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Arbeit · Deutschland
Aktualisiert September 2026

🚻 Ich werde am Arbeitsplatz diskriminiert — an wen wende ich mich?

Direkte Antwort

Diskriminierung wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder Schwangerschaft ist in jeder Phase verboten — Einstellung, Lohn, Beförderung, Kündigung — und die Beweislast kehrt sich um: Legst du Tatsachen vor, die darauf hindeuten, muss der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (0800 546 546 5) ist die Gleichbehandlungsstelle für Deutschland: kostenlos, vertraulich, sie untersucht und vermittelt. Gewerkschaft (DGB Rechtsschutz) (dgb.de) vertritt dich; Mindestlohn-Hotline (BMAS) / Zoll FKS (030 60 28 00 28) nimmt Beschwerden an und kann prüfen. Fristen für Ansprüche sind kurz (oft 2–6 Monate), also jetzt anfangen.

Zuerst anrufenAntidiskriminierungsstelle des Bundes
Melden beiGewerkschaft (DGB Rechtsschutz)
Wenn das nicht hilftMindestlohn-Hotline (BMAS) / Zoll FKS

🗣️ Was du sagst

„Seit [Datum] werde ich bei [Lohn / Schichten / Beförderung / …] schlechter behandelt als Kollegen, und ich glaube, der Grund ist mein/e [Merkmal]. Beispiele: [Daten, Fakten, Zeugen]. Ich bitte darum, das zu untersuchen und abzustellen. Ich wende mich außerdem an Antidiskriminierungsstelle des Bundes.“

🪜 Schritt für Schritt

  1. AufschreibenDaten, was gesagt oder getan wurde, wer dabei war, wie andere behandelt wurden. Vergleiche sind der Beweis.
  2. Interne BeschwerdePersonalabteilung oder Betriebsrat, schriftlich. Viele Länder verlangen diesen Schritt; er fixiert auch das Datum.
  3. Gleichbehandlungsstelle: Antidiskriminierungsstelle des BundesKostenlose Beratung, Untersuchung, Vermittlung, manchmal Vertretung. Sie wissen, welcher Anspruch passt.
  4. Gewerkschaft: Gewerkschaft (DGB Rechtsschutz)Vertretung in Verhandlungen und vor dem Arbeitsgericht.
  5. FristAnsprüche auf Entschädigung oder gegen eine Entscheidung haben Fristen von wenigen Monaten. Am ersten Tag bei Antidiskriminierungsstelle des Bundes nach der genauen Frist fragen.

📇 Alle Kontaktdaten

Antidiskriminierungsstelle des BundesBeratung bei Diskriminierung, Fristen, VermittlungBei Benachteiligung wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung …📞 0800 546 546 5🔗 www.antidiskriminierungsstelle.de
Gewerkschaft (DGB Rechtsschutz)Beratung, Vertretung vor dem ArbeitsgerichtFür Mitglieder; Beitritt ist meist sofort möglich🔗 www.dgb.de/gewerkschaften
Mindestlohn-Hotline (BMAS) / Zoll FKSMindestlohnverstöße melden, KontrollenWenn unter Mindestlohn gezahlt oder gar nicht📞 030 60 28 00 28🔗 www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/Mindestlohn/mindestlohn_node.html
ArbeitsgerichtKündigungsschutzklage (3 Wochen!), Lohnklage, ohne Anwalt möglichBinnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung🔗 www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/arbeitsrecht.html

❓ Häufige Fragen

Dürfen sie mich für die Beschwerde bestrafen?

Vergeltung ist selbst verboten und gesondert entschädigungspflichtig. Papierspur behalten — sie macht Vergeltung beweisbar.

Ich bin schwanger und sie kürzen meine Stunden

Schwangerschaftsdiskriminierung ist Geschlechtsdiskriminierung, und Schwangere haben besonderen Kündigungsschutz. Noch diese Woche Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontaktieren.

Sie sagen, ich wurde wegen „fehlender Passung“ nicht eingestellt

Schriftlich nach dem Grund und der Qualifikation der eingestellten Person fragen; eine Antwortverweigerung spricht gegen sie.

📎 Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-09-26

🔎 Häufige Suchanfragen

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