Strom & Gas in der Schweiz: deine Rechte
Die Regeln, die dich als Strom- und Gaskunde in der Schweiz schützen, und wer dir weiterhilft. Jede Angabe ist an einer offiziellen Quelle geprüft.
Worum geht es?
Alles auf einen Blick
Der Markt
Haushalte und KMU unter 100 MWh Jahresverbrauch können ihren Stromlieferanten nicht wählen: Sie sind in der Grundversorgung des lokalen Netzbetreibers. Die volle Öffnung ist mit dem Stromabkommen mit der EU geplant (unterzeichnet März 2026, im Parlament). Für Gas fehlt noch ein Gesetz.
Regulierungsbehörde
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom
Preise vergleichen offiziell
Strompreis-Webseite der ElCom
Anbieter wechseln
Haushalte können den Stromlieferanten nicht wechseln; nur Kunden über 100'000 kWh im Jahr haben Marktzugang. Beim Gas hat die WEKO 2020 entschieden, dass auch Kleinkunden grundsätzlich wählen dürfen, ein landesweiter Rahmen fehlt aber; ein Gasversorgungsgesetz war 2025 in der Vernehmlassung.
Preiserhöhungen
Die Stromtarife der Grundversorgung gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Netzbetreiber müssen sie bis Ende August bekanntgeben; sie gelten ab 1. Januar und dürfen unterjährig nicht angepasst werden. Erhöhungen sind zu begründen. Ein Wechselrecht gibt es mangels Wahlfreiheit nicht.
Regulierter Preis
Der lokale Netzbetreiber legt den Tarif anhand seiner Netz- und Energiekosten fest; die ElCom kann ihn prüfen und bei unzulässigen Kosten Kürzungen anordnen. Verdacht auf überhöhte Tarife kannst du der ElCom melden; Vergleich auf der Strompreis-Webseite.
Hilfe bei knappem Geld
Ein nationaler Sozialtarif für Strom wurde nicht gefunden. Bei Zahlungsproblemen wende dich an den Sozialdienst deiner Gemeinde oder deines Kantons.
Schutz vor Sperre
Das Bundesrecht regelt Sperren wegen offener Rechnungen nicht klar; teils gelten kantonale oder kommunale Vorschriften. Laut Bundesgericht ist eine Abschaltung ein schwerer Eingriff und nur nach vorheriger Androhung zulässig. Fernabschaltung per Smartmeter braucht deine separate Zustimmung.
Wenn dein Anbieter pleitegeht
Haushalte werden in der Grundversorgung immer vom lokalen Netzbetreiber beliefert; ein Lieferantenausfall betrifft sie daher nicht. Die Ersatzversorgung (für Marktkunden ohne Lieferanten) ist gesetzlich nicht geregelt.
Stromausfall
Bei einem Stromausfall wende dich an deinen lokalen Netzbetreiber (Elektrizitätswerk). In der Schweiz gibt es rund 590 Netzbetreiber; Deinen findest du nach Gemeinde auf der Strompreis-Webseite der ElCom.
Widerrufsfrist
Bei Haustürgeschäften (auch auf der Strasse oder an Werbeveranstaltungen) und Telefonverträgen kannst du innert 14 Tagen widerrufen, wenn der Wert über 100 Franken liegt. Für Online-Käufe gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Smart Meter
Netzbetreiber müssen bis Ende 2027 mindestens 80 Prozent der alten Zähler durch Smartmeter ersetzen. Verweigern kannst du den Einbau nicht; akzeptiert der Netzbetreiber eine Verweigerung, darf er Mehrkosten für die Ablesung verrechnen (ca. 90–120 Franken pro Jahr gelten als üblich).
Solaranlage
Der Netzbetreiber muss überschüssigen Solarstrom abnehmen. Seit 1. Januar 2026 gilt ohne andere Vereinbarung der vom BFE quartalsweise publizierte Referenzmarktpreis, mit Mindestvergütungen je nach Anlagengrösse. Mit dem Stromabkommen sollen diese für Anlagen unter 150 kW entfallen.
Kostenlose Energieberatung
Das Bundesprogramm EnergieSchweiz listet kantonale, regionale und kommunale Energieberatungsstellen nach Postleitzahl und zeigt, welche Beratung kostenlos ist. Themen: Energiesparen, Heizung, Photovoltaik, Förderbeiträge.
Festpreis und dynamischer Tarif
Haushalte unter 100 MWh Jahresverbrauch bleiben in der Grundversorgung ihres lokalen Netzbetreibers; eine Wahl zwischen Fest- und dynamischen Lieferverträgen gibt es daher nicht. Die Grundversorgungstarife werden pro Kalenderjahr festgelegt und bleiben laut Gesetz mindestens ein Jahr fest.
- Seit dem Tarifjahr 2026 darf der Netzbetreiber einen dynamischen Netztarif, der sich nach der erwarteten Netzbelastung des Folgetags richtet, als Standardtarif einführen. Dann muss er zusätzlich einen Wahltarif anbieten, der dem bisherigen Standardtarif entspricht. (elcom.admin.ch)
- Dynamische Tarife setzen einen Smartmeter voraus. Hast du noch keinen, gilt für dich weiterhin die bisherige Tarifstruktur. (elcom.admin.ch)
- Dynamische Energietarife als Wahltarife in der Grundversorgung schliesst die ElCom nicht aus; die Vorgaben zu Beschaffung und Energietarifen müssen aber eingehalten werden. Frag deinen Netzbetreiber, ob er einen anbietet. (elcom.admin.ch)
Energy Sharing und Energiegemeinschaften
Es gibt drei Modelle: den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV (seit 2018, ohne öffentliches Netz), den virtuellen ZEV (seit 2025, über die Anschlussleitungen bis zum gemeinsamen Netzanschlusspunkt) und seit 1. Januar 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die Strom über das öffentliche Netz teilen.
- Die Regeln zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. (admin.ch)
- Eine LEG braucht eine Produktionsleistung von mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden. Alle müssen im selben Netzgebiet sein und dürfen nicht über 36 kV angeschlossen sein. Bildung und Auflösung sind dem Netzbetreiber drei Monate im Voraus auf Monatsende zu melden. (fedlex.admin.ch)
- Für den innerhalb einer LEG geteilten Strom gibt es einen Abschlag nur auf dem Netznutzungstarif, nicht auf dem Messtarif. (elcom.admin.ch)
- Mieterinnen und Mietern im ZEV dürfen nur die tatsächlichen Kosten verrechnet werden, pro Kilowattstunde Solarstrom nicht mehr, als sie beim Stromversorger zahlen würden. Alternativ ist eine Pauschale von 80 Prozent des externen Standardprodukts zulässig. (energieschweiz.ch)
Heizen ohne Gasnetz
In der Schweiz gibt es über 1000 Fernwärmenetze, die sich bei Eigentum, Grösse und Tarifen stark unterscheiden. Der Preisüberwacher beobachtet die Fernwärmepreise und nutzt dies, um missbräuchlich hohe Preise zu beseitigen.
- Einen Preis, den du für missbräuchlich hältst, kannst du dem Preisüberwacher per Online-Formular melden. Er prüft Preise, die nicht durch freien Wettbewerb entstehen, etwa bei marktmächtigen Unternehmen oder dem Staat. (preisueberwacher.admin.ch)
Förderung für Wärmepumpe und Dämmung
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert energetische Massnahmen wie Wärmedämmung und Wärmepumpen. Die Förderbedingungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das Gesuch reichst du bei der Bearbeitungsstelle des Kantons ein, in dem die Liegenschaft steht.
- Das Gesuch unbedingt vor Baubeginn einreichen. Nachträglich eingereichte Fördergesuche können nicht berücksichtigt werden. (dasgebaeudeprogramm.ch)
- Sanierungskosten für rationelle Energienutzung oder erneuerbare Energien kannst du nach Abzug der Fördergelder bei der direkten Bundessteuer abziehen. (dasgebaeudeprogramm.ch)
Energiekosten für Mieter
Der Vermieter darf nur die Nebenkosten verrechnen, die im Mietvertrag aufgeführt sind, meist mit monatlichen Akontozahlungen und einer jährlichen Abrechnung der tatsächlichen Kosten. Auf Verlangen muss er dir Einsicht in die Belege gewähren.
- Vor einem Gerichtsverfahren kommt ein Mietstreit vor die Schlichtungsbehörde. Sie besteht aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und einer paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. (bwo.admin.ch)
- Gibt es in deinem Haus einen ZEV, gehören Streitigkeiten mit dem Eigentümer über den Solarstrompreis vor die Zivilgerichte; die Schlichtungsbehörden in Mietsachen können angerufen werden. (elcom.admin.ch)
Netzanschluss
Netzbetreiber müssen alle Endverbraucher in Bauzonen sowie ganzjährig bewohnte Liegenschaften ausserhalb der Bauzone anschliessen. Die Kantone bezeichnen die Netzgebiete. Streitigkeiten über Netzzugang und Netznutzungsbedingungen entscheidet die ElCom.