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Verkehr · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🚗 Mein Auto wurde angefahren und der Fahrer ist weggefahren — wer zahlt, und an wen wende ich mich?

Direkte Antwort

Innerhalb von 24 Stunden bei Kantonspolizei — Suisse ePolice (suisse-epolice.ch) anzeigen — für die Versicherung und für die Suche: Kameras, Zeugen und Lackspuren finden mehr Fahrer, als man denkt. Wird der Fahrer nie gefunden, zahlt Nationales Versicherungsbüro / Nationaler Garantiefonds (NGF) (044 628 89 30) — der Garantiefonds für die Schweiz — für Personenschäden und unter Bedingungen für Fahrzeugschäden. Deine eigene Vollkasko zahlt zuerst, wenn du eine hast; lehnt der Versicherer ab oder verzögert, entscheidet Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA (044 211 30 90).

Zuerst anrufenKantonspolizei — Suisse ePolice
Melden beiNationales Versicherungsbüro / Nationaler Garantiefonds (NGF)
Wenn das nicht hilftOmbudsman der Privatversicherung und der SUVA

🗣️ Was du sagst

„Am [Datum] um [Uhrzeit] wurde mein Auto [Kennzeichen] in [Ort] von [Beschreibung / Kennzeichen, falls bekannt] angefahren, der/die den Unfallort verlassen hat. Schaden: [was]. Zeugen: [Namen]. Fotos anbei. Ich möchte Anzeige erstatten und das Aktenzeichen für Versicherung und Garantiefonds erhalten.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. UnfallortFotos von Schaden, Position, Lackspuren, Kameras in der Nähe. Passanten nach ihrer Nummer fragen.
  2. Anzeige bei Kantonspolizei — Suisse ePoliceInnerhalb von 24 Stunden; in vielen Ländern online. Die Anzeige verlangen Fonds und Versicherer.
  3. VersichererVollkasko deckt es; den Schaden mit der Polizeinummer melden. Nur Haftpflicht: zum Fonds.
  4. Garantiefonds: Nationales Versicherungsbüro / Nationaler Garantiefonds (NGF)Personenschäden immer; Fahrzeugschäden meist unter Bedingungen (identifiziertes Fahrzeug oder Personenschaden dazu). Fristen gelten.
  5. Geparktes Auto beschädigt vorgefundenGleicher Weg; anzeigen und vor dem Wegfahren nach Zettel oder Zeugen suchen.

📇 Alle Kontaktdaten

Kantonspolizei — Suisse ePoliceAnzeige online oder auf dem PostenImmer; das Aktenzeichen brauchst du für die Bank🔗 www.suisse-epolice.ch
Nationales Versicherungsbüro / Nationaler Garantiefonds (NGF)Entschädigung bei Fahrerflucht und unversicherten FahrzeugenWenn der Verursacher unbekannt oder nicht versichert ist📞 044 628 89 30🔗 www.nbi-ngf.ch
Ombudsman der Privatversicherung und der SUVAKostenlose Vermittlung bei Streit mit VersicherernNach Ablehnung durch den Versicherer📞 044 211 30 90🔗 www.ombudsman-assurance.ch
Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen)Gesetzliche Opferhilfe: Beratung, Soforthilfe, EntschädigungNach jeder Straftat🔗 www.opferhilfe-schweiz.ch

❓ Häufige Fragen

Steigt mein Beitrag?

Ein Vollkaskoschaden bei Unfallflucht gilt meist als unverschuldet; Police prüfen und Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA fragen, wenn der Versicherer zurückstuft.

Der Fahrer hat einen Zettel hinterlassen — kann ich dem trauen?

Fahrer und dessen Versicherer schriftlich kontaktieren; sind die Angaben falsch, als Unfallflucht anzeigen.

Ich war mit dem Fahrrad unterwegs

Genauso: Polizeianzeige, dann der Fonds für Personenschäden — Radfahrer und Fußgänger sind genau die, für die er da ist.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

Erkennst du deine eigene Suche? Die Antwort oben deckt alle diese Varianten ab.

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  • “geparktes auto beschädigt unbekannter versicherung”

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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