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Strom & Gas · die Schweiz
Geprüft 2026-09-30

🏘️ Kann ich in der Schweiz Solarstrom mit Nachbarn teilen oder einer Energiegemeinschaft beitreten?

Die kurze Antwort

Beim Energy Sharing nutzen Haushalte Strom aus einer gemeinsamen Anlage, vom Nachbarn oder aus einem Gemeinschaftsprojekt. Ob und wie das geht, hängt von den nationalen Regeln ab.

📜 Die Regeln in der Schweiz

Energy Sharing und Energiegemeinschaften

Es gibt drei Modelle: den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV (seit 2018, ohne öffentliches Netz), den virtuellen ZEV (seit 2025, über die Anschlussleitungen bis zum gemeinsamen Netzanschlusspunkt) und seit 1. Januar 2026 lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG), die Strom über das öffentliche Netz teilen.

  • Die Regeln zu den lokalen Elektrizitätsgemeinschaften sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. (admin.ch)
  • Eine LEG braucht eine Produktionsleistung von mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller Teilnehmenden. Alle müssen im selben Netzgebiet sein und dürfen nicht über 36 kV angeschlossen sein. Bildung und Auflösung sind dem Netzbetreiber drei Monate im Voraus auf Monatsende zu melden. (fedlex.admin.ch)
  • Für den innerhalb einer LEG geteilten Strom gibt es einen Abschlag nur auf dem Netznutzungstarif, nicht auf dem Messtarif. (elcom.admin.ch)
  • Mieterinnen und Mietern im ZEV dürfen nur die tatsächlichen Kosten verrechnet werden, pro Kilowattstunde Solarstrom nicht mehr, als sie beim Stromversorger zahlen würden. Alternativ ist eine Pauschale von 80 Prozent des externen Standardprodukts zulässig. (energieschweiz.ch)
Offizielle Quelle: energieschweiz.ch · Geprüft 2026-09-30

🪜 Schritt für Schritt

  1. Prüfen, was erlaubt istUnten stehen die Möglichkeiten in der Schweiz: Teilen im selben Gebäude, in der näheren Umgebung oder über eine Energiegemeinschaft.
  2. Projekt oder Mitstreiter findenFrag bei der Gemeinde, der Hausverwaltung oder den anderen Eigentümern im Haus nach, ob es ein Projekt gibt oder eines geplant ist.
  3. Zähler und Vertrag prüfenFürs Teilen brauchst du meist einen Smart Meter und eine Anmeldung beim Netzbetreiber. Für den restlichen Verbrauch läuft dein normaler Stromvertrag weiter.
  4. Vor dem Beitritt die Bedingungen lesenPrüfe die Kosten, wie der geteilte Strom aufgeteilt wird und wie du wieder aussteigen kannst.

📇 An wen du dich wendest

Eidgenössische Elektrizitätskommission ElComBeaufsichtigt Energieunternehmen und erklärt deine RechteFür Informationen und um ein Unternehmen zu melden, das gegen Regeln verstößt📞 +41 58 462 58 33🔗 www.elcom.admin.ch

❓ Fragen

Muss ich selbst eine Solaranlage haben?

Nein. Bei vielen Modellen kannst du als Mitglied oder Nutzer mitmachen, ohne eine eigene Anlage zu besitzen.

Bleibt mein Stromanbieter derselbe?

Meistens ja. Zuerst wird der geteilte Strom angerechnet, den Rest liefert dein Anbieter.

Wer ist für die Anmeldung zuständig?

In der Regel der Netzbetreiber oder die Stelle, die auf dieser Seite genannt ist. Frag dort nach, bevor du startest.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-09-30

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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