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Arbeit · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

📄 Ich arbeite ohne schriftlichen Vertrag oder schwarz — was sind meine Rechte?

Direkte Antwort

Ein Vertrag besteht, sobald du für jemanden weisungsgebunden gegen Lohn arbeitest — ein Schriftstück ist Beweis, keine Bedingung. Du hast dieselben Rechte auf Mindestlohn, Urlaub, Krankengeld und Kündigungsfrist wie alle. Der Arbeitgeber muss dir die wesentlichen Bedingungen innerhalb kurzer Frist schriftlich geben (EU-Regel: das Wesentliche binnen einer Woche). Schriftlich verlangen. Kantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt (seco.admin.ch) prüft Schwarzarbeit, und die Strafen treffen den Arbeitgeber, nicht dich; Unia — Gewerkschaft (unia.ch) vertritt dich; AHV/IV-Ausgleichskasse / SVA (ahv-iv.ch) kann bestätigen, ob du angemeldet und versichert bist.

Zuerst anrufenKantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt
Melden beiUnia — Gewerkschaft
Wenn das nicht hilftAHV/IV-Ausgleichskasse / SVA

🗣️ Was du sagst

„Ich arbeite seit [Datum] als [Tätigkeit], [Stunden] pro Woche, für [Lohn] bei Ihnen. Ich habe keine schriftliche Niederlegung meiner Arbeitsbedingungen erhalten. Bitte stellen Sie sie innerhalb von 7 Tagen aus und bestätigen Sie, dass ich sozialversichert angemeldet bin. Ich bitte außerdem um Zahlung von [ausstehendem Lohn / Urlaub].“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Arbeitsnachweise sammelnNachrichten, Dienstpläne, Lohnzettel oder Barzahlungsnotizen, Fotos am Arbeitsplatz, Kollegen, die es bestätigen.
  2. Schriftliche Bedingungen verlangenDer Arbeitgeber muss sie liefern. Eine Weigerung ist selbst ein Verstoß.
  3. Anmeldung prüfen: AHV/IV-Ausgleichskasse / SVADein Online-Sozialversicherungskonto zeigt, ob Beiträge gezahlt wurden. Wenn nicht, schuldet der Arbeitgeber sie rückwirkend.
  4. Melden bei Kantonales Arbeitsinspektorat / ArbeitsamtInspektionen setzen Anmeldung durch und holen die Beiträge des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Anonym möglich.
  5. Ansprüche geltend machen: Unia — GewerkschaftLohn, Urlaub, Kündigungsfrist — das Arbeitsgericht akzeptiert Arbeitsnachweise in jeder Form.

📇 Alle Kontaktdaten

Kantonales Arbeitsinspektorat / ArbeitsamtAufsicht über Arbeitsbedingungen, BeratungBei Verstößen gegen Arbeitsgesetz und GAV🔗 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsinspektorate.html
Unia — GewerkschaftBeratung, Rechtsschutz, LohnklagenFür Mitglieder, Beitritt sofort möglich🔗 www.unia.ch
AHV/IV-Ausgleichskasse / SVAAHV, IV, Ergänzungsleistungen, RückforderungenBei Leistungsverfügungen und Rückforderungen🔗 www.ahv-iv.ch
Arbeitsgericht / Schlichtungsbehörde ArbeitsrechtKostenlose Schlichtung bis 30.000 CHF, dann KlageBei Kündigung, Lohn, Zeugnis🔗 www.ch.ch/de/arbeit

❓ Häufige Fragen

Bekomme ich Ärger wegen Schwarzarbeit?

Die Pflicht zur Anmeldung und Beitragszahlung liegt beim Arbeitgeber. Arbeitnehmer werden selten belangt, und Inspektionen schützen, wer meldet.

Bin ich Freiberufler oder Angestellter?

Legen sie Stunden, Aufgaben und Werkzeuge fest, bist du angestellt, egal was auf der Rechnung steht. Scheinselbstständigkeit wird von Gerichten und Inspektionen umqualifiziert.

Ich habe mich bei der Arbeit verletzt und bin nicht angemeldet

Unfall trotzdem melden — die Unfallversicherung deckt in den meisten Ländern auch nicht angemeldete Arbeitnehmer und holt sich die Kosten vom Arbeitgeber.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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