Flug verspätet oder annulliert?
Ihnen stehen evtl. 250–600 € zu.
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Sie bei jedem Flug ab einem EU-Flughafen oder in die EU mit einer EU-Airline. Prüfen Sie Ihren Anspruch und folgen Sie dann dem Weg zur Durchsetzung in Deutschland.
Eine Ankunftsverspätung von 3 Stunden oder mehr, eine Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder eine Nichtbeförderung (Überbuchung) begründen einen pauschalen Ausgleich von 250 €, 400 € oder 600 € je nach Entfernung — unabhängig vom Ticketpreis. Außer bei „außergewöhnlichen Umständen“ (extremes Wetter, Streik der Flugsicherung, Sicherheit). Verpflegung/Unterbringung stehen Ihnen in jedem Fall zu.
Prüfen Sie Ihren Flug in 30 Sekunden
Die Beträge (EU 261/2004)
So setzen Sie Ihren Anspruch in Deutschland durch
- 1. Anspruch bei der Airline geltend machen
Schreiben Sie direkt an die Airline (E-Mail oder Brief) und berufen Sie sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Bewahren Sie Nachweise auf (Bordkarte, Buchung, Screenshots).
- 2. Kostenlose Schlichtung (freiwillig)
Kommen Sie nicht weiter, nutzen Sie eine Schlichtungsstelle — kostenlos und außergerichtlich. Für die rund 40 teilnehmenden Airlines: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (früher söp). Für nicht teilnehmende Airlines: Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ). In Deutschland ist die Schlichtung freiwillig, keine Pflicht vor Gericht.
- 3. Meldung ans Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Das LBA ist die deutsche Durchsetzungsbehörde für die EU 261. Es zahlt die Entschädigung nicht selbst aus, kann aber Verstöße ahnden — Sie können eine nicht regelkonforme Airline melden.
- 4. Gericht (letztes Mittel)
Führt die Schlichtung nicht zum Ziel, können Sie klagen (Amtsgericht). Die Verjährungsfrist beträgt in Deutschland 3 Jahre — gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand. Ein Flug aus 2026 verjährt also Ende 2029.
Ihre Rechte, egal was passiert
Auch bei außergewöhnlichen Umständen muss die Airline ab einer gewissen Wartezeit Folgendes bereitstellen: Mahlzeiten und Getränke, zwei Kommunikationsmittel sowie Unterbringung + Transfer bei nötiger Übernachtung. Dieser Betreuungsanspruch ist unabhängig von der Entschädigung.
Häufige Fragen
Wie viel für welchen Flug?
250 € bis 1.500 km; 400 € für innereuropäische Flüge über 1.500 km und alle Flüge von 1.500–3.500 km; 600 € über 3.500 km außerhalb der EU.
Wie lang muss die Verspätung sein?
Ab 3 Stunden am Endziel. Diese 3-Stunden-Schwelle gilt auch 2026 (der Vorschlag, sie auf 4–6 Std. anzuheben, wurde abgelehnt).
Was bei Wetter oder Streik?
„Außergewöhnliche Umstände“ (extremes Wetter, Streik der Flugsicherung, Sicherheit) lassen den Pauschalausgleich entfallen, nicht aber die Betreuung. Ein Streik des eigenen Airline-Personals zählt meist nicht.
Wie lange habe ich Zeit?
In Deutschland beträgt die Verjährung 3 Jahre, gerechnet ab Jahresende. Ein Flug aus 2026 verjährt Ende 2029.
Brauche ich ein kostenpflichtiges Portal?
Nein. Anspruch und Schlichtung (Reise & Verkehr / BfJ) sind kostenlos. Inkasso-Portale nehmen 25–35 % — Sie können alles selbst kostenlos erledigen.