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Arbeit · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🤒 Ich bin krankgeschrieben und mein Arbeitgeber drängt mich zu arbeiten oder zurückzukommen — was sind meine Rechte?

Direkte Antwort

Eine gültige Krankschreibung heißt, du bist nicht arbeitsfähig, und ein Arbeitgeber darf weder Aufgaben, Anrufe noch eine frühere Rückkehr verlangen; in den meisten EU-Ländern darf er dir auch nicht kündigen, weil du krank bist. Den Druck schriftlich festhalten (Nachrichten als Screenshot) und einmal höflich antworten, dass du arbeitsunfähig bist und deinem Arzt folgst. Kantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt (seco.admin.ch) beaufsichtigt Arbeitgeber und nimmt Beschwerden über Druck und unzulässige Kündigung während Krankheit an; Unia — Gewerkschaft (unia.ch) vertritt dich; Deine Hausärztin / dein Hausarzt stellt die Bescheinigung aus, verlängert sie und kann festhalten, dass der Kontakt aufhören muss.

Zuerst anrufenKantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt
Melden beiUnia — Gewerkschaft
Wenn das nicht hilftDeine Hausärztin / dein Hausarzt

🗣️ Was du sagst

„Ich bin bis [Datum] ärztlich krankgeschrieben und arbeitsunfähig. Ich kann in dieser Zeit keine Aufgaben oder Anrufe übernehmen, wie mein Arzt bestätigt hat. Bitte richten Sie Fragen schriftlich an mich und stellen Sie den Kontakt zu Arbeitsthemen bis zu meiner Rückkehr ein. Die Bescheinigung für eine Verlängerung schicke ich fristgerecht.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Bescheinigung fristgerecht schickenInnerhalb der Frist aus Vertrag oder Gesetz (oft 3 Tage). Das ist deine einzige Pflicht.
  2. Einmal antworten, schriftlichRuhig, kurz, abschließend. Danach keine Anrufe zu Arbeitsthemen mehr annehmen.
  3. Beweise sichernNachrichten, Anruflisten, E-Mails, die Arbeit oder ein Rückkehrdatum verlangen.
  4. Beschwerde bei Kantonales Arbeitsinspektorat / ArbeitsamtArbeitsinspektionen nehmen Druck während Krankheit ernst, besonders mit Papierspur.
  5. Während Krankheit gekündigt? Unia — GewerkschaftInnerhalb der kurzen Frist anfechten — siehe die Kündigungsseite. Krankheit ist in den meisten Ländern eine geschützte Zeit.

📇 Alle Kontaktdaten

Kantonales Arbeitsinspektorat / ArbeitsamtAufsicht über Arbeitsbedingungen, BeratungBei Verstößen gegen Arbeitsgesetz und GAV🔗 www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsinspektorate.html
Unia — GewerkschaftBeratung, Rechtsschutz, LohnklagenFür Mitglieder, Beitritt sofort möglich🔗 www.unia.ch
Deine Hausärztin / dein HausarztErste Anlaufstelle bei jeder GesundheitsfrageVor dem Facharzt, für Überweisung oder Krankschreibung
Arbeitsgericht / Schlichtungsbehörde ArbeitsrechtKostenlose Schlichtung bis 30.000 CHF, dann KlageBei Kündigung, Lohn, Zeugnis🔗 www.ch.ch/de/arbeit

❓ Häufige Fragen

Dürfen sie einen Arzt zur Kontrolle schicken?

Der Arzt der Sozialversicherung oder Krankenkasse darf dich untersuchen; der Betriebsarzt des Arbeitgebers nicht. Zur amtlichen Kontrolle musst du, zur des Arbeitgebers nicht.

Dürfen sie mein Gehalt kürzen?

Krankengeld folgt Gesetz und Vertrag: volles Gehalt für eine Zeit, dann eine Sozialleistung. Einseitige Kürzungen sind bei Kantonales Arbeitsinspektorat / Arbeitsamt meldbar.

Dürfen sie mich kündigen, weil ich zu lange krank bin?

Nach Langzeiterkrankung erlauben manche Länder Kündigung unter Bedingungen und mit Abfindung; nie in den ersten Wochen oder Monaten und nie wegen der Krankheit selbst ohne Verfahren.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

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