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§ 535 BGB · BGH-Rechtsprechung
Aktualisiert Juni 2026

🎨 Muss ich beim Auszug renovieren?

Mit Bedingungen
Kurze Antwort

Oft nicht. Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen (Streichen von Wänden, Decken, Türen) Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Sie treffen dich nur, wenn sie im Mietvertrag wirksam auf dich abgewälzt wurden. Der BGH hat viele gängige Klauseln gekippt: starre Fristen („alle 3/5 Jahre"), Quotenklauseln und vor allem die Pflicht, eine unrenoviert übergebene Wohnung renoviert zurückzugeben, sind unwirksam. Wurdest du also unrenoviert eingezogen oder steht eine starre Klausel im Vertrag, musst du beim Auszug in der Regel nicht streichen — dann ist der Vermieter dran. Normale Abnutzung ist ohnehin mit der Miete abgegolten.

📋 Die Regeln

  • Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Vermietersache (§ 535 BGB)
  • Übertragung nur durch eine wirksame Mietvertragsklausel
  • Starre Fristen und Quotenklauseln sind laut BGH unwirksam
  • Wer unrenoviert einzieht, muss in der Regel nicht renoviert ausziehen
  • Normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten — keine Endrenovierung „auf Verdacht"

🔓 Ausnahmen

  • Wirksame, flexible Klausel + renoviert übergebene Wohnung: dann können fällige Arbeiten anstehen
  • Selbst verursachte Schäden (Dübellöcher in Massen, Verfärbungen, Tierkratzer) musst du beseitigen
  • Eigene farbige Gestaltung in „neutralem" Zustand zurückgeben (z. B. knallbunte Wände überstreichen)

⚠️ Strafen & Bußgelder

Es geht um Ansprüche, nicht um Bußgelder. Ist die Klausel unwirksam, musst du nicht renovieren — verlangt der Vermieter es dennoch oder behält er dafür die Kaution ein, kannst du sie zurückfordern. Ist die Klausel wirksam und führst du fällige Arbeiten nicht aus, kann der Vermieter Schadensersatz (Renovierungskosten) verlangen. Im Streit lohnt eine Prüfung der konkreten Klausel — viele halten der BGH-Rechtsprechung nicht stand.

📎 Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-06-20

❓ Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug streichen?

Nur, wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag dich dazu verpflichtet und die Wohnung renoviert übergeben wurde. Viele Klauseln sind laut BGH unwirksam — dann bleibt die Renovierung Sache des Vermieters.

Was sind starre Fristen?

Klauseln, die das Streichen pauschal „alle drei/fünf Jahre" vorschreiben, unabhängig vom tatsächlichen Zustand. Solche starren Fristen hat der BGH für unwirksam erklärt. Maßgeblich ist der echte Renovierungsbedarf, nicht der Kalender.

Ich bin unrenoviert eingezogen — muss ich renoviert ausziehen?

In der Regel nicht. Der BGH hat entschieden, dass eine unrenoviert übergebene Wohnung nicht renoviert zurückgegeben werden muss — sonst würdest du den Zustand verbessern, den du gar nicht vorgefunden hast.

Was ist mit Dübellöchern und farbigen Wänden?

Normale Abnutzung musst du nicht beseitigen, aber selbst verursachte Schäden schon — viele Dübellöcher fachgerecht verschließen und sehr kräftige Wandfarben in einen neutralen Zustand bringen. Das ist unabhängig von der Schönheitsreparatur-Klausel.

Darf der Vermieter die Kaution für Renovierung einbehalten?

Nur, wenn du wirksam zur Renovierung verpflichtet warst und sie nicht ausgeführt hast. Ist die Klausel unwirksam, darf er die Kaution dafür nicht einbehalten — und du kannst sie zurückfordern.

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