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Verkehr · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🚛 Mein Auto wurde abgeschleppt — wo ist es, und wie bekomme ich es zurück?

Direkte Antwort

Ein abgeschlepptes Auto steht auf dem städtischen Verwahrplatz: Gemeindeverwaltung / Stadtverwaltung (ch.ch) mit dem Kennzeichen anrufen, um das zu bestätigen und Gebühr und Öffnungszeiten zu erfahren; Ausweis, Fahrzeugschein und Zahlungsmittel mitbringen und mit täglicher Standgebühr rechnen, also noch heute hin. Weiß niemand, wo das Auto ist, wurde es womöglich gestohlen — Kantonspolizei — Suisse ePolice (suisse-epolice.ch). Hältst du das Abschleppen für ungerechtfertigt (kein Schild, Schild verdeckt, Baustelle nach dem Parken eingerichtet), unter Vorbehalt zahlen, die Stelle fotografieren und widersprechen; Ombudsstelle des Kantons / der Stadt (ombudsman-ch.ch) nimmt Beschwerden über die Gemeinde an, wenn der Widerspruch ignoriert wird.

Zuerst anrufenGemeindeverwaltung / Stadtverwaltung
Melden beiKantonspolizei — Suisse ePolice
Wenn das nicht hilftOmbudsstelle des Kantons / der Stadt

🗣️ Was du sagst

„Mein Auto, Kennzeichen [Nummer], stand in [Ort] und ist seit [Uhrzeit] weg. Wurde es abgeschleppt, wo steht es, was kostet die Abholung und wann ist geöffnet? Ich möchte außerdem den Grund wissen und ob ein Bußgeld verhängt wurde.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Bestätigen: Gemeindeverwaltung / StadtverwaltungKennzeichen, Ort, Uhrzeit. Viele Städte zeigen abgeschleppte Autos online.
  2. Nicht abgeschleppt: Kantonspolizei — Suisse ePoliceDiebstahl sofort anzeigen; das Kennzeichen geht ins Fahndungssystem.
  3. Heute abholenStandgebühren laufen täglich. Ausweis, Fahrzeugschein, Zahlung; ein Freund kann mit schriftlicher Vollmacht abholen.
  4. Die Stelle fotografierenSchilder, Abstand zur Ecke, Baustellen oder temporäre Schilder — bevor sich etwas ändert.
  5. WidersprechenGegen Abschleppen und Bußgeld, schriftlich, innerhalb der Frist; bei Formbrief-Antwort zu Ombudsstelle des Kantons / der Stadt.

📇 Alle Kontaktdaten

Gemeindeverwaltung / StadtverwaltungEinwohnerdienste, Ordnung, Lärm, Abfall, FundbüroFür alles, was die Gemeinde regelt🔗 www.ch.ch
Kantonspolizei — Suisse ePoliceAnzeige online oder auf dem PostenImmer; das Aktenzeichen brauchst du für die Bank🔗 www.suisse-epolice.ch
Ombudsstelle des Kantons / der StadtBeschwerden über Verwaltung, kostenlos (wo vorhanden)Wenn die Behörde nicht antwortet oder unfair handelt🔗 www.ombudsman-ch.ch
Verwaltungsgericht des KantonsBeschwerde gegen VerfügungenInnerhalb von 30 Tagen nach dem Entscheid🔗 www.bger.ch

❓ Häufige Fragen

Dürfen sie wegen eines gewöhnlichen Parkverstoßes abschleppen?

Regeln unterscheiden sich: Manche Städte schleppen nur bei Behinderung ab, andere bei jedem Verstoß in bestimmten Zonen. Das Schild vor Ort entscheidet.

Sie haben das Auto beim Abschleppen beschädigt

Vor dem Verlassen des Platzes vermerken, fotografieren und schriftlich bei Gemeinde oder Abschleppfirma geltend machen.

Die Halteverbotsschilder kamen nach dem Parken

Die meisten Länder verlangen eine Mindestvorlaufzeit (oft 24–72 Stunden), bevor abgeschleppt werden darf. Bei der Gemeinde das Aufstelldatum erfragen.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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