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Papiere · Österreich
Aktualisiert September 2026

📜 Ich brauche eine Apostille oder Legalisation für ein Dokument — wo bekomme ich sie?

Direkte Antwort

Eine Apostille bestätigt eine öffentliche Urkunde (Geburtsurkunde, Zeugnis, Gerichtsentscheidung, notariell beglaubigte Unterschrift) für die Verwendung in einem anderen Land des Haager Übereinkommens; für die wenigen Nicht-Haager-Länder ist es eine Legalisation über Außenministerium und Botschaft. In Österreich kommt die Apostille von Landesgericht / Bundesministerium (Apostillen) (bmeia.gv.at) — je nach Urkundenart oft ein Gericht, eine Landesbehörde oder das Außenministerium. Ein privates Dokument (Vollmacht, Vertrag) braucht zuerst einen Notar — Österreichische Notariatskammer (notar.at) — und dann die Apostille. Für Urkunden aus einem anderen Land oder zur Verwendung in einem Nicht-Haager-Land erklärt BMEIA — Bürgerservice (01 90115 4411) die Legalisationskette.

Zuerst anrufenLandesgericht / Bundesministerium (Apostillen)
Melden beiÖsterreichische Notariatskammer
Wenn das nicht hilftBMEIA — Bürgerservice

🗣️ Was du sagst

„Ich brauche eine Apostille auf [Urkunde, ausgestellt von … am …] zur Verwendung in [Land]. Welche Stelle stellt sie für diese Urkundenart aus, was kostet sie, kann ich per Post oder online beantragen und wie lange dauert es?“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Welche Urkunde, welches LandÖffentliche Urkunden (Personenstand, Gericht, Zeugnis einer staatlichen Stelle) gehen direkt an die Apostillestelle. Private werden zuerst beglaubigt.
  2. Aktuelles Original besorgenViele Länder verlangen, dass die Urkunde aktuell (Monate) und ein Original oder eine beglaubigte Kopie ist — keine Fotokopie.
  3. Antrag bei Landesgericht / Bundesministerium (Apostillen)In den meisten Ländern per Post, in einigen online. Gebühr pro Urkunde; einige Tage bis Wochen.
  4. ÜbersetzungMeist nach der Apostille, durch einen vereidigten Übersetzer, und manchmal braucht die Übersetzung ihre eigene Apostille. Das Empfängerland fragen.
  5. Nicht-Haager-LandLegalisation: ausstellende Behörde → Außenministerium → Botschaft des Ziellandes. BMEIA — Bürgerservice listet die Schritte.

📇 Alle Kontaktdaten

Landesgericht / Bundesministerium (Apostillen)Apostille je nach UrkundenartFür Urkunden zur Verwendung im Ausland🔗 www.bmeia.gv.at/reise-services/beglaubigungen
Österreichische NotariatskammerNotare für Verlassenschaft, Beglaubigung, VollmachtenFür Erbschaft und Beglaubigung🔗 www.notar.at
BMEIA — BürgerserviceKonsularische Hilfe im Ausland, 24/7Im Notfall im Ausland📞 01 90115 4411🔗 www.bmeia.gv.at/buergerservice
Meldeamt der Gemeinde / MagistratMeldezettel, MeldebestätigungInnerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug🔗 www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__ab__und_ummeldung.html

❓ Häufige Fragen

Brauchen EU-Urkunden innerhalb der EU eine Apostille?

Für die meisten Personenstandsurkunden seit 2019 nicht — ein mehrsprachiges Standardformular ersetzt sie. Zeugnisse und Gerichtsdokumente brauchen sie womöglich noch; die empfangende Behörde fragen.

Kann ich im Ausland eine Apostille für eine Urkunde aus Österreich bekommen?

Nein — Apostillen stellt nur das Land aus, das die Urkunde ausgestellt hat. Angehörige oder einen Dienstleister per Post beantragen lassen oder den Online-Weg nutzen, wo es ihn gibt.

Das Empfängerland verlangt „Legalisation“ für ein Haager Land

Dann meinen sie die Apostille; die Begriffe werden ungenau verwendet. Klären, welches Übereinkommen gilt.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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