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Sicherheit · die Schweiz
Aktualisiert September 2026

🏚️ Bei mir wurde eingebrochen — was tue ich zuerst, und an wen wende ich mich?

Direkte Antwort

Nichts anfassen, bis die Polizei da war — Fingerabdrücke und Spuren zählen. Sofort Anzeige bei Kantonspolizei — Suisse ePolice (suisse-epolice.ch); bei einem Einbruch kommt sie vor Ort, und die Anzeigenummer ist der Schlüssel zur Versicherung. Dann Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA (044 211 30 90) — deine Hausratversicherung — innerhalb ihrer Frist (oft 24–72 Stunden) mit einer ersten Liste des Fehlenden anrufen. Karten, Handys, Dokumente gestohlen? Noch in dieser Stunde sperren (siehe Karten- und Geräteseite). Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen) (opferhilfe-schweiz.ch) hilft beim Schock und beim Praktischen; ein Einbruch ist nicht „nur Sachschaden“.

Zuerst anrufenKantonspolizei — Suisse ePolice
Melden beiOmbudsman der Privatversicherung und der SUVA
Wenn das nicht hilftOpferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen)

🗣️ Was du sagst

„In meine Wohnung in [Adresse] wurde zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit] am [Datum] eingebrochen. Einstieg über [Tür/Fenster]. Bisher fehlt: [Gegenstände]. Ich habe nichts angefasst. Bitte schicken Sie jemanden und nennen Sie mir das Aktenzeichen für meine Versicherung.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. Raus, dann PolizeiGlaubst du, jemand ist noch drin, geh raus und ruf von draußen an. Sonst von der Tür aus anrufen, ohne durchzugehen.
  2. Nicht aufräumenAlles so fotografieren, wie es ist, vor der Polizei und bevor du etwas anfasst.
  3. Fehlendes auflistenJetzt anfangen, tagelang ergänzen. Seriennummern, Fotos, Belege, die App-Historie von Geräten.
  4. Versicherung innerhalb der FristMelden, dann Liste und Polizeinummer nachreichen. Notreparaturen an der Tür sind meist gedeckt — Rechnungen aufheben.
  5. Sperren und ändernKarten, Handy, Schlüssel (Schlösser tauschen, wenn Schlüssel weg sind), Passwörter auf gestohlenen Geräten.

📇 Alle Kontaktdaten

Kantonspolizei — Suisse ePoliceAnzeige online oder auf dem PostenImmer; das Aktenzeichen brauchst du für die Bank🔗 www.suisse-epolice.ch
Ombudsman der Privatversicherung und der SUVAKostenlose Vermittlung bei Streit mit VersicherernNach Ablehnung durch den Versicherer📞 044 211 30 90🔗 www.ombudsman-assurance.ch
Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen)Gesetzliche Opferhilfe: Beratung, Soforthilfe, EntschädigungNach jeder Straftat🔗 www.opferhilfe-schweiz.ch
Gemeindeverwaltung / StadtverwaltungEinwohnerdienste, Ordnung, Lärm, Abfall, FundbüroFür alles, was die Gemeinde regelt🔗 www.ch.ch

❓ Häufige Fragen

Die Polizei kommt nicht

Bei einem Einbruch sollte sie; darauf bestehen oder online anzeigen und eine Tatortaufnahme verlangen. Ohne Anzeige keine Versicherungsleistung.

Keine Versicherung — was jetzt?

Opferentschädigungsfonds decken in den meisten Ländern Gewalt- statt Eigentumsdelikte, aber Opferhilfe Schweiz (kantonale Beratungsstellen) kennt die Ausnahmen und Nothilfen.

Ich bin Mieter — wer zahlt die Tür?

Der Vermieter repariert das Gebäude (Tür, Fenster); deine Hausratversicherung deckt deine Sachen. Dem Vermieter noch am selben Tag schriftlich Bescheid geben.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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