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Gesundheit · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

💜 Ich pflege ein Familienmitglied — welche Unterstützung bekomme ich, und wo?

Direkte Antwort

Angehörige zu pflegen ist Arbeit, und die meisten Länder erkennen das inzwischen an mit Verhinderungspflege, Pflegegeld, Freistellungsrechten und kostenloser Beratung — aber nur, wenn du fragst. Sozialdienst der Gemeinde / Pro Senectute / Pro Infirmis (proinfirmis.ch) begutachtet die gepflegte Person und deinen eigenen Bedarf und schaltet Haushaltshilfe und Entlastung frei; Deine Krankenkasse / Ombudsstelle Krankenversicherung (041 226 10 10) ist die Organisation für pflegende Angehörige in der Schweiz mit praktischem Rat, Gruppen und Hilfe beim Papierkram; Gemeindeverwaltung / Stadtverwaltung (ch.ch) kümmert sich um örtliche Angebote und in vielen Ländern um das Pflegegeld.

Zuerst anrufenSozialdienst der Gemeinde / Pro Senectute / Pro Infirmis
Melden beiDeine Krankenkasse / Ombudsstelle Krankenversicherung
Wenn das nicht hilftGemeindeverwaltung / Stadtverwaltung

🗣️ Was du sagst

„Ich pflege meine/n [Angehörige/n] mit [Erkrankung] etwa [Stunden] pro Woche. Ich möchte eine Bedarfsermittlung für diese Person und eine Einschätzung meiner eigenen Situation als Pflegende/r sowie Informationen zu Verhinderungspflege, Leistungen und Freistellung von der Arbeit.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Beide Einschätzungen beantragenFür die gepflegte Person und für dich. Die Einschätzung für Pflegende vergessen viele — sie öffnet Entlastung und Geld.
  2. Mit Deine Krankenkasse / Ombudsstelle Krankenversicherung sprechenSie kennen die örtlichen Regeln, die Formulare und die Kniffe; Gruppen halten dich bei Verstand.
  3. GeldPflegegeld oder ein persönliches Budget, aus dem die gepflegte Person dich bezahlen kann; Rentenanrechnung von Pflegezeiten in mehreren Ländern.
  4. ArbeitEU-Regeln geben Pflegenden Freistellung und das Recht auf flexible Arbeit; der Arbeitgeber muss schriftlich antworten.
  5. EntlastungTagespflege, Kurzzeitpflege, Ersatzpflege zu Hause — über Sozialdienst der Gemeinde / Pro Senectute / Pro Infirmis oder Gemeindeverwaltung / Stadtverwaltung. Nimm sie, bevor du ausbrennst, nicht danach.

📇 Alle Kontaktdaten

Sozialdienst der Gemeinde / Pro Senectute / Pro InfirmisSozialhilfe, Betreuung, Unterstützung bei BehinderungFür Pflege- und Unterstützungsleistungen🔗 www.proinfirmis.ch
Deine Krankenkasse / Ombudsstelle KrankenversicherungKostenübernahme, Arztsuche, Streit mit der KasseFür Fragen zur Versorgung und zu Leistungen📞 041 226 10 10🔗 www.om-kv.ch
Gemeindeverwaltung / StadtverwaltungEinwohnerdienste, Ordnung, Lärm, Abfall, FundbüroFür alles, was die Gemeinde regelt🔗 www.ch.ch
AHV/IV-Ausgleichskasse / SVAAHV, IV, Ergänzungsleistungen, RückforderungenBei Leistungsverfügungen und Rückforderungen🔗 www.ahv-iv.ch

❓ Häufige Fragen

Kann ich fürs Pflegen bezahlt werden?

In vielen Ländern ja, über ein persönliches Budget oder direktes Pflegegeld; Bedingungen und Beträge unterscheiden sich. Deine Krankenkasse / Ombudsstelle Krankenversicherung erklärt das örtliche System.

Ich kann nicht mehr

Genau das Sozialdienst der Gemeinde / Pro Senectute / Pro Infirmis sagen — es löst Notfall-Entlastung aus. Und mit dem Hausarzt sprechen; Erschöpfung von Pflegenden ist eine medizinische Frage.

Zählt Pflege für meine Rente?

Mehrere Länder rechnen Pflegezeiten an; bei der Rentenstelle oder Deine Krankenkasse / Ombudsstelle Krankenversicherung fragen.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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