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Behörden · Österreich
Aktualisiert September 2026

📂 Wie fordere ich Dokumente oder Informationen von einer Behörde an?

Direkte Antwort

Jedes EU-Land hat ein Informationsfreiheitsgesetz: Du kannst jede Behörde ohne Begründung um Dokumente bitten, und sie muss innerhalb einer gesetzlichen Frist antworten (oft 15–30 Tage) — mit den Dokumenten oder einer begründeten Ablehnung unter Berufung auf eine Ausnahme (Datenschutz, Sicherheit, laufende Entscheidungen). Antrag an die Behörde senden; bei Ablehnung oder Schweigen prüft Datenschutzbehörde — Informationsfreiheit (volksanwaltschaft.gv.at) — Informationsbeauftragte oder Ombudsmann für Österreich; Volksanwaltschaft (0800 223 223) behandelt die Verfahrensbeschwerde; Landesverwaltungsgericht / Bundesverwaltungsgericht (bvwg.gv.at) ist das Gericht. Dokumente über dich sind auch ein Datenschutzrecht (DSGVO-Auskunft), das keine Ausnahme für „interne“ Vermerke kennt.

Zuerst anrufenDatenschutzbehörde — Informationsfreiheit
Melden beiVolksanwaltschaft
Wenn das nicht hilftLandesverwaltungsgericht / Bundesverwaltungsgericht

🗣️ Was du sagst

„Nach dem [Informationsfreiheitsgesetz] beantrage ich Kopien von [Dokumente: Beschreibung, Zeitraum, Gegenstand], einschließlich [E-Mails, Berichte, Verträge]. Bitte stellen Sie sie innerhalb der gesetzlichen Frist elektronisch zur Verfügung. Lehnen Sie einen Teil ab, nennen Sie bitte die Ausnahme und die Begründung und teilen Sie mir mit, wie ich widersprechen kann.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Beschreiben, nicht begründenWelche Dokumente, welcher Zeitraum, welche Abteilung. Ein Grund ist nicht nötig; eine klare Beschreibung schon.
  2. Schriftlich sendenE-Mail an die offizielle Adresse der Behörde oder das Online-Portal. Datum notieren — die Frist läuft ab Eingang.
  3. Frist verstreichtErinnerung unter Verweis auf das Gesetz; dann Beschwerde bei Datenschutzbehörde — Informationsfreiheit wegen Schweigens.
  4. AbgelehntDie Ausnahme lesen. Teilweise Herausgabe mit Schwärzungen ist die Regel; eine pauschale Ablehnung ist bei Datenschutzbehörde — Informationsfreiheit überprüfbar.
  5. Dokumente über dichBeide Wege nutzen: Informationsfreiheit und DSGVO-Auskunft. Der DSGVO-Weg erreicht persönliche Vermerke und Bewertungen.

📇 Alle Kontaktdaten

Datenschutzbehörde — InformationsfreiheitInformationsfreiheitsgesetz ab 2025: Zugang zu BehördeninformationenWenn eine Behörde Auskunft verweigert🔗 volksanwaltschaft.gv.at
VolksanwaltschaftBeschwerden über Behörden, kostenlosWenn die Behörde nicht antwortet oder unfair handelt📞 0800 223 223🔗 volksanwaltschaft.gv.at
Landesverwaltungsgericht / BundesverwaltungsgerichtBeschwerde gegen BescheideInnerhalb von 4 Wochen nach dem Bescheid🔗 www.bvwg.gv.at
Bezirksgericht — Amtstag / VerfahrenshilfeKostenlose Rechtsauskunft am Amtstag, VerfahrenshilfeWenn du dir keinen Anwalt leisten kannst🔗 www.justiz.gv.at/service/verfahrenshilfe

❓ Häufige Fragen

Dürfen sie Gebühren verlangen?

Höchstens Kopierkosten; viele Länder stellen elektronische Kopien kostenlos bereit. Überhöhte Gebühren sind anfechtbar.

Sie sagen, die Dokumente existieren nicht

Fragen, wie gesucht wurde; Datenschutzbehörde — Informationsfreiheit kann prüfen. E-Mails und Nachrichten sind auch Dokumente.

Kann ich ein privates Unternehmen fragen?

Nur, wenn es eine öffentliche Aufgabe erfüllt oder öffentlich ist; sonst DSGVO-Auskunft für deine eigenen Daten.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

Erkennst du deine eigene Suche? Die Antwort oben deckt alle diese Varianten ab.

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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