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Papiere · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🎓 Wie lasse ich meinen ausländischen Abschluss anerkennen?

Direkte Antwort

Zwei verschiedene Dinge: akademische Anerkennung (fürs Weiterstudieren oder eine allgemeine Bewertung) und berufliche Anerkennung (um einen reglementierten Beruf auszuüben: Pflege, Lehramt, Ingenieurwesen, Elektrik). Swiss ENIC (swissuniversities) / SBFI (031 335 07 40) — die ENIC-NARIC-Stelle für die Schweiz — stellt die Bewertung aus und sagt dir, ob dein Beruf reglementiert ist und welche Behörde anerkennt. Reglementierte Berufe gehen an die zuständige Behörde je Beruf; EU-Abschlüsse profitieren vom automatischen oder allgemeinen System. Staatskanzlei des Kantons (Apostillen) / Bundeskanzlei (bk.admin.ch) übernimmt Schul- und Hochschulanerkennung. Dein Abschluss braucht womöglich zuerst Apostille und beglaubigte Übersetzung — Migrationsamt des Kantons / SEM (sem.admin.ch).

Zuerst anrufenSwiss ENIC (swissuniversities) / SBFI
Melden beiStaatskanzlei des Kantons (Apostillen) / Bundeskanzlei
Wenn das nicht hilftMigrationsamt des Kantons / SEM

🗣️ Was du sagst

„Ich habe [Abschluss], verliehen von [Institution, Land] im Jahr [Jahr], und möchte in der Schweiz [als … arbeiten / in … weiterstudieren]. Ist der Beruf reglementiert, welche Behörde erkennt die Qualifikation an, und welche Unterlagen und Übersetzungen brauchen Sie?“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Reglementiert oder nicht?In der EU-Datenbank reglementierter Berufe prüfen oder Swiss ENIC (swissuniversities) / SBFI fragen. Nicht reglementiert: Arbeitgeber entscheiden, eine Bewertung hilft.
  2. Bewertung: Swiss ENIC (swissuniversities) / SBFIOnline-Antrag, Kopien von Abschluss und Transkript, Übersetzung. Wochen bis wenige Monate.
  3. Reglementiert: die zuständige BehördeSwiss ENIC (swissuniversities) / SBFI nennt sie. EU-Abschlüsse: Anerkennung binnen Monaten, evtl. mit Anpassungslehrgang oder Prüfung.
  4. Apostille und ÜbersetzungBei Nicht-EU-Dokumenten oft nötig; die Apostille kommt vom ausstellenden Land. Siehe die Apostille-Seite.
  5. Geflüchtete und fehlende DokumenteDer Europäische Qualifikationspass für Flüchtlinge und interviewbasierte Bewertungen existieren; Swiss ENIC (swissuniversities) / SBFI fragen.

📇 Alle Kontaktdaten

Swiss ENIC (swissuniversities) / SBFIAnerkennung ausländischer Diplome, reglementierte BerufeFür die Anerkennung ausländischer Abschlüsse📞 031 335 07 40🔗 www.swissuniversities.ch/enic
Staatskanzlei des Kantons (Apostillen) / BundeskanzleiApostille je nach UrkundenartFür Urkunden zur Verwendung im Ausland🔗 www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/beglaubigungen.html
Migrationsamt des Kantons / SEMAufenthaltsbewilligungen, EinbürgerungFür Aufenthalt und Einbürgerung🔗 www.sem.admin.ch
RAV — Regionales ArbeitsvermittlungszentrumAnmeldung zur ArbeitslosenversicherungAm ersten Tag ohne Arbeit🔗 www.arbeit.swiss

❓ Häufige Fragen

Braucht ein EU-Abschluss eine Anerkennung?

Für einen reglementierten Beruf ja — aber schneller und oft automatisch (Ärzte, Pflege, Architektur …). Für einen normalen Job nein.

Was kostet es?

Bewertungen sind günstig oder kostenlos; berufliche Anerkennung hat Gebühren je Behörde. Vor dem Antrag fragen.

Mein Beruf ist reglementiert und ich komme von außerhalb der EU

Anerkennung im Einzelfall, manchmal mit Eignungsprüfung. Früh anfangen; es kann ein Jahr dauern.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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