Strom & Gas in Liechtenstein: deine Rechte
Die Regeln, die dich als Strom- und Gaskunde in Liechtenstein schützen, und wer dir weiterhilft. Jede Angabe ist an einer offiziellen Quelle geprüft.
Worum geht es?
Alles auf einen Blick
Der Markt
Als EWR-Staat können Kunden in Liechtenstein seit 2005 ihren Stromlieferanten frei wählen, auch aus dem Ausland. Die LKW betreiben Netz und Zähler für alle, unabhängig vom Lieferanten. Alle Haushalte haben Anspruch auf eine Grundversorgung mit Elektrizität.
Regulierungsbehörde
Kommission für Energiemarktaufsicht
Schlichtung
Schlichtungsstelle nach Elektrizitätsmarkt- und Gasmarktgesetz (Kommission für Energiemarktaufsicht) · kostenlos
Versuch zuerst, dich mit dem Unternehmen zu einigen – sonst kann die Schlichtungsstelle die Beschwerde ablehnen. Danach stellst du einen schriftlichen Antrag bei der Kommission für Energiemarktaufsicht als Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist kostenlos.
Anbieter wechseln
Kündigst du deinen Stromliefervertrag fristgerecht, darf der Netzbetreiber weder dir noch den Lieferanten Kosten für den Wechsel verrechnen. Der Wechsel muss innerhalb von drei Wochen erfolgen; du hast Anspruch auf alle deine Verbrauchsdaten.
Preiserhöhungen
Die LKW geben Änderungen der Preislisten so rechtzeitig bekannt, dass du innerhalb der Kündigungsfrist (30 Tage, schriftlich, auf Ende des Folgemonats) kündigen kannst. Ohne Kündigung gelten die Änderungen als genehmigt. Der Festpreis LKWclassic wird jährlich angepasst.
Regulierter Preis
Jeder Haushalt hat einen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung mit Elektrizität. Der Jahres-Festpreistarif LKWclassic kostet ab 1.1.2026 10.70 Rp./kWh (Einheitstarif), ab 1.1.2027 9.90 Rp./kWh, zuzüglich Netznutzung. Ob Grundversorgungspreise reguliert sind, wurde nicht überprüft.
Schutz vor Sperre
Bezahlst du trotz Mahnung nicht, stellen die LKW die Netznutzung zwei Wochen nach schriftlicher Ankündigung ein – ausser die Folgen wären unverhältnismässig und du wirst voraussichtlich zahlen. Nach Wegfall des Grundes und Kostenersatz wird rasch wieder angeschlossen.
Wenn dein Anbieter pleitegeht
Hast du keinen gültigen Energielieferungsvertrag (z. B. weil dein Lieferant ausfällt), wirst du von den LKW im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert. Die Bedingungen genehmigt die Regulierungsbehörde; die LKW veröffentlichen sie.
Stromausfall
Bei einem Stromausfall erreichst du den LKW-Pikettdienst rund um die Uhr. Bei einer Unterbrechung von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen oder Einschränkungen von mehr als drei Wochen setzen die LKW die Netznutzungspreise angemessen herab.
Widerrufsfrist
Hast du ausserhalb der Geschäftsräume des Unternehmers unterschrieben (z. B. an der Haustür oder nach Ansprechen auf der Strasse), kannst du binnen 14 Tagen zurücktreten. Fern- und Auswärtsgeschäfte regelt zudem ein eigenes Gesetz.
Smart Meter
Die LKW setzen bereits Smart Meter ein und ersetzen sie von 2026 bis 2031 gemeindeweise durch eine neue Generation. Der Zählerwechsel ist kostenlos, du wirst vorher schriftlich informiert. Ein Recht auf Ablehnung wird nicht erwähnt.
Solaranlage
Netzbetreiber müssen erneuerbaren Strom abnehmen und einen marktorientierten Preis vergüten. PV-Anlagen von 1–250 kW erhalten einen Ausgleichsbeitrag, wenn der Marktpreis unter der Mindestvergütung von 6–10 Rappen/kWh liegt. Antrag bei der Energiefachstelle.
Kostenlose Energieberatung
Die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft berät Private gebührenfrei zu effizienter Energienutzung und erneuerbaren Energien und ist für die Energieförderung zuständig.
Festpreis und dynamischer Tarif
Du kannst deinen Stromlieferanten frei wählen. Die LKW bieten den Festpreistarif LKWclassic (jährlich fixiert) und seit 1. Januar 2025 zwei dynamische Tarife auf Basis der Börsenpreise an: LKWflex mit monatlich und LKWfree mit stündlich angepassten Preisen.
- Im September 2026 hat der Landtag in zweiter Lesung eine Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) zur Umsetzung der EU-Strommarktregeln verabschiedet. Das Inkrafttreten war noch nicht bestätigt. (landtag.li)
Heizen ohne Gasnetz
Erdgas sowie Nah- und Fernwärme liefert die Anstalt Liechtenstein Wärme. Sie veröffentlicht eine Karte der bestehenden und geplanten Wärmenetzgebiete und berät dich persönlich zu einem Anschluss.
Förderung für Wärmepumpe und Dämmung
Nach dem Energieeffizienzgesetz (EEG) fördert das Land die Wärmedämmung bestehender Bauten, Minergie-Bauten, energieeffiziente und ökologische Heizungen und Warmwasseranlagen, Sonnenkollektoren und erneuerbaren Strom. Anträge gehen an die Energiefachstelle; viele Gemeinden zahlen zusätzlich.
- Jede Massnahme wird nur einmal gefördert; eine erneute Förderung derselben Massnahme ist erst nach 20 Jahren möglich. (gesetze.li)
- Den Antrag für eine Wärmepumpen-Förderung stellst du in Papierform. Viele Gemeinden leisten zusätzlich zum Landesbeitrag einen eigenen Beitrag. (energiebuendel.li)
E-Auto zu Hause laden
Vor Beginn der Arbeiten ist den LKW als Netzbetreiber eine Installationsanzeige einzureichen. Ladestationen für Elektrofahrzeuge brauchen ein separates Anschlussgesuch; Wallboxen ab 11 kW (16 A, dreipolig) sind in jedem Fall meldepflichtig.
Nachzahlungen und Schätzrechnungen
Fehler und Irrtümer bei Rechnungen und Zahlungen können innert der gesetzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren richtiggestellt werden. Lässt sich eine Fehlmessung genau bestimmen, werden die Abrechnungen für diese Dauer korrigiert, höchstens aber für 5 Jahre.
- Die LKW lesen die Zähler ab und stellen in regelmässigen Abständen Rechnung; sie dürfen auch Akontorechnungen nach dem geschätzten Verbrauch stellen. (lkw.li)
- Zweifelst du an deinem Zähler, kannst du eine Prüfung durch ein Eichamt verlangen. Liegt der Zähler ausserhalb der gesetzlichen Toleranz, zahlen die LKW die Prüfung, sonst du. (lkw.li)
Netzanschluss
Die LKW verrechnen dem Liegenschaftseigentümer einen Netzanschlussbeitrag und einen Netzkostenbeitrag nach den Kosten eines effizient betriebenen Netzes. Die Kommission für Energiemarktaufsicht genehmigt Netzanschluss- und Netznutzungspreise.
- Für Neuanlagen oder Änderungen am bestehenden Netzanschluss ist den LKW frühzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanzeige einzureichen. (lkw.li)