oder Verwertungsabsichten begründen keinen Eigenbedarf. Der Vermieter (oder eine begünstigte nahe Person) muss die Wohnung wirklich selbst zum Wohnen brauchen.

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