Telefon & Internet in Liechtenstein: deine Rechte
Die Regeln, die dich als Telefon- und Internetkunde in Liechtenstein schützen, und wer dir weiterhilft. Jede Angabe haben wir anhand einer offiziellen Quelle geprüft.
Worum geht es?
Alles auf einen Blick
Regulierungsbehörde
Amt für Kommunikation (AK)
Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation in Liechtenstein. Sie beaufsichtigt die Anbieter und ist die offizielle Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Telefon- oder Internetanbietern.
Kostenlose Schlichtung
Schlichtungsstelle nach der Kommunikationsgesetzgebung (Amt für Kommunikation) · Gebühr möglich
Was du zuerst tun solltest: Versuch zuerst, dich mit dem Anbieter zu einigen, und notiere, wann und mit wem. Im Online-Formular des AK musst du diesen Einigungsversuch bestätigen. Beim Antrag zahlst du im Voraus einen Beitrag von CHF 50.
Frist: Das AK muss dir das Ergebnis innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der vollständigen Beschwerde mitteilen (AStG Art. 13). Bestrittene Rechnung: Verlange innert 3 Monaten ab Rechnungsdatum eine Überprüfung beim Anbieter und beantrage innert 3 Monaten nach seiner Antwort die Schlichtung (VKND Art. 27).
Angebote vergleichen
Einen offiziellen, staatlichen Preisvergleich für Telefon und Internet in Liechtenstein haben wir nicht gefunden.
Verbraucherorganisation
Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Konsumentenschutz (Anlaufstelle für Konsumentenfragen)
Das Gesetz
Gesetz über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG), LGBl. 2023 Nr. 216, in Kraft seit 1. Februar 2025, mit der Verordnung über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (VKND), LGBl. 2025 Nr. 52
Dieses Gesetz setzt die EU-Regeln für Telefon- und Internetdienste in nationales Recht um.