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Reisen · Österreich
Aktualisiert September 2026

🧳 Mein Gepäck ist verloren, verspätet oder beschädigt — wer zahlt?

Direkte Antwort

Die Airline, nach dem Montrealer Übereinkommen bis etwa 1.600 € pro Fluggast — aber nur, wenn du vor dem Verlassen des Flughafens meldest (PIR-Formular am Gepäckschalter) und schriftlich innerhalb von 7 Tagen bei Beschädigung, 21 Tagen bei Verspätung geltend machst. Belege für nötige Einkäufe während des Wartens aufheben. Lehnt die Airline ab oder ignoriert dich, beaufsichtigt apf — Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (+43 1 505 07 07 700) Airlines in Österreich; Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (01 588 77 81) hilft gegen eine Airline mit Sitz anderswo in der EU; die Reiseversicherung und bei Ablehnung Schlichtungsstelle Versicherungen (VVO) / Verbraucherschlichtung (01 890 63 11) decken den Rest.

Zuerst anrufenapf — Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Melden beiEuropäisches Verbraucherzentrum Österreich
Wenn das nicht hilftSchlichtungsstelle Versicherungen (VVO) / Verbraucherschlichtung

🗣️ Was du sagst

„Flug [Nummer] am [Datum], PIR [Nummer]. Mein Koffer [Anhängernummer] ist [verschwunden / verspätet seit / beschädigt: was]. Nach dem Montrealer Übereinkommen fordere ich [den Wert von Inhalt und Koffer / die Kosten für das Nötigste / die Reparatur], [Betrag], Belege anbei, innerhalb der 7-/21-Tage-Frist.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Vor dem Verlassen des FlughafensGepäckschalter, PIR-Meldung, Referenz und Anhängerabschnitt behalten.
  2. Nötiges kaufen, Belege behaltenAngemessen: Hygieneartikel, Unterwäsche, Kleidung zum Wechseln. Die Airline erstattet.
  3. Schriftlich innerhalb von 7 / 21 TagenBeschädigung 7 Tage, Verspätung 21 Tage ab Zustellung. Verloren = nach 21 Tagen nicht zurück: Inhalt mit Liste und Belegen fordern.
  4. Ablehnung: apf — Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, Europäisches Verbraucherzentrum ÖsterreichLuftfahrtbehörde oder ECC bei ausländischer Airline; die Schlichtungsstelle, wenn die Airline Mitglied ist.
  5. VersicherungReise- oder Hausratversicherung stockt über der Airline-Grenze auf; Schlichtungsstelle Versicherungen (VVO) / Verbraucherschlichtung entscheidet bei Ablehnung.

📇 Alle Kontaktdaten

apf — Agentur für Passagier- und FahrgastrechteNationale Durchsetzungs- und SchlichtungsstelleWenn die Airline ablehnt oder 6 Wochen schweigt📞 +43 1 505 07 07 700🔗 www.passagier.at
Europäisches Verbraucherzentrum ÖsterreichKostenlose Hilfe bei Händlern in anderen EU-LändernHändler im EU-Ausland📞 01 588 77 81🔗 europakonsument.at
Schlichtungsstelle Versicherungen (VVO) / VerbraucherschlichtungSchlichtung mit VersicherernNach Ablehnung durch den Versicherer📞 01 890 63 11🔗 www.verbraucherschlichtung.at
Verbraucherschlichtung AustriaAußergerichtliche Streitbeilegung, kostenlosNach gescheiterter Beschwerde beim Händler📞 01 890 63 11🔗 www.verbraucherschlichtung.at

❓ Häufige Fragen

Wie hoch ist das Maximum?

Etwa 1.288 SZR — rund 1.600 € — pro Fluggast für das gesamte Gepäck, außer du hast beim Einchecken einen höheren Wert angemeldet. Darüber: Versicherung.

Sie haben mir einen Gutschein gegeben

Bei einem Montreal-Anspruch kannst du auf Geld bestehen; Gutscheine sind optional.

Beschädigte Rollen und Griffe

Airlines schließen sie gern aus; das Übereinkommen nicht. Trotzdem fordern und eskalieren.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

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