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Wohnen · Liechtenstein
Aktualisiert September 2026

🔑 Vermieter gibt die Kaution nicht zurück — an wen wende ich mich?

Direkte Antwort

Zuerst eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Frist (14 Tage sind üblich) und deiner Bankverbindung — die meisten Kautionen kommen in dieser Phase zurück. Passiert nichts, ist Schlichtungsstelle für Mietsachen (llv.li) die Stelle für Miet- und Kautionsstreit in Liechtenstein. Für Beratung, was du verlangen kannst und was der Vermieter abziehen darf: Konsumentenschutz (AVW) — Mietrecht (+423 236 68 71). Letzter Schritt ist das Gericht, meist ohne Anwalt möglich.

Zuerst anrufenSchlichtungsstelle für Mietsachen
Melden beiKonsumentenschutz (AVW) — Mietrecht
Wenn das nicht hilftLandgericht — Mahnverfahren

🗣️ Was du sagst

„Mein Mietverhältnis in [Adresse] endete am [Datum]. Die Kaution von … € wurde nicht zurückgezahlt, eine Abrechnung habe ich nicht erhalten. Ich fordere den vollen Betrag binnen 14 Tagen auf [IBAN]. Andernfalls wende ich mich an Schlichtungsstelle für Mietsachen.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Schreiben, nicht anrufenDatierter Brief oder E-Mail mit Betrag, Auszugsdatum, Bankverbindung und 14-Tage-Frist. Versandnachweis aufheben.
  2. Beweise sammelnUnterschriebener Mietvertrag, Übergabeprotokolle bei Ein- und Auszug, Fotos mit Datum, Nachweis der Kautionszahlung.
  3. Konsumentenschutz (AVW) — Mietrecht fragen, was giltWelche Abzüge erlaubt sind (Mietrückstand, Schäden über normale Abnutzung hinaus) und welche nicht (Neuanstrich, normale Abnutzung, nicht vereinbarte Reinigung).
  4. Bei Schlichtungsstelle für Mietsachen einreichenDie Schlichtungs- oder Mieterstelle klärt das ohne Anwalt, meist in Wochen.
  5. Gericht als letzter WegFür genau diese Beträge gibt es das Mahnverfahren bzw. die Klage beim Amtsgericht; verliert der Vermieter, trägt er die Kosten.

📇 Alle Kontaktdaten

Schlichtungsstelle für MietsachenKostenlose Schlichtung bei Mietstreitigkeiten, ohne AnwaltWenn die Aufforderung nicht gewirkt hat🔗 www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-volkswirtschaft/konsumentenschutz/mietrecht
Konsumentenschutz (AVW) — MietrechtBeratung zu Kaution, Abzügen und FristenBevor Sie schreiben📞 +423 236 68 71🔗 www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-volkswirtschaft/konsumentenschutz
Landgericht — MahnverfahrenZahlungsbefehl ohne AnwaltAls letzter Schritt, mit klarer Forderung🔗 www.gerichte.li

❓ Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter brauchen?

Eine „angemessene Prüffrist“ nach der Übergabe — in der Regel bis etwa sechs Monate für die Abrechnung, aber nicht länger als nötig. Konsumentenschutz (AVW) — Mietrecht kennt die Rechtsprechung in Liechtenstein.

Darf er die Kaution für den Neuanstrich behalten?

Nicht für normale Abnutzung. Schäden über den normalen Gebrauch hinaus, Mietrückstände oder Nebenkosten und vereinbarte Reinigung dürfen abgezogen werden — einzeln aufgelistet, mit Belegen.

Ich habe keinen schriftlichen Mietvertrag

Du hast trotzdem ein Mietverhältnis und Anspruch auf die Kaution. Überweisungen, Nachrichten und Zeugen belegen die Vereinbarung.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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