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Arbeit · Liechtenstein
Aktualisiert September 2026

💼 Mein Arbeitgeber zahlt den Lohn nicht — an wen wende ich mich?

Direkte Antwort

Ausstehender Lohn ist der eine Streit, bei dem Warten dich Geld kostet: Ansprüche verfallen. Schriftlich beim Arbeitgeber mit Betrag und kurzer Frist mahnen, dann Amt für Volkswirtschaft — Arbeitnehmerschutz (+423 236 68 71) — die Stelle, die in Liechtenstein das Arbeitsrecht durchsetzt. Die Gewerkschaft, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband (LANV) (+423 399 38 38), vertritt Mitglieder, oft auch Neumitglieder. Ist der Arbeitgeber zahlungsunfähig, zahlt Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherung) die letzten Monate aus dem Insolvenzgeld. Verträge, Lohnzettel und Stunden aufbewahren.

Zuerst anrufenAmt für Volkswirtschaft — Arbeitnehmerschutz
Melden beiLiechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband (LANV)
Wenn das nicht hilftInsolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherung)

🗣️ Was du sagst

„Mein Lohn für [Monat] in Höhe von … € brutto war am [Datum] fällig und wurde nicht gezahlt. Ich fordere die Zahlung binnen 7 Tagen. Andernfalls schalte ich Amt für Volkswirtschaft — Arbeitnehmerschutz ein und mache Zinsen und Kosten geltend.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Schriftlich mahnenBetrag, Zeitraum, Fälligkeit, 7-Tage-Frist. Jede Nachricht zum Thema Lohn aufbewahren.
  2. Beweise sammelnVertrag, Lohnzettel, Kontoauszüge, eigene Aufzeichnung der Stunden und Tage, Chatnachrichten aus der Arbeit.
  3. Bei Amt für Volkswirtschaft — Arbeitnehmerschutz meldenBeschwerden sind vertraulich; die Behörde kann kontrollieren und Bußgelder verhängen. Kostet nichts.
  4. Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband (LANV) an deiner SeiteGewerkschaften kennen den Tarifvertrag, der einen höheren Lohn vorsehen kann als dein Vertrag, und vertreten dich vor dem Arbeitsgericht.
  5. Arbeitgeber insolvent? Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherung)Das Insolvenzgeld deckt bis zu drei Monate ausstehenden Lohn — schnell beantragen, die Fristen sind kurz.

📇 Alle Kontaktdaten

Amt für Volkswirtschaft — ArbeitnehmerschutzAufsicht über Arbeitgeber, Beratung zum ArbeitsrechtSobald der Lohn überfällig ist📞 +423 236 68 71🔗 www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-volkswirtschaft/arbeit
Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband (LANV)Rechtsberatung und Vertretung für MitgliederFür Mitglieder; Beitritt sofort möglich📞 +423 399 38 38🔗 www.lanv.li
Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherung)Zahlt Lohn für bis zu 4 Monate bei KonkursInnert 60 Tagen nach Konkurseröffnung🔗 www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-volkswirtschaft/arbeitslosenversicherung

❓ Häufige Fragen

Darf ich die Arbeit verweigern, bis ich bezahlt werde?

Ja, nach schriftlicher Ankündigung und bei erheblichem Rückstand (Zurückbehaltungsrecht) — vorher mit Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband (LANV) abstimmen, damit es nicht als Arbeitsverweigerung gilt.

Ich habe ohne Vertrag gearbeitet

Du bist trotzdem Arbeitnehmer. Nachrichten, Stunden, Kollegen und Zahlungen belegen das Arbeitsverhältnis; die Behörde kann den Mindestlohn durchsetzen.

Wie viel Zeit habe ich?

Ausschlussfristen sind kurz — oft drei Monate laut Arbeits- oder Tarifvertrag, sonst drei Jahre Verjährung. Jetzt handeln.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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