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Energie · Österreich

Strom & Gas in Österreich: deine Rechte

Die Regeln, die dich als Strom- und Gaskunde in Österreich schützen, und wer dir weiterhilft. Jede Angabe ist an einer offiziellen Quelle geprüft.

Worum geht es?

🔄Wie wechsle ich meinen Strom- oder Gasanbieter in Österreich?Anbieter wechseln📈Mein Energieanbieter erhöht die Preise in Österreich. Was kann ich tun?Preiserhöhung🧾Meine Energierechnung in Österreich ist falsch oder viel zu hoch. Was nun?Falsche oder hohe Rechnung💸Ich kann meine Energierechnung in Österreich nicht zahlen. Dürfen sie mir den Strom abstellen?Rechnung nicht bezahlbar🏚️Mein Energieanbieter in Österreich ist pleite. Was passiert jetzt?Anbieter pleite📣Wo beschwere ich mich in Österreich über mein Energieunternehmen?Beschwerde über Anbieter🔌Stromausfall in Österreich: wen rufe ich an?Stromausfall🔥Ich rieche Gas in Österreich. Was tun?Ich rieche Gas🚪Ich habe in Österreich an der Haustür oder am Telefon einen Energievertrag abgeschlossen. Kann ich widerrufen?Haustür- oder Telefonvertrag📟Smart Meter in Österreich: muss ich einen akzeptieren?Smart Meter🤝Gibt es in Österreich Hilfe bei den Energiekosten?Hilfe bei Energiekosten☀️Solaranlage in Österreich: was bekomme ich für den eingespeisten Strom?Solaranlage🏛️Gibt es in Österreich einen regulierten oder gedeckelten Energiepreis?Regulierter Preis📦Umzug in Österreich: was mache ich mit Strom und Gas?Umzug⏱️Festpreis oder dynamischer Stromtarif (stündlich) in Österreich: was passt zu mir?Festpreis oder dynamisch🏘️Kann ich in Österreich Solarstrom mit Nachbarn teilen oder einer Energiegemeinschaft beitreten?Strom teilen🌡️Fernwärme, Heizöl oder Flüssiggas in Österreich: welche Rechte habe ich?Fernwärme, Heizöl, Flüssiggas🏠Förderung für Wärmepumpe oder Dämmung in Österreich: wo beantrage ich sie?Förderung Wärmepumpe & Dämmung🗓️Schätzrechnung und hohe Nachzahlung in Österreich: wie weit zurück darf mein Anbieter abrechnen?Nachzahlung & Schätzung💳Prepaid-Zähler in Österreich: darf mir einer eingebaut werden, und welche Rechte habe ich?Prepaid-Zähler🔑Ich wohne zur Miete in Österreich: wer zahlt die Energie, und wie prüfe ich die Nebenkostenabrechnung?Energiekosten für Mieter🩺Ich bin auf medizinische Geräte angewiesen oder besonders schutzbedürftig: gibt es in Österreich zusätzlichen Schutz?Schutzbedürftige Kunden🔗Neuer oder stärkerer Netzanschluss in Österreich: wie lange darf das dauern, und wo beschwere ich mich?Neuer oder stärkerer Anschluss🔋Darf ich eine Wallbox in der Mietwohnung anbringen?Darf ich? · E-Auto zu Hause laden

Alles auf einen Blick

Der Markt

Haushalte können ihren Strom- und Gaslieferanten frei wählen. Seit 24. Dezember 2025 regelt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG, „Günstiger-Strom-Gesetz“) die Rechte von Stromkundinnen und -kunden; einzelne Teile gelten seit 2026.

Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Regulierungsbehörde

E-Control (Energie-Control Austria)

Offizielle Quelle: e-control.at · Geprüft 2026-09-27

Schlichtung

Schlichtungsstelle der E-Control · kostenlos

Versuch zuerst schriftlich eine Einigung mit Lieferant oder Netzbetreiber. Scheitert das, reichst du binnen eines Jahres eine schriftliche Beschwerde samt Schriftverkehr bei der Schlichtungsstelle ein. Der strittige Betrag ist während des Verfahrens nicht fällig.

Offizielle Quelle: e-control.at · Geprüft 2026-09-27

Preise vergleichen offiziell

Tarifkalkulator der E-Control

Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Anbieter wechseln

Der Wechsel ist ohne gesonderte Kosten und darf höchstens drei Wochen dauern; seit 1. April 2026 darf der technische Stromwechsel nur 24 Stunden dauern. Kündigung mit zwei Wochen Frist – bei Bindung spätestens zum Ende des ersten Vertragsjahres.

Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Preiserhöhungen

Preisänderungen müssen mindestens einen Monat vorher schriftlich mit Anlass und Umfang mitgeteilt werden. Du kannst binnen vier Wochen kostenlos widersprechen; der Vertrag endet dann nach rund drei Monaten. Erhöhungen nur bei unbefristeten Verträgen; Senkungen binnen sechs Monaten weitergeben.

Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Regulierter Preis

Einen staatlich festgelegten Strompreis gibt es nicht. In der Grundversorgung muss jeder Haushaltslieferant dich zum Preis seines Standardprodukts für Neukunden beliefern; eine Sicherheitsleistung von höchstens einem Monatsbetrag ist erlaubt.

Grundversorgung 🔗 ris.bka.gv.at
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Hilfe bei knappem Geld

Seit 1. April 2026: Wer vom ORF-Beitrag befreit ist (und z. B. Pension, Pflegegeld, Sozialhilfe oder AMS-Leistungen bezieht), zahlt für 2.900 kWh im Jahr 6 Cent/kWh netto Energiepreis. Antrag auf ORF-Befreiung bei der OBS, danach automatisch.

Sozialtarif (gestützter Preis) 🔗 bmwet.gv.at
Offizielle Quelle: bmwet.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Schutz vor Sperre

Vor einer Abschaltung wegen Zahlungsverzugs muss mindestens zweimal mit je zwei Wochen Nachfrist gemahnt werden, die letzte Mahnung eingeschrieben. Keine Abschaltung am letzten Arbeitstag vor Wochenende oder Feiertag. Du hast ein Recht auf Ratenzahlung.

Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Wenn dein Anbieter pleitegeht

Seit 2026 schützt die Auffangversorgung: Endet dein Stromvertrag (z. B. bei Insolvenz des Lieferanten) ohne neuen Vertrag, beliefert dich automatisch ein von der E-Control bestimmter Auffangversorger bis zu sechs Monate. Kündigung jederzeit mit zwei Wochen Frist.

Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Stromausfall

Liegt die Störung im öffentlichen Netz (Nachbarn auch betroffen), ist dein Netzbetreiber zuständig; den Kontakt findest du auf der Stromrechnung oder im Tarifkalkulator der E-Control. Geplante Abschaltungen müssen mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden.

Offizielle Quelle: e-control.at · Geprüft 2026-09-27

Widerrufsfrist

Bei Verträgen an der Haustür, am Telefon oder online kannst du binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten; bei Strom und Gas beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-27

Smart Meter

Smart Meter sind Standard. Du kannst „Opt-out“ verlangen (nur Monatswerte und Spitzenleistung), außer bei Einspeisung, Speicher oder Energiegemeinschaft. Ab 1. Jänner 2027 werden Viertelstundenwerte ab 1.500 kWh Jahresverbrauch Standard.

Offizielle Quelle: e-control.at · Geprüft 2026-09-27

Solaranlage

Überschüssigen Solarstrom kannst du per Abnahmevertrag an einen Stromlieferanten verkaufen oder an die OeMAG, die ihn zum monatlich veröffentlichten Marktpreis (abzüglich Ausgleichsenergiekosten) abnehmen muss.

Überschusseinspeisung (Abnahmevertrag / OeMAG-Marktpreis)
Offizielle Quelle: oem-ag.at · Geprüft 2026-09-27

Kostenlose Energieberatung

Die Bundesländer bieten meist kostenlose, unabhängige Energieberatung an. Der Klima- und Energiefonds fördert Energiesparberatung und Gerätetausch für armutsbetroffene Haushalte.

Energieberatungsstellen der Bundesländer 🔗 oesterreich.gv.at

Festpreis und dynamischer Tarif

Seit 1. April 2026 hast du mit Smart Meter laut ElWG ein Recht auf einen Stromvertrag mit dynamischem Preis. Lieferanten mit mehr als 25.000 Zählpunkten müssen sowohl dynamische als auch Fixpreis-Verträge anbieten.

  • Vor einem dynamischen Vertrag muss der Lieferant dich schriftlich über Chancen, Kosten und Risiken informieren, und du musst ausdrücklich zustimmen. Als Haushalt kannst du den Vertrag jederzeit mit der normalen Kündigungsfrist beenden. (ris.bka.gv.at)
  • Einen Fixpreis-Vertrag darf der Lieferant innerhalb eines Jahres nach Abschluss nicht einseitig ändern oder kündigen. (ris.bka.gv.at)
  • Bei einem Vertrag mit dynamischem Preis bekommst du jedenfalls monatlich eine kostenlose Rechnung. (ris.bka.gv.at)
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Energy Sharing und Energiegemeinschaften

Ab 1. Oktober 2026 darf laut ElWG jede aktive Kundin und jeder aktive Kunde zusätzlich zum bestehenden Liefervertrag Strom gemeinsam nutzen: in einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), Bürgerenergiegemeinschaft (BEG), gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) oder per Peer-to-Peer.

  • Die Teilnehmenden müssen den Netzbetreiber über den Vertrag zur gemeinsamen Energienutzung informieren: beteiligte Zählpunkte, Aufteilung der Energie sowie Ein- und Austritte. (ris.bka.gv.at)
  • Du brauchst einen Smart Meter und musst die Datenfreigabe selbst im Smart-Meter-Portal deines Netzbetreibers erteilen; ein Organisator kann das nicht für dich machen. Dein Liefervertrag bleibt unverändert. (energiegemeinschaften.gv.at)
  • Lokale Gemeinschaften teilen über das Niederspannungsnetz, regionale über das Mittelspannungsnetz. Laut Koordinationsstelle gibt es für neue BEG- und Peer-to-Peer-Modelle erst ab 1. Jänner 2027 reduzierte Netzentgelte. (energiegemeinschaften.gv.at)
Koordinationsstelle für EnergiegemeinschaftenOffizielle Anlaufstelle zu Energiegemeinschaften und gemeinsamer Energienutzung, mit Vorlagen, Tools und einer Plattform, um Gemeinschaften zum Beitreten zu finden.🔗 energiegemeinschaften.gv.at
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Heizen ohne Gasnetz

Fernwärme wird nicht von der E-Control reguliert, ihre Schlichtungsstelle ist für Fernwärme-Streitigkeiten nicht zuständig. Nach dem Preisgesetz kann die Behörde volkswirtschaftlich gerechtfertigte Fernwärmepreise bestimmen und Daten zur Preisprüfung verlangen.

  • Bei Streit mit einem Fernwärmeunternehmen kannst du dich an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte wenden; das Verfahren ist für Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos. (oesterreich.gv.at)
  • Preisbehörde nach dem Preisgesetz ist der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus; er kann die Landeshauptleute damit beauftragen. (ris.bka.gv.at)
Schlichtung für VerbrauchergeschäfteStaatlich anerkannte, kostenlose Schlichtung für Verbraucherstreitigkeiten ohne andere zuständige Stelle, etwa mit Fernwärmeunternehmen.📞 +43 (0)1 890 63 11🔗 verbraucherschlichtung.at
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Förderung für Wärmepumpe und Dämmung

Die Sanierungsoffensive 2026 des Bundes (Kesseltausch, Sanierungsbonus) ist ausgeschöpft, neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Auch bei „Sauber Heizen für Alle 2026“ kann man sich nicht mehr registrieren. Bestehende Registrierungen werden weiter bearbeitet.

  • Der Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung wurde mit 2. Februar 2026 eingestellt; danach gab es nur noch Registrierungen für den Kesseltausch, bis das Budget ausgeschöpft war. (sanierungsoffensive.gv.at)
  • Bundesförderungen lassen sich mit Förderungen deines Bundeslandes kombinieren. Informier dich über die Wohnbau- und Sanierungsförderung deines Landes, bevor du Arbeiten beauftragst. (oesterreich.gv.at)
  • „Sauber Heizen für Alle“ richtete sich an einkommensschwache Haushalte (z. B. Sozialhilfe, ORF-Befreiung), die im eigenen Haus Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromheizungen tauschen. Anträge nur mehr nach bereits erfolgter Registrierung. (umweltfoerderung.at)
Kommunalkredit Public Consulting (KPC) – UmweltförderungWickelt die Bundesförderungen für Heizungstausch und Sanierung für Private ab; hier findest du neue Förderaktionen.🔗 umweltfoerderung.at
Wohnbauförderungen der Bundesländer (oesterreich.gv.at)Offizielle Übersicht mit Links zu den Wohnbau- und Sanierungsförderungen der einzelnen Bundesländer.🔗 oesterreich.gv.at
Offizielle Quelle: oesterreich.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Nachzahlungen und Schätzrechnungen

Teilbeträge müssen auf Basis deines Vorjahresverbrauchs und des aktuellen Energiepreises berechnet werden. Auf jeder Rechnung steht, ob der Netzbetreiber abgelesen hat, du selbst, per Fernablesung, oder ob der Verbrauch rechnerisch ermittelt wurde.

  • Ohne Smart Meter muss dir der Netzbetreiber ermöglichen, deinen Zählerstand vierteljährlich selbst zu melden. (ris.bka.gv.at)
  • Du bekommst mindestens einmal im Jahr kostenlos eine Rechnung. Jahresrechnungen müssen spätestens sechs Wochen nach Vorliegen der Verbrauchsdaten gelegt werden. (ris.bka.gv.at)
  • Ergibt eine Rechnung eine Nachzahlung, müssen Netzbetreiber und Lieferant dir eine Ratenzahlung über bis zu 12 Monate ermöglichen. (ris.bka.gv.at)
  • Netzbetreiber und Lieferanten müssen Verbrauchs- und Abrechnungsdaten drei Jahre lang aufbewahren, damit Rechnungen nachträglich überprüft werden können. (ris.bka.gv.at)
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Prepaid-Zähler

Prepayment gibt es in der Grundversorgung: Gerätst du danach erneut in Zahlungsverzug, darf der Netzbetreiber abschalten, außer du verpflichtest dich zur Vorausverrechnung mittels Prepaymentzahlung für künftige Netznutzung und Lieferung.

  • Die Prepaymentfunktion muss auf deinen Wunsch deaktiviert werden, sobald du die Rückstände aus der Grundversorgung bei Lieferant und Netzbetreiber beglichen hast. (ris.bka.gv.at)
  • Bei Gas gilt dasselbe: Der Gasnetzbetreiber darf die Prepaymentzahlung nur aus sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. (ris.bka.gv.at)
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Energiekosten für Mieter

In Gebäuden mit mindestens vier Nutzungsobjekten und gemeinsamer Heizung gilt das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG): 55 bis 85 % der Energiekosten werden nach Verbrauch aufgeteilt. Die Abrechnung muss binnen sechs Monaten nach der Abrechnungsperiode kommen.

  • Erhebe binnen sechs Monaten nach Rechnungslegung schriftlich begründete Einwendungen, sonst gilt die Abrechnung als genehmigt. (ris.bka.gv.at)
  • Du kannst die Belege mindestens vier Wochen lang einsehen. Bei fernablesbaren Zählern oder Heizkostenverteilern bekommst du mindestens monatlich eine Verbrauchsinformation. (ris.bka.gv.at)
  • Streitigkeiten entscheidet das Bezirksgericht im Außerstreitverfahren. Hat deine Gemeinde eine Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten, musst du dich zuerst dorthin wenden. (ris.bka.gv.at)
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Schutzbedürftige Kunden und Medizingeräte

Stromlieferanten, die unter das Energieeffizienzgesetz fallen, müssen kostenlose Anlauf- und Beratungsstellen betreiben, auch zu Leistbarkeit, Grundversorgung und Energiearmut, und auf ihrer Website geschulte Ansprechpersonen für Härtefälle nennen.

  • Jede Mahnung vor einer Abschaltung muss auf diese Anlauf- und Beratungsstellen hinweisen. (ris.bka.gv.at)
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Netzanschluss

Den Antrag stellst du beim Netzbetreiber. Er muss dir binnen zwei Wochen nach vollständiger schriftlicher Anfrage einen schriftlichen Kostenvoranschlag schicken und auf einen vollständigen Antrag auf Netzzutritt binnen zwei Wochen mit einem konkreten Vorschlag reagieren.

  • Für Anlagen im Niederspannungsnetz muss die Betriebserlaubnis binnen vier Wochen erteilt werden, für Erzeugungsanlagen bis 20 kW binnen zwei Wochen. (ris.bka.gv.at)
  • Ökostromanlagen bis 20 kW, etwa PV-Anlagen, zeigst du dem Netzbetreiber nur an; er kann nur binnen vier Wochen nach vollständiger Anzeige widersprechen. PV bis 15 kW am bestehenden Anschluss kostet kein zusätzliches Netzanschlussentgelt. (ris.bka.gv.at)
  • Anfragen und Beschwerden muss der Netzbetreiber binnen fünf Arbeitstagen beantworten; bleibt eine Beschwerde offen, muss er auf das Schlichtungsverfahren der E-Control hinweisen. (ris.bka.gv.at)
Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-09-30

Verbraucherorganisation

Verein für Konsumenteninformation (VKI)

Geprüft: 2026-09-27

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